Krankes georgisches Kind wird nicht abgeschoben
– Im Fall des schwer erkrankten georgischen Mädchens Lizi D.-B. (7) hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag aufschiebende Wirkung gegen die akut drohende Abschiebung gewährt. Das Kind und seine Eltern können hiermit bis zur inhaltlichen Entscheidung des Höchstgerichts über den Fall in Österreich bleiben. Wie der STANDARD in seiner Dienstagsausgabe berichtete, hätte Familie D.-G. seit Ende Juni täglich von der Fremdenpolizei außer Landes gebracht werden können. Der Antrag auf Aufschiebung lag derweil unbeantwortet beim VfGH. Die Abschiebung des Kindes ist rechtlich problematisch, da es an dem in Georgien unbehandelbaren atypischen hämolytisch-urämischen Syndrom leidet und ohne Behandlung wieder akut erkranken würde. Ein Spruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verbietet derlei Rückstellungen. (bri)