19-jähriger Syrer gestand Mord an 16-Jähriger
Mann wurde Sonntagnacht gefasst – Antrag auf Untersuchungshaft wurde gestellt
Wiener Neustadt – Jener 19-Jährige, der in der Nacht auf Sonntag eine 16-Jährige in Wiener Neustadt ermordet haben soll, wurde am Sonntag kurz vor Mitternacht in Wien festgenommen. Am Montagvormittag legte der asylberechtigte Syrer ein Geständnis ab. Zu den Details habe er sich allerdings „bedeckt gehalten“, sagte Markus Bauer von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Untersuchungshaft wurde beantragt.
Wenige Stunden zuvor hatte die Polizei das Ergebnis der Obduktion bestätigt – das Opfer ist demnach an Ersticken gestorben.
Die Leiche der 16-Jährigen wurde am Sonntagvormittag im Anton-Wodica-Park in Wiener Neustadt gefunden. Das in einem Gebüsch abgelegte und mit Blättern sowie Ästen bedeckte Opfer wurde laut Exekutive „von mehreren Personen“entdeckt.
Es war bereits der dritte Mord an einer Frau in diesem Jahr. Am Dienstag wurde eine 40 Jahre alte vierfache Mutter in Amstetten erstochen, am Mittwochabend endete ein Messerangriff auf eine 50-Jährige im Bezirk Wiener Neustadt-Land tödlich.
Im jüngsten Mordfall wurde nach dem Verdächtigen zunächst öffentlich und mit Foto gefahndet. Laut Johann Baumschlager, Pressesprecher der Landespolizeidirektion Niederösterreich, habe das auch zum Fahndungserfolg beigetragen: „Mehrere Hinweise zum Aufenthaltsort des Mannes kamen aufgrund der medialen Berichterstattung.“Er wolle deswegen den Medien danken, sagte er zum Standard.
Nachdem der Mann in der Nacht auf Montag gefasst worden war, ging eine Aufforderung an die Medien, Fotos des Tatverdächtigen wieder zu löschen.
Ein Asylaberkennungsverfahren gegen den Syrer wurde laut Innenministeriumssprecher Christoph Pölzl 2018 eingestellt – der Syrer hatte zum Tatzeitpunkt also einen aufrechten Asylstatus. Dem Sprecher zufolge wurde nun aber ein Aberkennungsverfahren eingeleitet.
Den rechtlichen Rahmen für die Möglichkeit einer Aberkennung des Schutzstatus bilden die EUStatusrichtlinie und die Genfer Flüchtlingskonvention. Verlangt wird etwa das Vorliegen eines besonders schweren Verbrechens.
Kein Abschiebeversuch
Gerüchten um eine nicht durchgeführte Abschiebung des Verdächtigen widersprach Pölzl. Bestätigt wurden hingegen Berichte, wonach gegen den 19-Jährigen einschlägige Anzeigen vorlagen. „Die Staatsanwaltschaft hat im Dezember Strafantrag beim Bezirksgericht Wiener Neustadt gegen den Mann erhoben“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Vorgeworfen wurden dem Syrer demzufolge sexuelle Belästigung und Körperverletzung – beides zum Nachteil des späteren Opfers.
Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP) zeigte sich „fassungslos“und kritisierte: „Wenn ein Asylwerber in Österreich straffällig wird, muss er abgeschoben werden.“Eine frühere Asylaberkennung hätte die Tat „womöglich verhindert“. (APA, lhag)