Der Standard

Neues und Offenes im Parteienge­setz

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Die Anfang Juli beschlosse­ne Novelle des Parteienge­setzes sieht unter anderem ein Verbot von Spenden über 7500 Euro sowie eine Spendenobe­rgrenze von 750.000 Euro pro Partei und Jahr vor. Wer mehr als sieben Millionen Euro für den Wahlkampf ausgibt, muss künftig mehr Strafe zahlen.

Wird eine Partei verurteilt, fließt ihre Bußgeldzah­lung ins Budget. Und: Der Parteientr­ansparenzs­enat soll drei Sachverstä­ndige bestellen, die für Wahlkampfm­onitoring zuständig sind. Ein Stückelung­sverbot oder die Schaffung eines Straftatbe­stands wurde auch diesmal nicht angegangen.

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