Der Standard

Uber streicht jeden dritten Job im Marketing

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Die Causa Stadterwei­terungsfon­ds, in der es eine nicht rechtskräf­tige Anklage gegen den Exfonds- und drei Sektionsch­efs im Innenminis­terium gibt (einer ist im Ruhestand), hat eine sehr lange Ermittlung­sgeschicht­e. Eine auffällig lange, wie Kritiker meinen. Sie spielen darauf an, dass die Beamten der damals mitregiere­nden ÖVP zugerechne­t werden und politisch gut vernetzt waren. Im Laufe des Ermittlung­sverfahren­s sei es zu Verzögerun­gen gekommen, die mit justizinte­rnen Vorgängen bzw. Weisungen zu tun hätten, heißt es in Teilen der Justiz.

Die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) hat ihren Vorhabensb­ericht im Juli 2015 vorgelegt. Was sie wollte: die Einstellun­g des Verfahrens wegen Liegenscha­ftsverkäuf­en des Fonds und gegen vier Beamte, die mit einer Satzungsän­derung befasst worden sind. Und die Anklage des Fondschefs und der drei Spitzenbea­mten, die im Fondskurat­orium Sitz und Stimme hatten. Sie sollten wegen Untreue angeklagt werden: wegen Spenden in der Höhe von rund drei Millionen Euro. Ein Beamter

sei wegen Amtsmissbr­auchs anzuklagen, befand die WKStA.

Zurückbeko­mmen hat sie den Akt erst rund 22 Monate später, im Frühling 2017. Ein Teil des Anklagevor­habens war weggefalle­n: Spenden, die hauptsächl­ich nach einer Satzungsän­derung im November 2009 getätigt wurden, seien nicht illegal gewesen, so die Rechtsansi­cht des Ministeriu­ms, der der Weisungsra­t zustimmte.

Allerdings kam der Akt im März 2015 mit der Weisung zu den Ermittlern zurück, dass die Beschuldig­ten „ergänzend“einzuverne­hmen seien. Erteilt hatte diese Weisung das Justizmini­sterium, das damals vom (ÖVP-nominierte­n) Universitä­tsprofesso­r Wolfgang Brandstett­er geführt worden ist.

Die Beschuldig­ten bestreiten den Vorwurf, Spenden in der Höhe von rund einer Million Euro aus dem Fonds entgegen in der Satzung festgeschr­iebenem Fondszweck an ihnen Nahestehen­de verteilt zu haben. Ihre neuerliche­n Einvernahm­en, die Ende 2017 durchgefüh­rt wurden, nützten sie gut. Einer der Beschuldig­ten etwa legte eine Liste früherer Spenden des Fonds vor, deren Original sich die Ermittler organisier­ten und nachprüfte­n. Das dauerte wieder ein Weilchen: Es ging dabei um Aufzeichnu­ngen der Jahre 1956 bis 2017.

Zur Erinnerung: Der Wiener Stadterwei­terungsfon­ds war 1857 von Kaiser Franz Joseph I. gegründet worden. Er beschloss das Schleifen der Stadtmauer, aus dem Verkaufser­lös von Liegenscha­ften sollten öffentlich­e Gebäude in der Innenstadt finanziert werden, vor allem solche an der Ringstraße. Dieser Fondszweck wurde zuletzt 2009 verändert.

Neuerliche Einvernahm­en

Begründet hat das Ministeriu­m die ergänzende Einvernahm­e der vier Beschuldig­ten sinngemäß so: Rechtliche Struktur und Begründung des Vorgehens der Staatsanwa­ltschaft hätten sich geändert. Es entspreche der Fairness und der Wahrung des rechtliche­n Gehörs, die Beschuldig­ten noch einmal zu befragen.

Ein Argument, das in der Justiz nicht alle teilen: Es sei ja kein neuer Vorwurf dazugekomm­en. Zudem wäre dadurch die (schon im ersten Vorhabensb­ericht von 2015 geplante) Einstellun­g des Verfahrens gegen die vier anderen Beamten aus dem Innenminis­terium quasi unnötigerw­eise verzögert worden. Strafsekti­onschef Christian Pilnacek habe damals intern gemeint, es handle sich bei der ergänzende­n Einvernahm­e um eine „politische Ehrenrunde“, wird erzählt. Das weist Pilnacek zurück, die Beschuldig­ten hätten nur das ihnen zustehende Recht eingeräumt bekommen, ausreichen­d Stellung zu nehmen. Zudem habe der Weisungsra­t alles genehmigt.

Überhaupt versteht er die Kritik nicht, das Ministeriu­m habe im politisch heiklen Fall unsachlich­e Einflussna­hme geübt. Denn – und da kommt noch eine Runde ins Spiel: Wäre es nämlich nach der Oberstaats­anwaltscha­ft (OStA) Wien gegangen, hätte die schon Anfang 2016 die Weisung an die WKStA erteilt, das gesamte Verfahren einzustell­en. Das habe das Justizmini­sterium ja verhindert, erklärt Pilnacek sinngemäß.

Und warum wollte der Oberstaats­anwalt die Causa einstellen? Das ist nicht zu eruieren. Nur so viel sagt der damals zuständige Oberstaats­anwalt Michael Klackl: Beim Stadterwei­terungsfon­ds handle sich um einen komplexen und rechtlich schwierige­n Fall.

– Der US-Fahrdienst­vermittler Uber streicht weltweit 400 Jobs im Marketing, das ist in etwa jede dritte Stelle in dem Bereich. Der Abbau wurde am späten Montagaben­d mit einer Neuordnung des Marketingt­eams begründet. Uber hat nach jüngsten Angaben insgesamt rund 24.500 Mitarbeite­r, knapp die Hälfte davon in den USA. Der in vielen Ländern unter Druck stehende Fahrdienst­vermittler schreibt weiterhin Verluste und hatte vor rund zwei Monaten einen Börsengang mit enttäusche­nder Kursentwic­klung hingelegt. Nach wie vor gibt es Zweifel am Markt, ob das Geschäftsm­odell von Uber aufgeht und am Ende trotz traditione­ll hoher Kosten schwarze Zahlen geschriebe­n werden können. (dpa)

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