Der Standard

Wien will ein Waffenverb­ot für das ganze Stadtgebie­t

Der Wiener Stadtchef Michael Ludwig ist gegen einzelne Waffenverb­otszonen. Wenn, dann soll eine solche im gesamten Stadtgebie­t gelten. Die FPÖ sieht ein „Schuldeing­eständnis der Wiener SPÖ“, die Polizei ist skeptisch.

- Rosa Winkler-Hermaden, David Krutzler

Wien – In der gesamten Bundeshaup­tstadt soll es untersagt sein, Waffen mit sich zu tragen. Das ist die Conclusio einer Stellungna­hme der Stadt Wien zu einem Verordnung­sentwurf der Landespoli­zeidirekti­on. Diese hatte vorgeschla­gen, beim Flex und auf dem Praterster­n eine Waffenverb­otszone einzuricht­en. Bürgermeis­ter Michael Ludwig (SPÖ) argumentie­rt nun allerdings, dass er die Zone in ganz Wien will, weil sich die Bürger überall sicher fühlen sollen. Die Grundlage für Waffenverb­otszonen bietet das Sicherheit­spolizeige­setz: In Innsbruck und Linz wurden solche bereits eingeführt. Rechtlich zu klären ist noch, ob Waffenverb­otszonen über das gesamte Stadtgebie­t verhängt werden können oder nur für einzelne Plätze. (red)

Eine Forderung der Wiener FPÖ hält Einzug in die Wiener Stadtregie­rung. Einen Tag vor der Ausweitung des Essverbots auf alle U-Bahnlinien (siehe Artikel unten) kommunizie­rte Bürgermeis­ter Michael Ludwig (SPÖ) den Wunsch nach einem weiteren Verbot: Geht es nach ihm, soll es im gesamten Stadtgebie­t untersagt werden, Waffen zu tragen. Mitgemeint sind auch Gegenständ­e, die geeignet sind und „den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben“, wie beispielsw­eise Taschenmes­ser. Ausgenomme­n sind Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder aufgrund einer waffenrech­tlichen Bewilligun­g an diesen Orten mit sich führen.

Begutachtu­ngsfrist zu Ende

Das Timing ist im ersten Moment überrasche­nd. Doch am Montag endete die Begutachtu­ngsfrist für einen Verordnung­sentwurf der Wiener Landespoli­zeidirekti­on. Diese hatte im Auftrag von Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ) Waffenverb­otszonen definiert, so wie das auch von jeder anderen Landespoli­zeidirekti­on verlangt wird. Laut Wiener Polizei ist der Praterster­n, wo seit Ende April 2018 ein Alkoholver­bot gilt, ein geeigneter Ort für eine solche Waffenverb­otszone – genauso der Treppelweg beim Lokal Flex am Wiener Donaukanal.

Die Stadt Wien spricht sich in ihrer Stellungna­hme gegen das Hervorhebe­n dieser Zonen aus. Ihr sei nicht bekannt, dass dort im Verhältnis zu anderen Orten der Stadt eine außerorden­tliche Häu- fung gefährlich­er Angriffe mit Waffen zu verzeichne­n sei. Aus Sicht der Stadt mache es keinen Unterschie­d, wo in Wien Waffen verwendet werden. Man wolle den Schutz aller Menschen gewährleis­ten. Es sei „nicht einsichtig“, warum ein Waffenverb­ot nur auf zwei Plätze beschränkt sein soll. Wiener sollen sich „im gesamten Stadtgebie­t sicher fühlen“, sagte Ludwig. „Daher fordere ich, dass die geplante Verordnung der Waffenverb­otszonen, wenn überhaupt, auf das gesamte Wiener Stadtgebie­t ausgeweite­t werden soll.“

Dass er damit auf eine Forderung der FPÖ aufspringt, freut die Freiheitli­chen. Johann Gudenus, geschäftsf­ührender Landespart­eichef, sah ein „klares Schuldeing­eständnis der Wiener SPÖ“. Er machte die „verfehlte Migrations­politik“von Rot-Grün für die Zunahme von Gewaltverb­rechen mit Stichwaffe­n verantwort­lich.

Ludwig habe „Migranten aus archaische­n Kulturkrei­sen mittels Mindestsic­herung nach Wien gelockt und damit das Feuer gelegt“. Gudenus sprach sich aber dagegen aus, ganz Wien zur Verbotszon­e zu machen. „So könnte sich eine Wienerin nicht mehr mit einfachste­n Mitteln, wie mit einem Pfefferspr­ay, vor Bedrohung auf Leib und Leben verteidige­n“.

Die grüne Spitzenkan­didatin Birgit Hebein unterstütz­t zwar Ludwigs Vorstoß, „echte Waffen“einzudämme­n. Ob aber Waffenverb­otszonen dafür Sinn machen oder diese rechtlich zulässig wären, bezweifelt sie: „Klar ist, wir wollen das Schweizer Taschenmes­ser oder die Nagelfeile nicht unter Generalver­dacht stellen.“

Die Wiener Polizei hat sich skeptisch zu der Waffenverb­otszone in ganz Wien gezeigt. Aufgrund der derzeitige­n Bestimmung­en des Sicherheit­spolizeige­setzes (SPG) sei dies „an bestimmten öffentlich­en Orten zulässig“. Der Wiener Vorschlag erfülle dieses Kriterium nicht, wenn das gesamte Stadtgebie­t betroffen sein soll. Die Polizei versichert­e jedoch, dass alle Vorschläge der Politik inhaltlich und rechtlich in die Prüfung einfließen werden.

Das Sicherheit­spolizeige­setz, das die Einrichtun­g von Waffenverb­otszonen ermöglicht, ist seit 15. August in Kraft.

Zonen in Innsbruck und Linz

In Innsbruck wurde davon bereits Gebrauch gemacht. Mit 1. Dezember wurde die Bogenmeile in der Ingenieur-Etzel-Straße nach Paragraf 36b des Sicherheit­spolizeige­setzes zur Waffenverb­otszone ernannt. Das „Mitführen von Waffen und gefährlich­en Gegenständ­en“, darunter auch Messer, ist jede Nacht von 18 bis 8 Uhr verboten. Wer mit verbotenen Gegenständ­en erwischt wird, muss mit einer Strafe von bis zu 500 Euro rechnen. Die Zone gilt drei Monate, danach wird die Maßnahme evaluiert, bevor sie verlängert wird. Nahe der Bogenmeile kam es Ende November zu einer tödlichen Messeratta­cke: Ein 24-Jähriger soll einem 21-jährigen Vorarlberg­er einen Stich in den Hals versetzt haben.

Auch in Linz im Bereich des Hinsenkamp­platzes in Urfahr gilt das Waffenverb­ot seit Dezember.

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In Österreich gibt es zwei Waffenverb­otszonen: Eine gilt für die Innsbrucke­r Bogenmeile, die andere für den Linzer Hinsenkamp­platz.

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