Sechsjähriger ertrunken, Eltern angeklagt
Badeunfall am Faaker See – Richterin bot Diversion an
– In dem Prozess um einen im Faaker See ertrunkenen Buben hat am Montag am Bezirksgericht Villach Richterin Sabine De Cecco-Wilding den Eltern eine Diversion angeboten. Deren Verteidiger sprach sich dafür aus, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Verfahren gegen den Badbetreiber und die Mitarbeiterin läuft getrennt weiter, es wurde vertagt.
„Es war ein tragischer Tag, dieser 10. Juni 2018“, sagte Staatsanwalt Markus Kitz. Der Bub (6) sei ertrunken, weil einige Personen versagt hätten. Den Eltern, dem Badbetreiber und einer Mitarbeiterin wirft er vor, sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht zu haben. Er klage die Eltern nicht gern an, um sie zusätzlich zu ihrem Schmerz auch noch zu bestrafen, aber es sei unerlässlich.
Hier hakte die Richterin ein. Eine Strafe sei in diesem Fall absurd. „Kein Elternteil will ein Kind verlieren“, sagte sie. Daher schlug die Bezirksrichterin eine Probezeit von einem Jahr und einen Pauschalbetrag von je 200 Euro vor, denn mit Geld könne man dies nicht abzahlen, sagte sie und schied das Verfahren gegen die Eltern aus. Kitz hingegen verwies auf die generalpräventive Funktion einer Strafe. Anwalt Hans Gradischnig bot daraufhin die Verlängerung der Probezeit auf zwei Jahre an. Der Staatsanwalt gab dazu keine Erklärung ab.
Eltern waren beim Buffet
Gegen den Badbetreiber und die Mitarbeiterin, seine Ehefrau, wurde das Verfahren fortgesetzt. Der Staatsanwalt wirft dem Betreiber vor, den wegen seiner Strömung gefährlichen Bach, der an der Unfallstelle in den See mündet, nicht eingefriedet zu haben. Beide wiesen jede Schuld von sich.
Die Eltern wurden als Zeugen befragt. Der Sohn habe am Ufer gespielt, während sie etwas beim Buffet holten und aufs WC gingen. Als sie nach etwa zehn bis maximal 20 Minuten zurückkamen, sei er nicht mehr da gewesen.
Die Richterin beantragte einen Lokalaugenschein. (APA, red)