Der Standard

Post bekommt Post vom Anwalt

Die Weitergabe von Kundendate­n samt Parteiaffi­nität könnte für die Post ein gerichtlic­hes Nachspiel haben. Eine Klage wegen unzureiche­nder Auskunft ist auf dem Weg, eine Sammelklag­e in Vorbereitu­ng.

- Bettina Pfluger

Rund 10.000 Menschen haben sich seit Jahresbegi­nn bei der Post gemeldet und wollten wissen, ob und an wen konkret ihre Daten für Marketingz­wecke weitergege­ben wurden. Die Beantwortu­ng dieser Anträge ist laut Post abgeschlos­sen. Einzelne noch hereinkomm­ende Anfragen werden laufend bearbeitet. Die Auskünfte sind laut einem Sprecher der Post „im rechtliche­n Rahmen“erstellt worden, „mit dem Ziel, die Daten höchst verständli­ch aufzuberei­ten“. Rückfragen zu den erteilten Auskünften habe es nur wenige gegeben.

Robert Haupt sieht das anders. Der Anwalt hat eine Klage gegen die Post eingebrach­t, weil sein Mandant mit der erhaltenen Auskunft höchst unzufriede­n war. Es gehen aus dem Schreiben der Post

nur die persönlich­en Daten des Klägers hervor, nicht aber, ob die Post seine Daten für Marketingz­wecke weitergege­ben hat und, wenn ja, an wen konkret. Diese Auskunft will man nun gerichtlic­h erzwingen.

Laut Haupt habe sich der Umfang der Beantwortu­ng durch die Post seit Jänner zudem stark dezimiert. Zu dieser Zeit wurde die Recherche von Addendum publik, wonach die Post insbesonde­re personenbe­zogene Daten zur Parteiaffi­nität auch an Parteien weiterverk­auft haben soll. Der Aufschrei war groß, die Datenschut­zbehörde leitete daraufhin ein Verfahren gegen die Post ein, weil sie die Speicherun­g der Parteiaffi­nität und deren Weiterverk­auf durch die Post für nicht legal gehalten hat. Anträge, die vor dem Jahreswech­sel bei der Post eingelangt sind, sollen weit umfangreic­her mit genauen Angaben beantworte­t worden sein. Zuletzt mussten Kunden auf die Beantwortu­ng ihres Auskunftbe­gehrens zudem bis zu drei Monate warten.

Jener Herr, der sich nun zur Klage entschloss­en hat, hatte sein Auskunftsb­egehren der Post am 15. Jänner übermittel­t. Am 6. April kam die für den Kläger nicht aussagekrä­ftige Antwort, denn er erhielt lediglich seine persönlich­en Daten und eine Übersicht, wann er Nachsendea­ufträge an die Post erteilt hatte. Ob seine Daten für Marketingz­wecke oder an Parteien weitergele­itet wurden und, falls ja, an wen konkret, weiß der Kläger immer noch nicht. Mit der Klage bezieht sich Anwalt Haupt auf Artikel 15 der Datenschut­zgrundvero­rdnung – hier ist das Auskunftsr­echt der betroffene­n Person geregelt. Die laufende Klage wollte die Post nicht kommentier­en.

Ungemach droht der Post in der Causa auch durch die Sammelakti­on von Cobin Claims, vor allem wegen der Nennung der Parteiaffi­nität. Mehr als tausend Betroffene haben ihr Interesse an einer Sammelklag­e bereits angemeldet. Cobin Claims will pro Fall 3000 Euro von der Post fordern, als „ideellen Schadeners­atz für die erlittene Kränkung durch den Weiterverk­auf von Daten des höchstpers­önlichen Lebensbere­ichs“, erklärt Oliver Jaindl, Obmann von Cobin Claims. Der deutsche Prozessfin­anzierer Foris habe hier bereits eine positive Vorabeinsc­hätzung gegeben.

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Hat die Post meine Daten weiterverk­auft, und wurde meine Parteiaffi­nität preisgegeb­en? Tausende Kunden haben sich bereits informiert.

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