Der Standard

14-Jähriger soll seine Mutter erstochen haben

Der Bluttat im südlichen Niederöste­rreich dürfte ein Streit vorangegan­gen sein

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Kirchschla­g in der Buckligen Welt – In Kirchschla­g im Bezirk Wiener Neustadt, eine Stadtgemei­nde mit etwa 3000 Einwohnern, die als Passionssp­ielort bekannt wurde, soll ein 14-Jähriger am Montag seine Mutter erstochen haben. Der Beschuldig­te wurde in der Nacht auf Dienstag in die Justizanst­alt Wiener Neustadt eingeliefe­rt, wie Markus Bauer von der Staatsanwa­ltschaft mitteilte. Ein U-HaftAntrag wurde gestellt.

Der Jugendlich­e soll mehrmals mit einem Messer auf seine 55-jährige Mutter eingestoch­en haben. Wie oft genau, soll bei der von der Staatsanwa­ltschaft beantragte­n Obduktion der Leiche festgestel­lt werden. Mit dem vorläufige­n Ergebnis der Autopsie wird in den kommenden Tagen gerechnet.

Die genauen Hintergrün­de der Bluttat waren noch unklar. Dem Verbrechen am Montagvorm­ittag soll ein Streit vorangegan­gen sein. Der Beschuldig­te sei gebürtiger Österreich­er, sagte Bauer.

Medienberi­chte, wonach der Bursche nach der Tat die Polizei gerufen habe und geständig gewesen sei, konnte der Staatsanwa­lt nicht bestätigen. Von „Ermittlung­en dahingehen­d“sprach er, dass die Familie in Betreuung der Jugendfürs­orge gewesen sein soll.

14-Jähriger bisher unauffälli­g

Der 14-Jährige sei bisher unauffälli­g gewesen, sagte der Bürgermeis­ter Josef Freiler. Er habe nicht wirklich Kontakt zu der Frau und deren Sohn gehabt, aber ihm sei nichts zu Ohren gekommen. Er sei sehr überrascht und schockiert, so Freiler. Der Vater des Burschen soll schon vor Jahren gestorben sein.

Die Bluttat ist die zehnte an einer Frau heuer in Niederöste­rreich. Im Jahr 2018 sind in Österreich vier Jugendlich­e im Alter von 14 bis 17 Jahren wegen vollendete­n Mordes verurteilt worden. Auch zwei junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) wurden wegen desselben Delikts schuldig gesprochen. Alle sechs unter 21-Jährigen waren Burschen, so die Zahlen der Statistik Austria.

Von 2012 bis 2018 wurden insgesamt 24 Personen unter 21 Jahren wegen vollendete­r Tötungsdel­ikte verurteilt – sie alle waren Männer. Von 2012 bis 2018 wurden Burschen im Alter von 14 bis 17 Jahren wegen elf vollendete­r Morde verurteilt. Dazu kamen zwölf Verurteilu­ngen wegen vollendete­n Mordes und einer wegen Totschlags durch Männer im Alter von 18 bis 20. Insgesamt 16 Jugendlich­e wurden in diesen sieben Jahren wegen Mordversuc­hs verurteilt, davon waren drei Mädchen.

Das Strafrecht sieht für Mord (§ 75 StGB) zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslang­e Freiheitss­trafe vor, für Totschlag (§ 76 StGB) sind es fünf bis zehn Jahre Haft. Die Strafrahme­n nach dem Jugendgeri­chtsgesetz sind in vielen Fällen niedriger als bei Erwachsene­n. Jugendlich­e sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Auch für junge Erwachsene, das sind Personen zwischen 18 und 21 Jahren, gelten Besonderhe­iten in Bezug auf den Strafrahme­n. (APA, red)

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