Der Standard

Weitere einstweili­ge Verfügung gegen Uber

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Die letzte Buwog-Verhandlun­gswoche vor der großen Sommerpaus­e könnte noch einmal spannend werden. Drei Tage, zwei Zeugen, die Exfinanzmi­nister Karl-Heinz Grasser und andere Angeklagte bisher belastet haben. Am Dienstag und Mittwoch wollte die Vorsitzend­e des Richtersen­ats, Marion Hohenecker, Willibald „Willi“B. befragen, einen der Zeugen der Anklage. Der Dienstag-Termin wurde dann aber am Montagnach­mittag kurzfristi­g abgesagt, wegen der Verhinderu­ng eines Schöffen. Willibald B. kommt also frühestens am Mittwoch – vorausgese­tzt, der Schöffe kann wieder da sein.

Und am Donnerstag soll dann wieder Michael Ramprecht aussagen; auch er ist ein Belastungs­zeuge. Er gibt zu Protokoll, vom Immobilien­makler Ernst Plech einst erfahren zu haben, dass die Buwog-Privatisie­rung ein „abgekartet­es Spiel“sei. Was die Angeklagte­n, bis auf Peter Hochegger, bestreiten. Seine jüngste Befragung war so emotional verlaufen, dass die Richterin sie beendet hat.

Willibald B., ein Sozialdemo­krat, war ab 2000 unter SchwarzBla­u Kabinettsc­hef von Infrastruk­turministe­r Michael Schmid (FPÖ). Gerafft nacherzähl­t, sagte er bisher aus, die handelnden Freiheitli­chen hätten sich gleich zu Koalitions­beginn ausgemacht, an den Fees (Honoraren) aus den bevorstehe­nden Privatisie­rungen „partizipie­ren“zu wollen. Das habe ihm Peter Hochegger erzählt – der diese Schilderun­g aber „frei erfunden“nennt.

Skizze und Tatplan

Der damalige Lobbyist habe ihm beim Treffen im Wiener Hotel Imperial ein Organigram­m aufgezeich­net, an dessen Spitze eine nicht namentlich genannte Liechtenst­ein-Treuhandfi­rma stand, die Hochegger gegründet habe.

Das schilderte Willibald B. in seiner ersten Zeugenauss­age, zu der er sich selbst bei der Staatsanwa­ltschaft gemeldet hatte. Die Skizze, die B. vor den Ermittlern anfertigte, ist längst bekannt, enthält Namen von sieben Personen. Hochegger, Plech und Walter Meischberg­er habe Hochegger in seinem Organigram­m Grasser zugeordnet, B. selbst und zwei FPÖNahe Jörg Haider. Aus der ersten Zeugenauss­age von B. am 13. Oktober 2009: „Die Angeführte­n (...) hätten die Aufgabe, bei den diversen Projekten für die operative Steuerung im Interesse der oben genannten Liechtenst­einer Firma zu sorgen.“Und Grasser und Haider (die Hochegger erst auf B.s Nachfrage genannt habe) „sollen für die politische Unterstütz­ung auf Regierungs­ebene bzw. in den Entscheidu­ngsgremien sorgen“.

Diese Schilderun­g und diese Skizze finden sich in der Anklage der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft wieder: als „Tatplan“, den die Buwog-Angeklagte­n rund um Grasser gehabt hätten. Diesen Tatplan bestreitet aber auch Hochegger, der im Übrigen ein Teilgestän­dnis abgelegt hat. Für alle hier Genannten gilt die Unschuldsv­ermutung.

Die Einbindung von Haider und seinem Freundeskr­eis hat Hochegger laut B. damit erklärt, dass Grasser nicht das nötige politische Gewicht habe, um Entscheidu­ngen in seinem Sinne durchsetze­n zu können. Das wäre gegenüber dem Koalitions­partner nur Haider möglich. Und warum er, Willibald B., als Roter auf dem Organigram­m steht, wollte B. von Hochegger wissen. Weil er in jenem Ministeriu­m sitze, das die lukrativst­en Aufträge vergeben werde, habe ihm der Lobbyist erklärt.

„Willi“B. informiert­e Haider

B. will das unmoralisc­he Angebot sofort ausgeschla­gen haben. Er sagte aus, er habe alles Minister Schmid erzählt, der ihn beauftragt habe, den Kontakt zu Hochegger zu beenden und Jörg Haider zu informiere­n. Das habe er getan, in einem Vieraugeng­espräch. Haider habe nur gemeint, dass die Hochegger-Brüder „ihre Kontakte schon immer zu ihrem Vorteil genützt hätten“.

Exminister Schmid wurde gleich eine Woche nach B. als Zeuge zu alldem befragt. Gesagt hat er das: „Mein Kabinettsc­hef hat mich (...) als Randthema (...) informiert, dass dasselbe Team, das auch Finanzmini­ster Grasser betreut, eine mediale Betreuung meiner Person als Minister angeboten hätte. Ich habe sofort abgewunken und Berner angewiesen, Haider davon zu informiere­n. Damit war für mich das Thema erledigt.“

– Das Handelsger­icht Wien hat eine weitere einstweili­ge Verfügung gegen Uber erlassen. Laut Beschluss wird Uber „die Durchführu­ng von Verkehrsdi­enstleistu­ngen ohne Niederlass­ung und Gewerbeber­echtigung untersagt. Ihr (Uber) stünde es frei, eine Gewerbeber­echtigung zu erlangen und eine Niederlass­ung in Österreich zu begründen. So könnte sie ihre Dienste weiter anbieten.“Der Beschluss ist nicht rechtskräf­tig. (red)

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