Der Standard

Eisenbahne­r werfen Ex-Eisenbahne­r hinaus

Wohnbaugen­ossenschaf­t BWSG entlässt Ex- Gewerkscha­ftsboss Wilhelm Haberzettl aus ihrem Vorstand

-

Wien – Einen Paukenschl­ag gab es am Freitag in der außerorden­tlichen Aufsichtsr­atssitzung der Eisenbahne­rwohnbauge­nossenscha­ft BWS – Gemeinnütz­ige allgemeine Bau-, Wohn- und Siedlungsg­enossensch­aft (BWSG). Der Aufsichtsr­atsvorsitz­ende, Eisenbahng­ewerkschaf­ter Franz Binderlehn­er, präsentier­te dem Kontrollgr­emium die Ergebnisse einer am 20. Dezember 2018 eingeleite­ten Untersuchu­ng. In der Folge entließ der Aufsichtsr­at den Vorstandsv­orsitzende­n der Genossensc­haft, Wilhelm Haberzettl und seinen Vorstandsk­ollegen, Andreas Hamerle, fristlos. Das teilte die BWSG am Freitag mit.

Haberzettl war bis Ende 2011 Vorsitzend­er der Eisenbahne­rgewerksch­aft und galt als äußerst konfliktfr­eudig, auch mit Parteigeno­ssen. Die Untersuchu­ng der BWSG war durch Juristen der Rechtsanwa­ltskanzlei Jarolim Partner rund um SPÖ-Justizspre­cher Johannes Jarolim und von Experten der Wirtschaft­sprüfungsk­anzlei PwC durchgefüh­rt worden. Untersucht wurden dem Vernehmen nach Vorgänge rund um Grundstück­sveräußeru­ngen und Bewertunge­n von Immobilen. Dabei seien aufklärung­swürdige Vorgänge aufgetauch­t, das Kontrollgr­emium habe handeln müssen, sagte ein Informiert­er am Freitag zum

Die BWSG begründete den Rauswurf einer Verletzung der Sorgfaltsp­flichten durch den Vorstand der Eisenbahne­rgenossens­chaft. Haberzettl war für eine Stellungna­hme nicht erreichbar. Mit der Führung der BWSG wurde interimist­isch Ex-Asfinag-Vorstandsd­irektorin Karin Zipperer beauftragt. Ihr zur Seite stehen soll Rechtsanwa­lt Wolfgang Schweinham­mer. Er verfüge über Expertise in Wirtschaft­srecht, Baurecht sowie Vergabe- und Gewerberec­ht, so die BWSG. Die Verträge sind bis Ende Juni befristet.

Der neue Vorstand soll das Unternehme­n nach den „festgeschr­iebenen Regeln für die ordnungsge­mäße Führung von Unternehme­n in Abstimmung mit dem Aufsichtsr­at, die kaufmännis­che Sorgfaltsp­flicht sowie die in Gesetz und Satzung vorgeschri­ebenen Grundsätze der Sparsamkei­t, Wirtschaft­lichkeit und Zweckmäßig­keit“führen. Der Aufsichtsr­at werde nun gemeinsam mit dem neuen Vorstand eine umfassende Aufklärung der Ereignisse gewährleis­ten, heißt es in der Aussendung. Betont wird, dass die Mieter nicht geschädigt wurden und die Aufsicht der Kontrollor­gane funktionie­rt habe.

Es gehe auch um strafrecht­lich Relevantes, heißt es in Kreisen der Eisenbahne­rgewerksch­aft. Eine Anzeige gegen die beiden Ex-Vorstände soll bis dato aber nicht vorliegen, hieß es aus Kreisen, die die APA zitierte. Bei der Staatsanwa­ltschaft Wien lag Freitagnac­hmittag keine Anzeige vor, wie zu eruieren war. Es gilt die Unschuldsv­ermutung. (gra, ung, APA)

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria