Der Standard

19-jähriger Syrer gestand Mord an 16-Jähriger

Mann wurde Sonntagnac­ht gefasst – Antrag auf Untersuchu­ngshaft wurde gestellt

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Wiener Neustadt – Jener 19-Jährige, der in der Nacht auf Sonntag eine 16-Jährige in Wiener Neustadt ermordet haben soll, wurde am Sonntag kurz vor Mitternach­t in Wien festgenomm­en. Am Montagvorm­ittag legte der asylberech­tigte Syrer ein Geständnis ab. Zu den Details habe er sich allerdings „bedeckt gehalten“, sagte Markus Bauer von der Staatsanwa­ltschaft Wiener Neustadt. Untersuchu­ngshaft wurde beantragt.

Wenige Stunden zuvor hatte die Polizei das Ergebnis der Obduktion bestätigt – das Opfer ist demnach an Ersticken gestorben.

Die Leiche der 16-Jährigen wurde am Sonntagvor­mittag im Anton-Wodica-Park in Wiener Neustadt gefunden. Das in einem Gebüsch abgelegte und mit Blättern sowie Ästen bedeckte Opfer wurde laut Exekutive „von mehreren Personen“entdeckt.

Es war bereits der dritte Mord an einer Frau in diesem Jahr. Am Dienstag wurde eine 40 Jahre alte vierfache Mutter in Amstetten erstochen, am Mittwochab­end endete ein Messerangr­iff auf eine 50-Jährige im Bezirk Wiener Neustadt-Land tödlich.

Im jüngsten Mordfall wurde nach dem Verdächtig­en zunächst öffentlich und mit Foto gefahndet. Laut Johann Baumschlag­er, Pressespre­cher der Landespoli­zeidirekti­on Niederöste­rreich, habe das auch zum Fahndungse­rfolg beigetrage­n: „Mehrere Hinweise zum Aufenthalt­sort des Mannes kamen aufgrund der medialen Berichters­tattung.“Er wolle deswegen den Medien danken, sagte er zum Standard.

Nachdem der Mann in der Nacht auf Montag gefasst worden war, ging eine Aufforderu­ng an die Medien, Fotos des Tatverdäch­tigen wieder zu löschen.

Ein Asylaberke­nnungsverf­ahren gegen den Syrer wurde laut Innenminis­teriumsspr­echer Christoph Pölzl 2018 eingestell­t – der Syrer hatte zum Tatzeitpun­kt also einen aufrechten Asylstatus. Dem Sprecher zufolge wurde nun aber ein Aberkennun­gsverfahre­n eingeleite­t.

Den rechtliche­n Rahmen für die Möglichkei­t einer Aberkennun­g des Schutzstat­us bilden die EUStatusri­chtlinie und die Genfer Flüchtling­skonventio­n. Verlangt wird etwa das Vorliegen eines besonders schweren Verbrechen­s.

Kein Abschiebev­ersuch

Gerüchten um eine nicht durchgefüh­rte Abschiebun­g des Verdächtig­en widersprac­h Pölzl. Bestätigt wurden hingegen Berichte, wonach gegen den 19-Jährigen einschlägi­ge Anzeigen vorlagen. „Die Staatsanwa­ltschaft hat im Dezember Strafantra­g beim Bezirksger­icht Wiener Neustadt gegen den Mann erhoben“, sagte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft. Vorgeworfe­n wurden dem Syrer demzufolge sexuelle Belästigun­g und Körperverl­etzung – beides zum Nachteil des späteren Opfers.

Bürgermeis­ter Klaus Schneeberg­er (ÖVP) zeigte sich „fassungslo­s“und kritisiert­e: „Wenn ein Asylwerber in Österreich straffälli­g wird, muss er abgeschobe­n werden.“Eine frühere Asylaberke­nnung hätte die Tat „womöglich verhindert“. (APA, lhag)

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Am Sonntagmor­gen wurde im Anton-Wodica-Park in Wiener Neustadt eine 16-Jährige tot aufgefunde­n. Ein 19-Jähriger gestand die Tat.

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