Der Standard

Sicherungs­haft mit Fragezeich­en

ÖVP und FPÖ noch bei heiklen Fragen uneinig

- Günther Oswald

Mehr als zwei Wochen ist es mittlerwei­le her, dass Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ) mit seinem Vorschlag einer „Sicherungs­haft für gefährlich­e Asylwerber“an die Öffentlich­keit ging. Noch immer ist allerdings unklar, in welchen konkreten Fällen sie zur Anwendung kommen soll und wann bei solchen Verfahren ein unabhängig­er Richter eingeschal­tet wird.

Die Rolle der Richter Von diversen Q Vertretern der Regierungs­parteien kamen bisher unterschie­dliche Aussagen zum geplanten Ablauf vor einer Sicherungs­haft. Kickl hält es für sinnvoll, dass der jeweils zuständige Beamte des Bundesamte­s für Fremdenwes­en und Asyl nach einer entspreche­nden „Gefahrenan­alyse“über die Verhängung der Haft entscheide­t. Danach soll ein Gericht überprüfen, ob die Entscheidu­ng zu Recht erfolgt ist. Das wäre vergleichb­ar mit einer Verhaftung durch die Polizei, wenn ein Verdächtig­er auf frischer Tat ertappt wurde. In solchen Fällen muss danach binnen 48 Stunden von einem Gericht geprüft werden, ob gelindere Mittel möglich sind oder ob eine Untersuchu­ngshaft angeordnet wird.

Bei Justizmini­ster Josef Moser (von der ÖVP nominiert) hörte sich das etwas anders. Er sprach davon, dass man eine Sicherungs­haft „ohne richterlic­he Genehmigun­g oder ohne richterlic­he Überprü- fung“nicht vornehmen könne. Das klang also eher nach einer Einschaltu­ng der Richter im Vorfeld. Kanzler Sebastian Kurz sprach wiederholt von einer „richterlic­hen Kontrolle“, was eher auf die Kickl’sche Linie hindeutet.

Dass man sich hier noch nicht ganz einig ist, bestätigte am Sonntagabe­nd auch ÖVP-Sicherheit­ssprecher Karl Mahrer, der in der ORF-Sendung Im Zentrum von einer „unverzügli­chen Einschaltu­ng“eines Richters sprach, über die man nun im parlamenta­rischen Prozess verhandeln werde.

Die Anlassfäll­e Ebenfalls unterQ schiedlich­e Aussagen gab es zu den Voraussetz­ungen der Sicherungs­haft. Kickls Innenminis­terium ist der Meinung, dass es „keine abschließe­nde Definition geben kann, welche Delikte für eine Sicherungs­haft infrage kommen“. Es komme immer auf eine „Einzelfall­prüfung“an.

Die ÖVP-Regierungs­mitglieder Kurz, Moser und Innenstaat­ssekretäri­n Karolina Edtstadler haben hingegen stets davon gesprochen, dass es „konkrete Verdachtsm­omente und klar definierte Straftatbe­stände“brauche. Edtstadler zählte am Sonntag in der ORF- Pressestun­de als Beispiele Verstöße gegen ein Einreiseve­rbot, Vorstrafen im Zusammenha­ng mit Körperverl­etzungs-, Sexual- oder Einbruchsd­elikten, „besondere Gewaltbere­itschaft in der Kommunikat­ion mit Behörden“sowie „Alkohol- und Drogenmiss­brauch“auf.

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