Ausnahmen für neue E-Card mit Foto
– Mit einer Verordnung, die am Mittwoch auf der Tagesordnung des Ministerrats steht, regelt die Regierung die Details für das ab Jänner 2020 verpflichtende Foto auf der E-Card. Rund 80 Prozent aller Karteninhaber wird automatisch eine neue E-Card zur Verfügung gestellt. Ausnahmen gibt es für Personen, die bis 31. Dezember 2031 im Jahr der Ausgabe der E-Card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, sowie für Bezieher von Pflegegeld ab der Stufe 4. (APA)