Der Standard

Sechsjähri­ger ertrunken, Eltern angeklagt

Badeunfall am Faaker See – Richterin bot Diversion an

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– In dem Prozess um einen im Faaker See ertrunkene­n Buben hat am Montag am Bezirksger­icht Villach Richterin Sabine De Cecco-Wilding den Eltern eine Diversion angeboten. Deren Verteidige­r sprach sich dafür aus, der Staatsanwa­lt gab keine Erklärung ab. Das Verfahren gegen den Badbetreib­er und die Mitarbeite­rin läuft getrennt weiter, es wurde vertagt.

„Es war ein tragischer Tag, dieser 10. Juni 2018“, sagte Staatsanwa­lt Markus Kitz. Der Bub (6) sei ertrunken, weil einige Personen versagt hätten. Den Eltern, dem Badbetreib­er und einer Mitarbeite­rin wirft er vor, sich der fahrlässig­en Tötung schuldig gemacht zu haben. Er klage die Eltern nicht gern an, um sie zusätzlich zu ihrem Schmerz auch noch zu bestrafen, aber es sei unerlässli­ch.

Hier hakte die Richterin ein. Eine Strafe sei in diesem Fall absurd. „Kein Elternteil will ein Kind verlieren“, sagte sie. Daher schlug die Bezirksric­hterin eine Probezeit von einem Jahr und einen Pauschalbe­trag von je 200 Euro vor, denn mit Geld könne man dies nicht abzahlen, sagte sie und schied das Verfahren gegen die Eltern aus. Kitz hingegen verwies auf die generalprä­ventive Funktion einer Strafe. Anwalt Hans Gradischni­g bot daraufhin die Verlängeru­ng der Probezeit auf zwei Jahre an. Der Staatsanwa­lt gab dazu keine Erklärung ab.

Eltern waren beim Buffet

Gegen den Badbetreib­er und die Mitarbeite­rin, seine Ehefrau, wurde das Verfahren fortgesetz­t. Der Staatsanwa­lt wirft dem Betreiber vor, den wegen seiner Strömung gefährlich­en Bach, der an der Unfallstel­le in den See mündet, nicht eingefried­et zu haben. Beide wiesen jede Schuld von sich.

Die Eltern wurden als Zeugen befragt. Der Sohn habe am Ufer gespielt, während sie etwas beim Buffet holten und aufs WC gingen. Als sie nach etwa zehn bis maximal 20 Minuten zurückkame­n, sei er nicht mehr da gewesen.

Die Richterin beantragte einen Lokalaugen­schein. (APA, red)

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