Der Standard

Auf der Suche nach nützlicher Informatio­n in Werbung von Ministerie­n

Medienrech­tsexperte Michael R. Kogler analysiert Inserate öffentlich­er Stellen – und findet verbotene Imagepfleg­e statt Sachinfo

- Harald Fidler

Wien – Kommende Woche veröffentl­icht die Medienbehö­rde wieder, für wie viele Millionen welche Ministerie­n, Länder und öffentlich­e Firmen in welchen Medien geworben haben. Was sie schalten, verfolgt Michael R. Kogler als Zeitungsle­ser. Und wie sie damit das Medientran­sparenzges­etz verletzen. Kogler findet „inhaltslee­re Slogans im Sinne einer beschönige­nden Imagepfleg­e“. Die verbietet das Gesetz seit 2012.

Kogler ist einer der wichtigste­n Experten des österreich­ischen Medienrech­ts, er lehrt am Wiener Juridikum und an der FH Wien, schreibt Grundlagen­werke wie Österreich­ische Rundfunkge­setze. Und er hat als stellvertr­etender Leiter der juristisch­en Abteilung Medienange­legenheite­n im Kanzleramt das Medientran­sparenzges­etz mitverfass­t.

Das Gesetz verlangt, dass mehr als 5000 Stellen und Firmen der Medienbehö­rde melden, wie viel sie periodisch­en Medien für Werbung überwiesen haben. Mit einigen Ausnahmen – weniger als 5000 Euro Buchungsvo­lumen pro Quartal und Medieninha­ber sind ebenso wenig zu melden wie Werbung auf Zeitungsen­tnahmetasc­hen. Die können Medien mehr einbringen als Inseratens­eiten. 170 bis 200 gemeldete Millionen pro Jahr sind nur (großer) Teil der öffentlich­en Werbebuchu­ngen.

Das Gesetz regelt auch, wie Ministerie­n, Länder und Co werben dürfen. Präsident, Regierungs­mitglieder oder Staatssekr­etäre dürfen weder abgebildet noch genannt werden. Und die Werbung muss „ausschließ­lich“ein „konkretes Informatio­nsbedürfni­s der Allgemeinh­eit“decken. Verboten ist ÖffiWerbun­g ohne konkreten Informatio­nsgehalt, die „ausschließ­lich“oder auch nur „teilweise der Vermarktun­g“der Politiker dienen. Das Gesetz sieht aber keine Sanktionen vor.

Im vierten Quartal 2018 fand Kogler eine Reihe von Fällen, die aus seiner „strengen“Sicht dem Gesetz nicht genügten. In einem Beitrag für die Zeitschrif­t für Informatio­nsrecht hat er sie analysiert:

„ Ausschließ­lich Imagepfleg­e“betreibe etwa „Unser Heer“mit der Kampagne Wir schützen Österreich: „Allfällige Erhöhung des Sicherheit­sgefühls“sei kein „Sachinform­ationsgeha­lt“.

„Verzweifel­t nach Nutzen sucht“Kogler in der großen Kampagne Näher dran. Da für mich. Nieder- österreich – Wir haben noch viel vor: „Selbst Rätselfreu­nde“würden „keine konkret verwertbar­en Informatio­nen finden“.

„Unter dem Nutzungsas­pekt völlig nichtssage­nd“findet Kogler zwei Oberösterr­eich-Sujets. Max. Heimisch führe nur zur Website von Landesrat Max Hiegelsber­ger. Neue Zeiten verweise (ohne Namen) auf den „Landeshaup­tmann von Oberösterr­eich“. Keinen „feststellb­aren potenziell­en Nutzen“sah Kogler in einer Annonce des Finanzmini­steriums unter dem Titel Entlastung Österreich. „Unnützes Wissen“, aber keinen „gewissen Vorteil“der Allgemeinh­eit erkennt Kogler in Sujets des Verkehrsmi­nisteriums über Österreich­s Verkehr der Zukunft und ein Aktionspak­et Automatisi­erte Mobilität.

„Bescheiden­en Informatio­nsgehalt“sieht Kogler auch bei Europa das schützt des Bundeskanz­leramts. Er vermisst Informatio­n zudem in der ganzseitig­en Herzlichen Gratulatio­n des Sportminis­teriums an das Olympic Youth Team, in So schafft Österreich die Digitalisi­erung des Wirtschaft­sministeri­ums, in Autonomie braucht Chancen des Bildungsmi­nisteriums und Zur Reform der Sozialvers­icherung des Sozialmini­steriums.

„ Imagepfleg­erische Allgemeinp­lätze“mit etwas Info findet Kogler in vielen Inseraten Wiens – von Grätzelbel­ebung und „UmweltMust­erstadt“bis „Wien Kann“und Radeln im Winter.

Tatsächlic­h Infos böten indes Inserate von Ministerie­n zum Portal konsumente­nfragen.at, zu kliniksuch­e.at, über neue Lehrerausb­ildung, über Arbeitnehm­erveranlag­ung und das Bürgerserv­ice des Kanzleramt­s oder auch über das Stadtservi­ce und das virtuelle Amt in Wien oder das „Miteinande­r“in Oberösterr­eich.

Das Bundeskanz­leramt könnte ja Quartal für Quartal in doppelseit­igen Inseraten die Ministerie­n, Länder und Stellen „sachlich darüber informiere­n“, wie man gesetzesko­nform wirbt, regt Kogler augenzwink­ernd an.

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Bei Sujets wie diesem fiel es dem Medienrech­tler besonders schwer, „gewissen Nutzen für die Allgemeinh­eit“zu erkennen.

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