Finanz will Cum-Ex-Schäden minimieren
Initiativantrag für Gesetzesänderung, um Rückforderungen zu ermöglichen
– Im Skandal um Steuerbetrugsfälle mit Dividendengeschäften, sogenannte „Cum-Ex-Geschäfte“, versucht das Finanzministerium (BMF), einen Teil der Schäden zurückholen. Mit einer Nachbesserung in der Bundesabgabenordnung (BAO) soll eine bisher nicht vorhandene rechtliche Grundlage geschaffen werden.
Ein entsprechender Initiativantrag für die Gesetzesänderung wurde laut BMF am 3. Juli eingebracht. Demnach soll die BAO (mit Paragraf 241a) um eine ausdrückliche Rückforderungsbestimmung für Cum-Ex-Fälle erweitert werden, so das Ministerium in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage vom Mai. Eine solche habe es bisher nicht im Gesetz gegeben. Wie viel Geld damit zurückgeholt werden kann, ist derzeit noch unklar.
Das Finanzministerium beziffert den aus solchen Geschäften entstandenen Schaden aus den Jahren 2011 bis 2013 derzeit auf rund 112,2 Mio. Euro. Seit den bereits bekannt gegebenen 108 Mio. Euro Schaden sei noch ein weiterer Fall mit einer Auszahlungshöhe von knapp vier Mio. Euro bekannt geworden, so das BMF. Danach hätten Gegenmaßnahmen zu greifen begonnen.
Schäden von vor 2011, als von 2006 bis 2010, wurden zudem bereits im März auf insgesamt rund 75 Mio. Euro beziffert. Diese gelten jedoch bereits als verjährt, damit dürfte dieser Betrag unwiederbringlich verloren sein.
Bisher hat das BMF für die Jahre 2011 und 2012 drei Rückforderungsbescheide für ein Volumen von rund 8,4 Mio. Euro erlassen. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist jedoch unklar, ob der Staat dieses Geld zurückbekommen kann. Für zwei Bescheide sind derzeit noch Beschwerden beim Bundesfinanzgericht anhängig, für einen weiteren Fall wurde das Beschwerdeverfahren ausgesetzt.
Für die übrigen rund 103,8 Mio. Euro gibt es bisher noch keine Rückforderungsbescheide. Auch hier ist unklar, wie viel zurückgeholt werde kann, da noch nicht sicher ist, ob der vom BMF gestellte Initiativantrag auch umgesetzt wird.
Derzeit liegt der Antrag beim Budgetausschuss mit einer Frist bis zum 1. September 2019. In der für den 25. September anberaumten letzten Sitzung des Nationalrats vor der Wahl könnte das Gesetz beschlossen werden. (APA)