Neues und Offenes im Parteiengesetz
Die Anfang Juli beschlossene Novelle des Parteiengesetzes sieht unter anderem ein Verbot von Spenden über 7500 Euro sowie eine Spendenobergrenze von 750.000 Euro pro Partei und Jahr vor. Wer mehr als sieben Millionen Euro für den Wahlkampf ausgibt, muss künftig mehr Strafe zahlen.
Wird eine Partei verurteilt, fließt ihre Bußgeldzahlung ins Budget. Und: Der Parteientransparenzsenat soll drei Sachverständige bestellen, die für Wahlkampfmonitoring zuständig sind. Ein Stückelungsverbot oder die Schaffung eines Straftatbestands wurde auch diesmal nicht angegangen.