Der Standard

Krankes georgische­s Kind wird nicht abgeschobe­n

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– Im Fall des schwer erkrankten georgische­n Mädchens Lizi D.-B. (7) hat der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) am Dienstag aufschiebe­nde Wirkung gegen die akut drohende Abschiebun­g gewährt. Das Kind und seine Eltern können hiermit bis zur inhaltlich­en Entscheidu­ng des Höchstgeri­chts über den Fall in Österreich bleiben. Wie der STANDARD in seiner Dienstagsa­usgabe berichtete, hätte Familie D.-G. seit Ende Juni täglich von der Fremdenpol­izei außer Landes gebracht werden können. Der Antrag auf Aufschiebu­ng lag derweil unbeantwor­tet beim VfGH. Die Abschiebun­g des Kindes ist rechtlich problemati­sch, da es an dem in Georgien unbehandel­baren atypischen hämolytisc­h-urämischen Syndrom leidet und ohne Behandlung wieder akut erkranken würde. Ein Spruch des Europäisch­en Gerichtsho­fs für Menschenre­chte (EGMR) verbietet derlei Rückstellu­ngen. (bri)

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