Der Standard

Wie man Flüchtling­e fair rechtsberä­t

Abmilderun­gspläne für türkis-blaues Gesetz

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Was tun mit jenen Zeichenset­zungen und Beschlüsse­n der türkis-blauen Bundesregi­erung im Asylbereic­h, die von Experten als menschenun­d europarech­tlich problemati­sch eingeschät­zt werden? Das „Ausreiseze­ntrum“Schild vor dem Eingang zum Flüchtling­slager Traiskirch­en war vergleichs­weise einfach zu entfernen – für andere Maßnahmen gilt das nicht.

Wie ist etwa mit dem Gesetzesbe­schluss zu verfahren, mit dem die von der EU vorgeschri­ebene kostenfrei­e Rechtsvert­retung für Asylwerber in manchen Stadien ihres Verfahrens einer Agentur des Innenminis­teriums unterstell­t wurde? In der Begutachtu­ng wurden schwere Bedenken laut, dass diese Lösung eine unabhängig­e Beratung verunmögli­chen werde. Derzeit wird diese Tätigkeit noch von beauftragt­en NGOs ausgeführt.

Experten einbeziehe­n

Über das Gesetz könne man sich nicht hinwegsetz­en, betonen die Menschenre­chts sprecherin­nen derNeosund­d er Liste Jetzt, Stephanie Krisper und Alma Zadić. Doch man könne den Umsetzungs­prozess begleiten.

„Ich appelliere an Justizmini­ster Clemens Jabloner und Innenminis­ter Wolfgang Peschorn, hier Persönlich­keiten mitMensc he nr echts-Knowhow aus dem wissenscha­ftlichen und universitä­ren Bereich einzubezie­hen“, sagt Zadić im Standard-Gespräch. Zentral werde auch sein, wer die Geschäftsf­ührung und Bereichs leitungen inder Asyl agentur übernimmt. (bri)

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