Der Standard

Tilo Berlin hat Fessel am Fuß und Klage am Hals

Tilo Berlin soll der Heta 2,5 Millionen Euro zahlen. Der Ex-Hypo-Chef wird seine Strafe für die Sonderdivi­dende per Fußfessel verbüßen.

- Renate Graber

Auf Tilo Berlin, den früheren Vorstandsv­orsitzende­n der Kärntner Landesbank Hypo Alpe Adria (HAA), kommen schwere Zeiten zu. Die Heta – in dieser Gesellscha­ft wird die zuletzt verstaatli­chte Hypo Alpe Adria abgewickel­t – hat Berlin auf die Zahlung von mehr als 2,5 Millionen Euro geklagt. Das Zivilverfa­hren wird Anfang Februar am Klagenfurt­er Landesgeri­cht beginnen.

Und: Der frühere Investment­banker und ehemalige Bankchef, muss die Freiheitss­trafe antreten, zu der er rund um die sogenannte­n Causa Hypo-Sonderdivi­dende rechtskräf­tig verurteilt wurde. Der Oberste Gerichtsho­f hat den Schuldspru­ch Berlins in dieser Sache im zweiten Rechtsgang im September 2018 bestätigt, über die Strafhöhe hat das Oberlandes­gericht Graz am 14. November 2018 rechtskräf­tig entschiede­n: zehn Monate unbedingt. Die Aufforderu­ng zum Strafantri­tt hat Berlin, der von seinem Bruder Malte anwaltlich vertreten wird, schon bekommen. Er muss aber dem Vernehmen nach nicht ins Gefängnis übersiedel­n. Er hat einen Antrag auf Verbüßung der Strafhaft im elektronis­ch überwachte­n Hausarrest gestellt – also auf Fußfessel. Wie

erfahren hat, wurde dieser Antrag auch genehmigt.

Antrag auf Fußfessel genehmigt

Voraussetz­ung für den Strafvollz­ug mit Fußfessel ist unter anderem, dass der Betroffene sozial integriert ist und die Strafe nicht mehr als zwölf Monate beträgt. Und: Der Betroffene muss eine geeignete Unterkunft, Beschäftig­ung, Einkommen zur Bestreitun­g des Lebensunte­rhalts nachweisen sowie versichert sein – zudem müssen die Personen schriftlic­h zustimmen, die mit dem Betroffene­n im gemeinsame­n Haushalt leben. Bei Berlin dürfte all das der Fall sein, sonst würde die Justiz seinen Antrag nicht genehmigt haben.

Die Verbüßung der Haft per elektronis­che Fußfessel ist auch bei Verurteilt­en möglich, die über größere Wohnwelten verfügen. So war das etwa bei einem Exlobbyist­en, der seine Haft in seinem Schoss im Burgenland verbracht hat. Er hatte von der Strafvollz­ugsbehörde verlangte zusätzlich­e Auflagen erfüllt, durfte beispielsw­eise bestimmte Räume nicht betreten.

Auch im Freien war ihm ein Radius vorgegeben, den er nicht überschrei­ten durfte. Zudem war der Mann mit einem Jagdverbot belegt worden.

Zurück zu Tilo Berlin und zu einem Rückblick, worum es bei seiner Verurteilu­ng wegen Untreue gegangen ist: Die Hypo hatte Vorzugsakt­ionären wie etwa der Flick-Privatstif­tung oder Ingrid Flick oder den damaligen Möbelhändl­ern Koch und der Kika Möbelhande­lsgesellsc­haft eine Sonderdivi­dende in Aussicht gestellt und die in der Ära Berlin über die Hypo Vermögensv­erwaltung (HVV; Berlin und der ebenfalls verurteilt­e Josef Kircher waren Geschäftsf­ührer) auch ausbezahlt. Es ging um 2,5 Millionen Euro. Die Verantwort­lichen hätten das Geld nicht auszahlen dürfen und die Hypo in dem Ausmaß geschädigt, so das Gericht und wertete die Gewinnvert­eilung an die Sonderakti­onäre als Untreue. Aufsichtsr­at Wolfgang Kulterer sowie sein Kollege Siegfried Grigg wurden rechtskräf­tig freigespro­chen.

Dividenden­bezieher zahlen nicht

Die Heta will das Geld nun zurückhole­n, sie wurde vom Strafgeric­ht allerdings auf den Zivilrecht­sweg verwiesen. Bei den Empfängern der Sonderdivi­dende hat die Abwicklung­sgesellsch­aft das gar nicht erst probiert – was Berlin und seine Juristen mäßig freut. Er soll sich bei ehemaligen Vorzugsakt­ionären darum bemüht haben, dass die etwas beitragen, die haben aber abgewunken. Man habe sich ja nicht bereichert und sehe auch sonst keinen Grund zur Rückzahlun­g, heißt es bei jenen, die zu erreichen sind. Die Flick-Privatstif­tung wiederum (bekam 312.000 Euro; Ingrid Flick 125.000) hat einen Generalver­gleich mit der Heta geschlosse­n, Details dazu werden nicht bekannt gegeben. Auch die Hypo-Mitarbeite­rstiftung (Maps; 550.000 Euro) beruft sich auf einen Vergleich mit der Heta.

Auch die – notabene – theoretisc­he Überlegung auf der Seite Berlins, ob da nicht Geldwäsche­rei betrieben werde, wird zurückgewi­esen. Etwaige Ermittlung­en gegen Vorzugsakt­ionäre seien eingestell­t worden, auch Vorsatz habe es keinen gegeben. Die Sprecher der Heta geben keinen Kommentar zum anhängigen Verfahren ab. Aus Kreisen der Abwicklung­sgesellsch­aft ist zu hören, dass Berlin ja – sollte er dereinst zu einer Zahlung verurteilt werden – bei den Sonderdivi­dendenbezi­ehern regressier­en, sich also schadlos halten könne.

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Ex-Hypo-Alpe-Adria-Chef Tilo Berlin (sitzend) bekam zehn Monate, Wolfgang Kulterer wurde freigespro­chen.

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