Sicherungshaft mit Fragezeichen
ÖVP und FPÖ noch bei heiklen Fragen uneinig
Mehr als zwei Wochen ist es mittlerweile her, dass Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) mit seinem Vorschlag einer „Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber“an die Öffentlichkeit ging. Noch immer ist allerdings unklar, in welchen konkreten Fällen sie zur Anwendung kommen soll und wann bei solchen Verfahren ein unabhängiger Richter eingeschaltet wird.
Die Rolle der Richter Von diversen Q Vertretern der Regierungsparteien kamen bisher unterschiedliche Aussagen zum geplanten Ablauf vor einer Sicherungshaft. Kickl hält es für sinnvoll, dass der jeweils zuständige Beamte des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl nach einer entsprechenden „Gefahrenanalyse“über die Verhängung der Haft entscheidet. Danach soll ein Gericht überprüfen, ob die Entscheidung zu Recht erfolgt ist. Das wäre vergleichbar mit einer Verhaftung durch die Polizei, wenn ein Verdächtiger auf frischer Tat ertappt wurde. In solchen Fällen muss danach binnen 48 Stunden von einem Gericht geprüft werden, ob gelindere Mittel möglich sind oder ob eine Untersuchungshaft angeordnet wird.
Bei Justizminister Josef Moser (von der ÖVP nominiert) hörte sich das etwas anders. Er sprach davon, dass man eine Sicherungshaft „ohne richterliche Genehmigung oder ohne richterliche Überprü- fung“nicht vornehmen könne. Das klang also eher nach einer Einschaltung der Richter im Vorfeld. Kanzler Sebastian Kurz sprach wiederholt von einer „richterlichen Kontrolle“, was eher auf die Kickl’sche Linie hindeutet.
Dass man sich hier noch nicht ganz einig ist, bestätigte am Sonntagabend auch ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer, der in der ORF-Sendung Im Zentrum von einer „unverzüglichen Einschaltung“eines Richters sprach, über die man nun im parlamentarischen Prozess verhandeln werde.
Die Anlassfälle Ebenfalls unterQ schiedliche Aussagen gab es zu den Voraussetzungen der Sicherungshaft. Kickls Innenministerium ist der Meinung, dass es „keine abschließende Definition geben kann, welche Delikte für eine Sicherungshaft infrage kommen“. Es komme immer auf eine „Einzelfallprüfung“an.
Die ÖVP-Regierungsmitglieder Kurz, Moser und Innenstaatssekretärin Karolina Edtstadler haben hingegen stets davon gesprochen, dass es „konkrete Verdachtsmomente und klar definierte Straftatbestände“brauche. Edtstadler zählte am Sonntag in der ORF- Pressestunde als Beispiele Verstöße gegen ein Einreiseverbot, Vorstrafen im Zusammenhang mit Körperverletzungs-, Sexual- oder Einbruchsdelikten, „besondere Gewaltbereitschaft in der Kommunikation mit Behörden“sowie „Alkohol- und Drogenmissbrauch“auf.