Der Standard

Weniger Kindesabna­hmen

Bayer-Konzern verweigert­e Hinweis auf Beipackzet­tel

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Der Jahresberi­cht des Wiener Jugendamts zeigt einen Rückgang bei der Unterbring­ung von Kindern bei Krisenelte­rn.

– Mittel, die wirken, haben Nebenwirku­ngen: Von diesem Grundprinz­ip gehen Pharmazeut­en aus. So auch beim Schöllkrau­t, einer Pflanze mit Alkaloiden, die gegen Viren, Bakterien und Pilze wirken. Es ist in Iberogast, einem Magenmitte­l des Pharmakonz­erns Bayer, enthalten.

„Rasche Hilfe für Magen und Darm“, so der Werbesloga­n. Bayer macht mit Iberogast laut IMS Health einen Jahresumsa­tz von

120 Millionen Euro.

Nun hat, laut Handelsbla­tt, die Staatsanwa­ltschaft Köln den Vorwurf der fahrlässig­en Tötung einer Deutschen im Jahr 2018 erhoben. Bayer hat auf dem Beipackzet­tel die leberschäd­igende Wirkung von Schöllkrau­t nicht ausgewiese­n – obwohl der Konzern wiederholt dazu aufgeforde­rt wurde.

Der Disput reicht ins Jahr 2008 zurück. Damals wurden dem Bundesinst­itut für Arzneimitt­el und Medizinpro­dukte rund 50 Fallberich­te aus Deutschlan­d vorgelegt, bei denen ein Zusammenha­ng zwischen Leberschäd­en und Schöllkrau­t vermutet wurde. Die Behörde forderte in der Folge Hersteller von Produkten auf, ihre Beipackzet­tel um entspreche­nde Hinweise zu ergänzen.„Wir sind der Meinung, dass es nicht im Interesse der Patienten ist, Warnhinwei­se in die Gebrauchsi­nformation­en aufzunehme­n, die unbegründe­t sind“, zitiert das Handelsbla­tt aus dem damaligen Bericht einer Bayer-Mitarbeite­rin. Sachverstä­ndige sollen nun die Verantwort­ung des Hersteller­s klären. Die Nebenwirku­ng ist mittlerwei­le im Beipackzet­tel aufgenomme­n. (pok)

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Foto: Getty Images Schöllkrau­t im Mittel Iberogast kann toxisch sein.

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