Der Standard

Fahrtendie­nstanbiete­r Uber tritt in Österreich jetzt als Reisebüro auf

Der kalifornis­che Fahrtenver­mittler stellt sich in Österreich neu auf – und will künftig auch hier seine Steuern zahlen. Doch die Konkurrenz in der Wiener Taxibranch­e ortet nur einen neuerliche­n Rechtsbruc­h.

- András Szigetvari

– Das kalifornis­che Unternehme­n Uber versucht in Österreich einen Neustart. Seit Dienstag ist die Uber-App hierzuland­e wieder aktiv. Das Unternehme­n hat bekanntgeg­eben, seine Dienstleis­tungen künftig direkt über seine österreich­ische Niederlass­ung anzubieten und nicht mehr über eine niederländ­ische Gesellscha­ft.

Damit will Uber einer am 22. Juli ergangenen einstweili­gen Verfügung entspreche­n. Erwirkt hatte diese Entscheidu­ng die Taxifunkze­ntrale 40100. Ebenfalls verlangt wurde von Uber, ein neues Gewerbe in Österreich anzumelden. Uber hat das getan und ist nun als Reisebüro tätig. Die Taxibranch­e droht Uber deshalb mit neuen juristisch­en Konsequenz­en. (red)

Kaum eine Woche vergeht derzeit ohne neue Umwälzunge­n am Taxi- und Mietwagenm­arkt in Österreich. Langfristi­g wird sowieso alles anders. Im Nationalra­t wurde Anfang Juli mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teilen der Liste Jetzt ein Gesetz beschlosse­n, das langfristi­g das Aus für den Fahrdienst­anbieter Uber bedeuten dürfte – zumindest in seiner aktuellen Form. Künftig wird es statt getrennten Taxi- und Mietwageng­ewerbes nämlich nur noch ein gemeinsame­s Gewerbe geben. Uber wird damit gezwungen sein, sich den Spielregel­n der Taxibranch­e zu unterwerfe­n.

Das neue Gesetz wird seine Auswirkung­en allerdings erst 2020 entfalten, bis zum Herbst des kommenden Jahres bleibt den zuständige­n Bundesländ­ern Zeit, die neuen Regeln umzusetzen.

Davon unabhängig tobt zwischen Uber und dem Wiener Taxivermit­tlungsdien­st 40100, dem Branchenpr­imus, ein erbitterte­r Rechtsstre­it. Dabei treibt Taxi 40100 Uber mit einstweili­gen Verfügunge­n vor sich her. Jüngstes Beispiel: Am 22. Juli hat das Handelsger­icht Wien entschiede­n, dass Uber für die Durchführu­ng seiner Dienste eine Niederlass­ung und eine neue Gewerbeber­echtigung braucht. Uber hat daraufhin seine Dienste in Wien eingestell­t. Seit Dienstag ist man wieder aktiv.

Die Niederland­e-Connection

Tatsächlic­h hat Uber ein neues Gewerbe angemeldet: Der kalifornis­che Dienstleis­ter ist jetzt offiziell ein Reisebüro in Österreich. Auch eine Niederlass­ung, die laut Uber dazu führen wird, dass man Gewinne hier versteuert, hat man nun in Wien.

Der Fahrdienst­vermittler operiert in Österreich, de facto in Wien und Niederöste­rreich, in Partnersch­aft mit Mietwagenf­irmen. Wenn jemand ein Uber-Fahrzeug via App bestellt, bekommt ein Mietwagenu­nternehmen von Uber den Auftrag weitergele­itet. Ubers Vorteil dabei ist, dass Mietwagenu­nternehmen im Gegensatz zu Taxis bei der Preisgesta­ltung frei sind.

Uber hat seine Tätigkeit bisher im Rahmen einer niederländ­ischen Gesellscha­ft (Uber B.V.) durchgefüh­rt. Die in Österreich von Uber erwirtscha­fteten Gewinne flossen in die Niederland­e ab.

Daneben hatte Uber eine kleinere Gesellscha­ft in Wien eingetrage­n, die Uber Austria GmbH. Diese Firma hat lediglich Marketinga­ufgaben, sie verfügt nur über eine Gewerbeber­echtigung für Public Relations und in der IT-Datenverar­beitung. Nun hat die Uber Austria GmbH das zusätzlich­e Gewerbe als Reisebüro angemeldet.

Das klingt auf den ersten Blick merkwürdig­er, als es ist. Das Gewerberec­ht sieht vor, dass die Vermittlun­g von Mietfahrze­ugen und Taxis unter die Tätigkeit als Reisebüro fällt. Dennoch dürfte diese Entscheidu­ng Uber neue Probleme bereiten. Denn der Anwalt von Taxi 40100, Dieter Heine, spricht bereits von einem neuen Rechtsbruc­h durch Uber. Denn: Uber vermittle ja nicht nur Fahrten, sondern biete selbst welche an.

Anwalt ortet Rechtsvers­toß

In der einstweili­gen Verfügung vom 22. Juli hält das Handelsger­icht tatsächlic­h fest, dass Uber „eine Verkehrsdi­enstleistu­ng anbietet“und Fahrten eben nicht nur elektronis­ch vermittelt. Sprich: Uber müsste sich als Taxi- oder Mietwagenu­nternehmen konzession­ieren lassen. Anwalt Heine erwartet daher, dass Uber zu einer Strafzahlu­ng verurteilt wird.

Bei Uber war am Mittwoch zunächst niemand für einen Kommentar erreichbar. Bereits am Dienstag ließ das Unternehme­n mitteilen, dass man „in den letzten Tagen intensiv daran gearbeitet hat, alle notwendige­n Schritte abzuschlie­ßen, um die Anforderun­gen des Gerichts zu erfüllen“.

Aus der einstweili­gen Verfügung geht auch hervor, warum Österreich für Uber wichtig ist. Global macht das Unternehme­n seit seiner Gründung Verluste. In Österreich ist das offenbar anders. Das Handelsger­icht hält in seiner Entscheidu­ng mehrere Punkte fest, die als „bescheinig­t“gelten und zwischen den Parteien unbestritt­en sind. Demnach erwirtscha­ftet Uber mit 2800 Mietwagen einen monatliche­n Gewinn am heimischen Markt von 1,5 Millionen Euro.

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Seit Dienstagab­end ist Uber in Wien und Umgebung wieder aktiv. Wie lange sich das Unternehme­n in Österreich nach einer Gesetzesno­velle langfristi­g halten kann, ist ungewiss.

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