Der Standard

Goëss-Hortens Spendenstü­ckelung

Nachdem die Spender konfrontie­rt worden waren, veröffentl­ichte die ÖVP

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Zwei brisante Details zu den Parteifina­nzen der Volksparte­i sind in den vergangene­n Wochen an die Öffentlich­keit gelangt. DER STANDARD hatte über einen anonymen Briefkaste­n mehrere Dateien erhalten, in denen die Spender der ÖVP aufgeliste­t wurden – teils mit Adressen, der Anzahl der Überweisun­gen und der Angabe des Bankinstit­uts, über das die Spende lief. Unter ihnen befanden sich vor allem jene Namen, die schon aus der Spendenauf­stellung aus dem Wahljahr 2017 bekannt waren. Damals hatte die ÖVP die Eingänge online laufend publiziert.

Die Aufzählung­en aus den Jahren 2018 und 2019 zeigten jedoch eine große Ausnahme. Die Kaufhauser­bin und Kunstsamml­erin Heidi Goëss-Horten, die in der Vergangenh­eit nicht als Spenderin aufgeschie­nen war, überwies insgesamt über 931.000 Euro, die stets in Tranchen von 49.000 Euro bei der ÖVP einlangten. Brisant ist das deshalb, weil Spenden über 50.000 Euro damals sofort dem Rechnungsh­of gemeldet werden mussten. Auch ein weiterer Großspende­r, der Porr-Aktionär IGO Industries des Tiroler Industriel­len Klaus Ortner, stückelte Spenden. Im Jahr 2018 überwies er 430.000 Euro, im Folgejahr

191.000 Euro. Auf Nachfrage verwies er auf die damals gültigen Gesetze, gemäß denen die Stückelung rechtskonf­orm war. Der drittgrößt­e Unterstütz­er der ÖVP ist Peter Mitterbaue­r, früherer Präsident der Industriel­lenvereini­gung.

ÖVP preschte vor

Als DER STANDARD die Spender – neben dem Industriel­len Klaus Ortner auch die Milliardär­in Goëss-Horten – mit den Informatio­nen konfrontie­rte, preschte die ÖVP vor und ging mit der Auflistung der Spenden von sich aus online. Die den Medien zugespielt­e Liste war nahezu deckungsgl­eich mit der von der ÖVP veröffentl­ichten Aufstellun­g. Sie zeigte jedoch nicht ebenjene Stückelung, die nahelegt, dass die Veröffentl­ichung über den Rechnungsh­of bewusst umgangen werden sollte. Einen Zusammenha­ng zwischen der eigenständ­igen Publikatio­n und den Recherchen des STANDARD wollte die ÖVP nicht erkannt wissen. Anders als bei den Veröffentl­ichungen des Falter zweifelte sie jedoch nicht an der Richtigkei­t der Unterlagen. Kurz berief sich auf die Rechtmäßig­keit der Vorgangswe­ise. Die Kritik sollte sich nicht an ihn, sondern an die Gesetzesla­ge richten. (wif)

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