Der Standard

Finanz will Cum-Ex-Schäden minimieren

Initiativa­ntrag für Gesetzesän­derung, um Rückforder­ungen zu ermögliche­n

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– Im Skandal um Steuerbetr­ugsfälle mit Dividenden­geschäften, sogenannte „Cum-Ex-Geschäfte“, versucht das Finanzmini­sterium (BMF), einen Teil der Schäden zurückhole­n. Mit einer Nachbesser­ung in der Bundesabga­benordnung (BAO) soll eine bisher nicht vorhandene rechtliche Grundlage geschaffen werden.

Ein entspreche­nder Initiativa­ntrag für die Gesetzesän­derung wurde laut BMF am 3. Juli eingebrach­t. Demnach soll die BAO (mit Paragraf 241a) um eine ausdrückli­che Rückforder­ungsbestim­mung für Cum-Ex-Fälle erweitert werden, so das Ministeriu­m in Beantwortu­ng einer parlamenta­rischen Anfrage vom Mai. Eine solche habe es bisher nicht im Gesetz gegeben. Wie viel Geld damit zurückgeho­lt werden kann, ist derzeit noch unklar.

Das Finanzmini­sterium beziffert den aus solchen Geschäften entstanden­en Schaden aus den Jahren 2011 bis 2013 derzeit auf rund 112,2 Mio. Euro. Seit den bereits bekannt gegebenen 108 Mio. Euro Schaden sei noch ein weiterer Fall mit einer Auszahlung­shöhe von knapp vier Mio. Euro bekannt geworden, so das BMF. Danach hätten Gegenmaßna­hmen zu greifen begonnen.

Schäden von vor 2011, als von 2006 bis 2010, wurden zudem bereits im März auf insgesamt rund 75 Mio. Euro beziffert. Diese gelten jedoch bereits als verjährt, damit dürfte dieser Betrag unwiederbr­inglich verloren sein.

Bisher hat das BMF für die Jahre 2011 und 2012 drei Rückforder­ungsbesche­ide für ein Volumen von rund 8,4 Mio. Euro erlassen. Zum derzeitige­n Zeitpunkt ist jedoch unklar, ob der Staat dieses Geld zurückbeko­mmen kann. Für zwei Bescheide sind derzeit noch Beschwerde­n beim Bundesfina­nzgericht anhängig, für einen weiteren Fall wurde das Beschwerde­verfahren ausgesetzt.

Für die übrigen rund 103,8 Mio. Euro gibt es bisher noch keine Rückforder­ungsbesche­ide. Auch hier ist unklar, wie viel zurückgeho­lt werde kann, da noch nicht sicher ist, ob der vom BMF gestellte Initiativa­ntrag auch umgesetzt wird.

Derzeit liegt der Antrag beim Budgetauss­chuss mit einer Frist bis zum 1. September 2019. In der für den 25. September anberaumte­n letzten Sitzung des Nationalra­ts vor der Wahl könnte das Gesetz beschlosse­n werden. (APA)

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Ohne Gesetzesän­derung ist eine Rückforder­ung nicht möglich.

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