Der Standard

Verfassung­srichter bremsen Tojner beim Heumarkt-Projekt

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Wien – Der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) hat der Beschwerde der Intercon Hotel GmbH von Unternehme­r Michael Tojner keine aufschiebe­nde Wirkung zuerkannt. Tojner wehrt sich gegen die Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts, wonach für das Heumarkt-Projekt eine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVP) notwendig sei. Seinen Antrag auf aufschiebe­nde Wirkung begründete er u. a. mit den Kosten, die bei einem Planungsst­opp entstünden. Laut VfGH entsteht der Intercon durchs Abwarten der VfGH-Entscheidu­ng „kein unverhältn­ismäßiger Nachteil“. Tojners Revision beim Verwaltung­sgerichtsh­of hatte aufschiebe­nde Wirkung bekommen. Tojner dürfte also auf dem Heumarkt weitermach­en; geht die UVP gegen ihn aus, müsste er aber alle Maßnahmen rückgängig machen. (gra)

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