Verfassungsrichter bremsen Tojner beim Heumarkt-Projekt
Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat der Beschwerde der Intercon Hotel GmbH von Unternehmer Michael Tojner keine aufschiebende Wirkung zuerkannt. Tojner wehrt sich gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach für das Heumarkt-Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei. Seinen Antrag auf aufschiebende Wirkung begründete er u. a. mit den Kosten, die bei einem Planungsstopp entstünden. Laut VfGH entsteht der Intercon durchs Abwarten der VfGH-Entscheidung „kein unverhältnismäßiger Nachteil“. Tojners Revision beim Verwaltungsgerichtshof hatte aufschiebende Wirkung bekommen. Tojner dürfte also auf dem Heumarkt weitermachen; geht die UVP gegen ihn aus, müsste er aber alle Maßnahmen rückgängig machen. (gra)