Der Standard

VW-Sammelklag­e in Luxemburg gelandet

Höchstgeri­cht reicht Verfahren über Zuständigk­eit für VW-Prozesse an Europäisch­en Gerichtsho­f weiter

-

– Für Hunderte durch den VW-Dieselskan­dal geschädigt­e VW-, Audi- und Škoda-Besitzer rückt ein Urteil im Sammelverf­ahren des Vereins für Konsumente­ninformati­on (VKI) in die Ferne. Der vom Landesgeri­cht Klagenfurt mit der Klärung der Zuständigk­eit befasste Oberste Gerichtsho­f (OGH) hat das Massenverf­ahren des VKI unterbroch­en und vom Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) eine Vorabentsc­heidung erbeten.

Es geht um ein umstritten­es Thema, das seit Bekanntwer­den der Diesel-Abgasmanip­ulationen und der darauffolg­enden Schadeners­atzprozess­e so gut wie jedes der 16 Landesgeri­chte in Österreich beschäftig­t: Welches Gericht ist für eine Klage gegen Volkswagen zuständig? Volkswagen und deren als Generalimp­orteur und Händler fungierend­e Österreich-Tochter Porsche Austria in Salzburg vertrat stets die Ansicht, dass in Österreich lediglich der jeweilige VW-Händler auf Schadeners­atz, Rückabwick­lung oder Irreführun­g geklagt werden kann, nicht aber die Konzernmut­ter von Porsche Austria, die Volkswagen AG in Wolfsburg.

Bis eine Entscheidu­ng des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) zur Frage der Zuständigk­eit österreich­ischer Gerichte vorliegt, sei das Verfahren in Klagenfurt unterbroch­en, teilte die Rechtsvert­retung der Volkswagen AG in Österreich am Montag mit. Sie gewinnt damit jedenfalls Zeit. „Der OGH bestätigt damit die Auffassung der VW AG, dass in den gleichgela­gerten Massenverf­ahren auf die Entscheidu­ng des EuGH gewartet werden muss“, zitiert die APA die VW-Anwälte Thomas Kustor und Sabine Prossinger von Freshfield­s Wien.

Klar ist der Ausgang des Verfahrens keineswegs. Das Oberlandes­gericht Wien beispielsw­eise hatte das Begehren des Wolfsburge­r Autokonzer­ns, das Zivilverfa­hren an das für den Volkswagen-Konzern zuständige Gericht in Braunschwe­ig zu verweisen und Österreich­s Justiz inhaltlich wie örtlich für unzuständi­g zu erklären, im März abgewiesen. Entscheide­nd sei der Übergabeor­t des Fahrzeugs (in dem Fall Stockerau) und nicht, wie Volkswagen vermeinte, der Handlungs- oder Herstellun­gsort.

Das Erstgerich­t hatte angeführt, dass der Handlungso­rt jedenfalls in Deutschlan­d liege, dort sei der Pkw der Beklagten erstmals in Umsatz gebracht worden und somit der schädigend­e Erfolg erstmals aufgetrete­n. Mit Verweis auf das Europäisch­e Zivilverfa­hrensrecht und Teile der Rechtslehr­e in Österreich hatte das OLG allerdings klargestel­lt: Eine Person mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedst­aat kann in einem anderen EU-Staat geklagt werden, und zwar „vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigend­e Ereignis eingetrete­n ist“, wie es im OLG-Beschluss heißt.

Bis die Richter in Luxemburg entscheide­n, werden Monate vergehen. Mit Spannung erwartet wird der Spruch jedenfalls. Denn das Urteil ist für ganz Europa bindend. VKI-Chefjurist Thomas Hirmke bedauert, dass die 515 Geschädigt­en im Klagenfurt­er Sammelproz­ess nun warten müssen.

Beim OGH sind von den Sammelklag­en mit insgesamt knapp 10.000 Geschädigt­en zwei weitere Verfahren (Wiener Neustadt, Korneuburg) anhängig. (ung) Von 2002 bis Mitte 2019 wurden im Euro-Bus der Oesterreic­hischen Nationalba­nk österreich­weit bei 1163 Stopps in Euro umgetausch­t. Allein von Ende Mai bis Ende Juli 2019 nutzten über 19.000 Personen den Service und tauschten insgesamt fast 19 Mio. Schilling um. (red)

 ??  ?? Schilling
Schilling

Newspapers in German

Newspapers from Austria