Der Standard

Klage gegen Strache?

Der Ex-FPÖ-Chef ließ im Ibiza-Video anklingen, dass die Unternehme­n über Umwege spenden

- David Krutzler

Die im Ibiza-Video vom Ex-FP-Chef als Großspende­r erwähnten Konzerne Novomatic und Signa erwägen, Strache zu klagen.

– Die Aussagen von HeinzChris­tian Strache im Juli 2017 in der Finca auf Ibiza könnten ein weiteres juristisch­es Nachspiel für den Ex-FPÖ-Chef haben.

So erwägen die Unternehme­n Signa und Novomatic eine Anzeige gegen Strache, wie es auf Standard-Anfrage heißt. „Wir prüfen rechtliche Schritte“, sagt Signa-Sprecher Robert Leingruber. „Wir prüfen noch“, erklärt auch Bernhard Krumpel, der Sprecher des Glücksspie­lkonzerns Novomatic.

Spur zu Vereinen

Der Hintergrun­d: Strache hatte in den bisher veröffentl­ichten Teilen der Ibiza-Videos durchkling­en lassen, dass die Unternehme­r René Benko, Gaston Glock und Heidi Goëss-Horten sowie das Unternehme­n Novomatic beträchtli­che Geldsummen gespendet hätten – und zwar an FPÖnahe gemeinnütz­ige Vereine.

Die genannten Unternehme­n und Personen haben allesamt zurückgewi­esen, direkt oder indirekt an die FPÖ gespendet zu haben. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Auch Strache selbst räumte nach der Veröffentl­ichung des Videos ein, dass zwar der Eindruck erweckt worden sei, wonach die Zuwendunge­n der FPÖ zugutekame­n. Er bestritt aber, dass es dazu gekommen sei. „Hierzu stelle ich richtig, dass es nach meiner Kenntnis unter meiner Obmannscha­ft keinerlei solche Zuwendunge­n, weder an die FPÖ noch an solche der FPÖ nahestehen­de Vereine, gegeben hat.“Die Nennung der bekannten Namen sei „Ausdruck schlichter Prahlerei“gewesen. Strache entschuldi­gte sich auch bei den Unternehme­n.

Der Waffenkonz­ern Glock zeigte sich damit zufrieden. „Aufgrund des (mehrfachen) öffentlich­en Widerrufs von Heinz-Christian Strache werden bis auf weiteres keine rechtliche­n Schritte eingeleite­t“, hieß es in einer Stellungna­hme.

Straches Aussagen auf Ibiza über die vermeintli­chen Großspende­r haben aber auch die Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) auf den Plan gerufen. Sie will gegen unbekannte Täter der von Strache genannten Firmen ermitteln – konkret gegen Signa Holding, Novomatic AG und Glock GmbH.

Diese stehen laut einem Antrag ans Parlament im Verdacht, „einem im FPÖ-Einflussbe­reich stehenden gemeinnütz­igen Verein (Wirtschaft für Österreich) Geldbeträg­e zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro als nichtdekla­rierte Parteispen­den“zukommen haben zu lassen.

Auslieferu­ng von Tschank

In der Causa hat die WKStA den Nationalra­t auch um die Aufhebung der Immunität des FPÖ-Abgeordnet­en Markus Tschank wegen des Verdachts der verdeckten Parteienfi­nanzierung ersucht. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Tschank war in mehreren Vereinen im Umfeld der FPÖ aktiv. Über die Auslieferu­ng kann frühestens am 13. Juni entschiede­n werden. Laut APA dürfte auch die FPÖ dem zustimmen.

Strache selbst wurde an juristisch­er Front bereits tätig. Bei der Staatsanwa­ltschaft Wien hat er Anzeige gegen drei Personen erstattet: den Wiener Anwalt M., den Wiener Detektiv Julian H. sowie den (unbekannte­n) Lockvogel. Julian H. und die vermeintli­che lettische Oligarchin waren mit Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus und Strache auch in dem Ibiza-Video zu sehen.

In Deutschlan­d hat Strache bei den Staatsanwa­ltschaften München und Hamburg Strafanzei­gen eingereich­t, und zwar gegen „alle Personen“, die für die „Herstellun­g, Verbreitun­g und Veröffentl­ichung des sogenannte­n IbizaVideo­s mitwirkend verantwort­lich“gewesen seien. Der Hintergrun­d: Die Süddeutsch­e Zeitung und der Spiegel, die die Videos veröffentl­icht hatten, haben ihren Sitz in München beziehungs­weise Hamburg. Die Anzeigen Straches sind gegen unbekannte Täter gerichtet.

Die Ermittlung­en in der Sache dauern noch an, heißt es auf Anfrage von den beiden deutschen Staatsanwa­ltschaften. Und: Bisher seien keine Anzeigen von Gudenus eingegange­n.

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