Disziplinarverfahren für Beamte
Angeklagte in Causa Stadterweiterungsfonds wehren sich
– Die Causa Stadterweiterungsfonds, in der die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zwei ranghohe Beamte des Innenministeriums angeklagt hat, zieht Disziplinarverfahren nach sich. Das hat Innenminister Wolfgang Peschorn am Dienstag im Morgenjournal von Ö1 angekündigt.
Die Beamten, die im Kuratorium des einst zum Innenministerium ressortierenden Fonds saßen, sollen den um 1,1 Millionen Euro geschädigt haben, indem sie aus Fondsmitteln Spenden an ihnen nahe stehende Einrichtungen verteilt hätten. Sie bestreiten das, haben Einspruch gegen die Anklage erhoben, weswegen die auch nicht rechtskräftig ist. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Peschorn erklärte, er werde die Vorwürfe nun durch die Disziplinarkommission prüfen lassen. Sie müsse entscheiden, wie mit den Vorwürfen disziplinar- und dienstrechtlich umgegangen wird. Möglich wäre auch eine vorläufige Suspendierung. Er selbst habe eine solche nicht ausgesprochen, weil ihm am „fairen und rechtsrichtigen Verfahren“liege. Zudem seien die Vorwürfe seit sechs Jahren bekannt; er selbst habe die Anklageschrift erst am Montag dieser Woche bekommen.
Der 1857 von Kaiser Franz Joseph zur Finanzierung der Wiener Ringstraße errichtete Stadterweiterungsfonds wurde 2017 aufgelöst. Der Rechnungshof hatte diesen Schritt seit 1961 gefordert. Die Justiz ermittelte seit Jahren rund um Immodeals und Schenkungen des Fonds, der 2008 auch das Heumarkt-Areal verkauft hatte.
Unterstützt wurden vom Fonds viele Einrichtungen: Vom „Wohlfahrtsfonds für die Exekutive des Bundes“über die „Erzdiözese Wien – Kardinal Schönborn“bis zur Pontifikaluniversität zum Heiligen Kreuz in Rom, die unter Leitung des Opus Dei steht und 100.000 Euro bekam. Auch diese Spende aus öffentlichen Geldern fand die „einstimmige Zustimmung“des Kuratoriums. (gra)