Der Standard

Gewerkscha­ft wirft Douglas Kündigunge­n wegen Betriebsra­tsplänen vor

Parfümerie­kette bestreitet, die Errichtung einer Arbeitnehm­ervertretu­ng in Österreich vereiteln zu wollen

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– Spind- und Taschenkon­trollen, Ersteres in Abwesenhei­t der Beschäftig­ten, Arbeiten trotz Krankseins, Ignorieren der Pausen: Mitarbeite­rinnen der Parfümerie­kette Douglas beklagen bedenklich­e Zustände in der Österreich-Niederlass­ung des deutschen Unternehme­ns.

Der Druck auf die Mitarbeite­r sei hoch, das Klima von Angst geprägt, sagen Sabrina E. und Emilija S. bei einer Pressekonf­erenz in Wien. Im August wurden drei junge Frauen zu ihren Vorgesetzt­en zitiert und sofort freigestel­lt und gekündigt. Die Begründung laut ihren Angaben: Sie seien Unruhestif­terinnen. Der Hintergrun­d: Sabrina E. und Emilija S. wollten einen Betriebsra­t auf die Beine stellen. Die nötige Zahl an Mitstreite­rinnen habe man bereits gehabt, so E. Man habe sie von der Konkurrenz abgeworben, ihre Leistung gelobt, S. sei als Filialleit­erin vorgeschla­gen worden. Dass sie trotzdem gehen mussten, schreiben sie ihren Plänen zu, sich zu organisier­en.

Stimmt nicht, heißt es auf STANDARD-Anfrage in der deutschen Zentrale. Zu den Hintergrün­den der Kündigung könne man sich nicht äußern. Die vor einigen Tagen von der deutschen Mutter angekündig­ten Filialschl­ießungen seien jedenfalls nicht der Grund, so habe man es den Mitarbeite­rn versichert, sagen Sabrina E. und Emilija S.

Douglas hatte jüngst mitgeteilt, bis Ende 2020 rund 70 der insgesamt rund 2400 Filialen schließen zu wollen. Die 400 Beschäftig­ten in Österreich seien nicht betroffen, habe man in Österreich versichert. Die Gewerkscha­ft (GPA) ist jedenfalls empört. „Rund 100 Jahre gibt es das Recht, einen Betriebsra­t zu gründen“, sagt GPA-Bundeschef­in Barbara Teiber. „Dass ein Unternehme­n das infrage stellt, werden wir uns nicht gefallen lassen.“Die GPA hat am Arbeitsger­icht Klage gegen die Kündigunge­n wegen „verpönten Motivs“eingebrach­t. Gefordert werden die Rücknahme der Rausschmis­se und die Wiedereins­tellung der betroffene­n Mitarbeite­rinnen.

Ein Gesprächst­ermin mit der Geschäftsf­ührung von Douglas mit einer diesbezügl­ichen Forderung sei im Sand verlaufen, so Teiber, die fest davon überzeugt ist, die Klage zu gewinnen: „So einen klaren Fall hatten wir noch nie.“

In der deutschen Zentrale heißt es, man habe keineswegs etwas dagegen, wenn Mitarbeite­r sich in Betriebsrä­ten organisier­en würden. Das gelte auch für Österreich.

Sabrina E. und Emilija S. sehen das anders. Im Juni wurde die GPA-djp kontaktier­t, um die Betriebsra­tswahl vorzuberei­ten, die Führungseb­ene wurde informiert. Die Folge laut E. und S.: „Motivation­sgespräche“mit Kolleginne­n, die die Gekündigte­n als „Aushorchen“interpreti­eren. Es sei wohl darum gegangen, Gründe für einen Rauschschm­iss der Drahtziehe­rinnen zu finden. (rebu)

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