Klage gegen Strache?
Der Ex-FPÖ-Chef ließ im Ibiza-Video anklingen, dass die Unternehmen über Umwege spenden
Die im Ibiza-Video vom Ex-FP-Chef als Großspender erwähnten Konzerne Novomatic und Signa erwägen, Strache zu klagen.
– Die Aussagen von HeinzChristian Strache im Juli 2017 in der Finca auf Ibiza könnten ein weiteres juristisches Nachspiel für den Ex-FPÖ-Chef haben.
So erwägen die Unternehmen Signa und Novomatic eine Anzeige gegen Strache, wie es auf Standard-Anfrage heißt. „Wir prüfen rechtliche Schritte“, sagt Signa-Sprecher Robert Leingruber. „Wir prüfen noch“, erklärt auch Bernhard Krumpel, der Sprecher des Glücksspielkonzerns Novomatic.
Spur zu Vereinen
Der Hintergrund: Strache hatte in den bisher veröffentlichten Teilen der Ibiza-Videos durchklingen lassen, dass die Unternehmer René Benko, Gaston Glock und Heidi Goëss-Horten sowie das Unternehmen Novomatic beträchtliche Geldsummen gespendet hätten – und zwar an FPÖnahe gemeinnützige Vereine.
Die genannten Unternehmen und Personen haben allesamt zurückgewiesen, direkt oder indirekt an die FPÖ gespendet zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Auch Strache selbst räumte nach der Veröffentlichung des Videos ein, dass zwar der Eindruck erweckt worden sei, wonach die Zuwendungen der FPÖ zugutekamen. Er bestritt aber, dass es dazu gekommen sei. „Hierzu stelle ich richtig, dass es nach meiner Kenntnis unter meiner Obmannschaft keinerlei solche Zuwendungen, weder an die FPÖ noch an solche der FPÖ nahestehende Vereine, gegeben hat.“Die Nennung der bekannten Namen sei „Ausdruck schlichter Prahlerei“gewesen. Strache entschuldigte sich auch bei den Unternehmen.
Der Waffenkonzern Glock zeigte sich damit zufrieden. „Aufgrund des (mehrfachen) öffentlichen Widerrufs von Heinz-Christian Strache werden bis auf weiteres keine rechtlichen Schritte eingeleitet“, hieß es in einer Stellungnahme.
Straches Aussagen auf Ibiza über die vermeintlichen Großspender haben aber auch die Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf den Plan gerufen. Sie will gegen unbekannte Täter der von Strache genannten Firmen ermitteln – konkret gegen Signa Holding, Novomatic AG und Glock GmbH.
Diese stehen laut einem Antrag ans Parlament im Verdacht, „einem im FPÖ-Einflussbereich stehenden gemeinnützigen Verein (Wirtschaft für Österreich) Geldbeträge zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro als nichtdeklarierte Parteispenden“zukommen haben zu lassen.
Auslieferung von Tschank
In der Causa hat die WKStA den Nationalrat auch um die Aufhebung der Immunität des FPÖ-Abgeordneten Markus Tschank wegen des Verdachts der verdeckten Parteienfinanzierung ersucht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Tschank war in mehreren Vereinen im Umfeld der FPÖ aktiv. Über die Auslieferung kann frühestens am 13. Juni entschieden werden. Laut APA dürfte auch die FPÖ dem zustimmen.
Strache selbst wurde an juristischer Front bereits tätig. Bei der Staatsanwaltschaft Wien hat er Anzeige gegen drei Personen erstattet: den Wiener Anwalt M., den Wiener Detektiv Julian H. sowie den (unbekannten) Lockvogel. Julian H. und die vermeintliche lettische Oligarchin waren mit Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus und Strache auch in dem Ibiza-Video zu sehen.
In Deutschland hat Strache bei den Staatsanwaltschaften München und Hamburg Strafanzeigen eingereicht, und zwar gegen „alle Personen“, die für die „Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des sogenannten IbizaVideos mitwirkend verantwortlich“gewesen seien. Der Hintergrund: Die Süddeutsche Zeitung und der Spiegel, die die Videos veröffentlicht hatten, haben ihren Sitz in München beziehungsweise Hamburg. Die Anzeigen Straches sind gegen unbekannte Täter gerichtet.
Die Ermittlungen in der Sache dauern noch an, heißt es auf Anfrage von den beiden deutschen Staatsanwaltschaften. Und: Bisher seien keine Anzeigen von Gudenus eingegangen.