Weniger Kindesabnahmen
Bayer-Konzern verweigerte Hinweis auf Beipackzettel
Der Jahresbericht des Wiener Jugendamts zeigt einen Rückgang bei der Unterbringung von Kindern bei Kriseneltern.
– Mittel, die wirken, haben Nebenwirkungen: Von diesem Grundprinzip gehen Pharmazeuten aus. So auch beim Schöllkraut, einer Pflanze mit Alkaloiden, die gegen Viren, Bakterien und Pilze wirken. Es ist in Iberogast, einem Magenmittel des Pharmakonzerns Bayer, enthalten.
„Rasche Hilfe für Magen und Darm“, so der Werbeslogan. Bayer macht mit Iberogast laut IMS Health einen Jahresumsatz von
120 Millionen Euro.
Nun hat, laut Handelsblatt, die Staatsanwaltschaft Köln den Vorwurf der fahrlässigen Tötung einer Deutschen im Jahr 2018 erhoben. Bayer hat auf dem Beipackzettel die leberschädigende Wirkung von Schöllkraut nicht ausgewiesen – obwohl der Konzern wiederholt dazu aufgefordert wurde.
Der Disput reicht ins Jahr 2008 zurück. Damals wurden dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte rund 50 Fallberichte aus Deutschland vorgelegt, bei denen ein Zusammenhang zwischen Leberschäden und Schöllkraut vermutet wurde. Die Behörde forderte in der Folge Hersteller von Produkten auf, ihre Beipackzettel um entsprechende Hinweise zu ergänzen.„Wir sind der Meinung, dass es nicht im Interesse der Patienten ist, Warnhinweise in die Gebrauchsinformationen aufzunehmen, die unbegründet sind“, zitiert das Handelsblatt aus dem damaligen Bericht einer Bayer-Mitarbeiterin. Sachverständige sollen nun die Verantwortung des Herstellers klären. Die Nebenwirkung ist mittlerweile im Beipackzettel aufgenommen. (pok)