Goëss-Hortens Spendenstückelung
Nachdem die Spender konfrontiert worden waren, veröffentlichte die ÖVP
Zwei brisante Details zu den Parteifinanzen der Volkspartei sind in den vergangenen Wochen an die Öffentlichkeit gelangt. DER STANDARD hatte über einen anonymen Briefkasten mehrere Dateien erhalten, in denen die Spender der ÖVP aufgelistet wurden – teils mit Adressen, der Anzahl der Überweisungen und der Angabe des Bankinstituts, über das die Spende lief. Unter ihnen befanden sich vor allem jene Namen, die schon aus der Spendenaufstellung aus dem Wahljahr 2017 bekannt waren. Damals hatte die ÖVP die Eingänge online laufend publiziert.
Die Aufzählungen aus den Jahren 2018 und 2019 zeigten jedoch eine große Ausnahme. Die Kaufhauserbin und Kunstsammlerin Heidi Goëss-Horten, die in der Vergangenheit nicht als Spenderin aufgeschienen war, überwies insgesamt über 931.000 Euro, die stets in Tranchen von 49.000 Euro bei der ÖVP einlangten. Brisant ist das deshalb, weil Spenden über 50.000 Euro damals sofort dem Rechnungshof gemeldet werden mussten. Auch ein weiterer Großspender, der Porr-Aktionär IGO Industries des Tiroler Industriellen Klaus Ortner, stückelte Spenden. Im Jahr 2018 überwies er 430.000 Euro, im Folgejahr
191.000 Euro. Auf Nachfrage verwies er auf die damals gültigen Gesetze, gemäß denen die Stückelung rechtskonform war. Der drittgrößte Unterstützer der ÖVP ist Peter Mitterbauer, früherer Präsident der Industriellenvereinigung.
ÖVP preschte vor
Als DER STANDARD die Spender – neben dem Industriellen Klaus Ortner auch die Milliardärin Goëss-Horten – mit den Informationen konfrontierte, preschte die ÖVP vor und ging mit der Auflistung der Spenden von sich aus online. Die den Medien zugespielte Liste war nahezu deckungsgleich mit der von der ÖVP veröffentlichten Aufstellung. Sie zeigte jedoch nicht ebenjene Stückelung, die nahelegt, dass die Veröffentlichung über den Rechnungshof bewusst umgangen werden sollte. Einen Zusammenhang zwischen der eigenständigen Publikation und den Recherchen des STANDARD wollte die ÖVP nicht erkannt wissen. Anders als bei den Veröffentlichungen des Falter zweifelte sie jedoch nicht an der Richtigkeit der Unterlagen. Kurz berief sich auf die Rechtmäßigkeit der Vorgangsweise. Die Kritik sollte sich nicht an ihn, sondern an die Gesetzeslage richten. (wif)