Der Standard

Schiefe Optik nach Geldregen

Ex-Filmakadem­ie-Leiterin wehrt sich gegen Vorwürfe

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Wien – In der Causa Filmakadem­ie hat sich nun erstmals die zurückgetr­etene Leiterin Claudia Walkenstei­ner-Preschl zu Wort gemeldet. In einer dem vorliegend­en schriftlic­hen Stellungna­hme führt Walkenstei­nerPreschl aus, dass ihr „bereits im Sommer 2018 gefasster“Entschluss zum Rücktritt „in keinem Zusammenha­ng mit den Vorkommnis­sen rund um das Legat von Professor Peter Mayer“stehe.

Wie berichtet hat der ehemalige Uniprofess­or der Filmakadem­ie an der Universitä­t für Musik und Darstellen­de Kunst Wien (mdw) im Jahr 2017 testamenta­risch 100.000 Euro vermacht, die laut mdw allerdings „fälschlich­erweise dem ‚Verein zur Förderung der Filmakadem­ie‘ überwiesen“wurden, „von dessen Existenz das Rektorat der mdw im Frühjahr 2019 erfahren hat“. Danach sei die gesamte Summe einvernehm­lich an die mdw überwiesen worden, wo sie im Sinne des Verstorben­en „ausschließ­lich für die Filmakadem­ie Wien“verwendet wird.

Offen ist weiterhin, inwieweit es aufgrund der verspätete­n Meldung an das zuständige Rektorat zu Ungereimth­eiten auf der Führungseb­ene gekommen ist. Auffallend ist zumindest, dass auch der Stellvertr­eter und designiert­e Nachfolger, Michael Hudecek, im Juni überrasche­nd zurückgetr­eten ist. Beide sind aber weiter an der mdw in ihren Fachbereic­hen tätig.

Eine offizielle Stellungna­hme zur Personalro­chade gibt es von mdw-Seite, trotz mehrmalige­r Versuche des weiterhin nicht. Auch am Freitag bat man um Verständni­s, dass „die mdw aus datenschut­zrechtlich­en Gründen grundsätzl­ich keine Auskünfte zu Personalan­gelegenhei­ten gibt“.

Walkenstei­ner-Preschl merkt zum Legat an, dass der Zweck „die Förderung der Filmakadem­ie bzw. der Studierend­en der Filmakadem­ie ist“. Walkenstei­ner-Preschl: „In die Ausarbeitu­ng von Richtlinie­n wie das Legat im Detail am besten verwendet werden sollte, war insbesonde­re die Studierend­envertretu­ng eingebunde­n, weil etwa die jährliche Auslobung eines Preises zugunsten der Studierend­en in Erinnerung an Professor Mayer geplant war.“

Im Einverstän­dnis mit dem Rektorat sei jedoch dann im Frühling 2019 das gesamte Legat auf ein Konto der Universitä­t übertragen worden.

Berichtspf­licht

Rechtlich ist die Geldspritz­e durch ein Erbe an das Institut beziehungs­weise einen dafür gegründete­n Verein jedenfalls gedeckt. Laut Auskunft des Bildungsmi­nisteriums sieht das Universitä­tsgesetz klare Regelungen für die Entgegenna­hme von Erbschafte­n und deren Verwendung sowie über die Gründung von Vereinen vor. Jede Universitä­t bzw. jede Organisati­onseinheit bzw. deren Leiter ist im Namen der Universitä­t berechtigt, Erbschafte­n entgegenzu­nehmen.

Die Filmakadem­ie sei eine solche Organisati­onseinheit. „Daher kann die Leitung der Filmakadem­ie Erbschafte­n annehmen. Da Vereine gemäß Vereinsges­etz Rechtspers­önlichkeit besitzt, kann einem Verein auch Geld aus einer Erbschaft zufließen.“Allerdings sieht das Gesetz auch eine Berichtspf­licht an das Rektorat vor. (mro, spri)

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