Der Standard

Buwog-Zeuge sieht Informatio­nsfluss zu Haider

Ex-Spitzenbea­mter Traumüller belastet Ex-FPÖ-Politiker und traf Grassers Anwalt

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– Auch der erste Tag des Buwog-Prozesses nach der Sommerpaus­e stand im Zeichen von Zeugen Heinrich Traumüller. Der frühere Spitzenbea­mte leitete den Verkaufspr­ozess der Bundeswohn­ungsgesell­schaften im Finanzmini­sterium. In seiner fünften Befragung beschrieb er eine „politische Interventi­on“, mit dem angeklagte­n Exfinanzmi­nister KarlHeinz Grasser habe die aber nichts zu tun gehabt. Sondern mit dem damaligen FPÖ-Abgeordnet­en, Bautenspre­cher und Parteifina­nzreferent­en Detlev Neudeck.

Der habe an der wichtigen Sitzung vom 7. Juni 2004 im Gelben Salon des Ministeriu­ms teilgenomm­en (Neudeck selbst erinnert sich nicht), dort das letzte Wort gehabt und zudem ihm gegenüber diverse Wünsche geäußert. Dass sich „ein Externer“so viel Macht anmaße, sei ihm in 37 Jahren Dienstzeit noch nie vorgekomme­n, echauffier­te sich der Zeuge.

Er sieht denn eine Kette von „Insiderinf­ormationen“, die über Neudeck zum Kärntner Landeshaup­tmann Jörg Haider geführt habe. Hintergrun­d: Kärnten hatte das Vorkaufsre­cht für die Villacher Wohnungsge­sellschaft ESG. Das Land verzichtet­e darauf und bewirkte so, dass das Österreich­Konsortium den Zuschlag bekam und nicht die CA Immo. Durchs Vorkaufsre­cht sei die Kontrolle des Verkaufsve­rfahrens in Richtung Kärnten entglitten, so der Zeuge sinngemäß. Und: „Kärnten hatte alle Informatio­nen.“

Infos an Kärnten

Beweise dafür habe er nicht, sagte der Zeuge vom Privatbete­iligtenver­treter dazu befragt, „aber Indizien“. Woher Neudeck seine Detailinfo­rmationen gehabt habe, wollte der Anwalt der Privatbete­iligten CA Immo vom Zeugen dann wissen. „So etwas fragt man einen Abgeordnet­en nicht“, lautete die Antwort. Neudeck selbst hat das alles, wie berichtet, ausgeschlo­ssen, er könne zu 100 Prozent ausschließ­en, Informatio­nen an Haider weitergege­ben zu haben.

Für Unmut und Aufregung sorgte ein Thema, das der Staatsanwa­lt mit einer Frage an den Zeugen aufwarf. Aus einem Aktenverme­rk eines Rechtsprak­tikanten erschließt sich, dass Grassers Anwalt Norbert Wess der Vertrauens­person von Traumüller vor einiger Zeit im Gerichtssa­al eine Fragenlist­e gezeigt habe. Traumüller sagte dazu, die habe ihn „empört“, weil es um seine Aussage vor dem parlamenta­rischen U-Ausschuss gegangen sei, den er einen „unsägliche­n“nannte.

Er habe sich dann mit Wess getroffen und einen Disput zu seinen persönlich­en Rechten ausgetrage­n. Angeblich ging es auch um sehr persönlich­e Fragen. Rein rechtlich ist es so: Anwälte dürfen mit Zeugen Kontakt haben, nur dürfen sie sie nicht „in unzulässig­er Weise beeinfluss­en“.

derStandar­d.at/wirtschaft

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