Hommage an den Weltrekordwagen
Die österreichischen Fahrzeughändler treibt die Sorge vor E-Quoten um. Sie fürchten, zur Erreichung der Klimaziele von den Autoherstellern zur Abnahme von unverkäuflichen Elektroautos verdonnert zu werden.
Europapremiere für das Showcar EQ Silver Arrow von Mercedes-Benz auf der Automobilausstellung in Frankfurt. Der Einsitzer ist eine Hommage an den Zwölfzylinder-Rekordwagen W125 aus dem Jahr 1937. Die Leistung des geräuschlosen Silberpfeils beträgt 550 kW (750 PS), aber elektrisch. Im Fahrzeughandel gelten Elektroautos als Ladenhüter. Die Händler fürchten, zur Mindestabnahme von E-Autos verdonnert zu werden, weil die Hersteller die Klimaziele bei der CO2-Reduktion erreichen müssen. „Da steht der Verlust im Schauraum“, warnt Wirtschaftskammer-Gremialchef Josef Schirak.
Zwischen Autohandel und Autoimporteuren hängt der Haussegen schief. Grund ist die sogenannte E-Quote, also der Anteil an Elektro-Pkws, die Fahrzeughändler den Herstellern pro Jahr abnehmen und verkaufen sollen. Vieles deute darauf hin, dass die Fahrzeughersteller über ihre Generalimporteure den Händlern künftig einen bestimmten Anteil an Elektroautos vorschreiben, wie Fahrzeughändler beklagen. „Es gibt Tendenzen einiger Hersteller zu EQuoten“, bestätigt der Gremialvorsteher der Kfz-Händler in der Wirtschaftskammer, Josef Schirak, auf Anfrage des STANDARD.
Namen von Autoherstellern nennt der Autohändler, der in St. Pölten selbst ein Autohaus (Jaguar, Land Rover, Hyundai, Nissan, Volvo) betreibt, nicht. Aber es sei ein offenes Geheimnis, dass die Hersteller den zur Senkung des CO2Ausstoßes vereinbarten Flottenverbrauch
nicht erreichen können, wenn der Anteil an Elektroautos zu niedrig bleibt. „Autos, die der Kunde nicht kaufen will, können aber nicht bei uns Händlern geparkt werden“, wehrt der Sprecher der österreichischen KfzHändler ab. Das sei mit der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns und somit einer verantwortungsvollen finanziellen Gestion nicht vereinbar, warnt Schirak. „Da steht der Verlust im Schauraum.“
Das gelte für Verbrennungsund Elektromotor gleichermaßen, denn auch von hochpreisigen Premiummarken jenseits der 100.000 Euro verkaufe man, „wenn es gut läuft“, pro Jahr ein Stück. „Wenn ich von einem Modell zwanzig Stück verkaufen kann, dann hab ich sie sowieso da, dafür brauche ich keine Quote“, sagt Schirak.
Was die Größenordnung dieser Quote betrifft, so geistern in der Branche fünf bis sieben Prozent herum. Das sei völlig illusorisch, dafür seien die Elektroautos noch viel zu teuer, sagt ein Kfz-Händler, der nicht genannt werden will. „Wenn ich von 20 E-Autos nur zehn verkaufen kann, nützt die Quote nichts. Wir verkaufen sowieso jedes Auto, das wir verkaufen können.“Selbst das von Marktführer Volkswagen kontrollierte Händlernetz erreiche die angestrebten Quoten nicht.
„Das sind Hirngespinste, völlig unrealistisch“, bringt es Gremialvorsteher Schirak auf den Punkt. Solang Ladeinfrastruktur und marktgerechte Preise fehlten, werde auch eine Zwangsbewirtschaftung die Verbreitung von E-Autos nicht verbessern.
In Österreich gebe es E-Autoquoten noch nicht, betont man bei der Arbeitsgemeinschaft der KfzImporteure. Es gebe wohl Druck, möglichst viele E-Autos auf die Straße zu bringen, räumt Sprecher Christian Pesau ein, aber Abnahmequoten noch nicht. Er verweist auf den Hintergrund der Diskussion: das EU-weite Ziel, den CO2Ausstoß von Kfz zu verringern. Der Flottenverbrauch soll von 130 Gramm CO2 pro Kilometer bis 2021 auf 95 g abgesenkt werden. „Super Credits“für E-Autos senken den Flottenverbrauch dabei überproportional.
Ein Fall von möglicher Zwangsbewirtschaftung ist am Kartellgericht Wien anhängig. Ein oberösterreichischer Autohändler hat „Antrag auf Abstellung“eingereicht, weil er sich durch einen französischen Autokonzern in seinen kaufmännischen Gestaltungsrechten eingeschränkt sieht. Ob es sich um Missbrauch einer relativen Marktmacht gegenüber einem Händler handelt, dessen Freiheit als Vertragspartner unbillig beschränkt wird, weil er auf Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung angewiesen ist, wird das Kartellgericht klären. Um E-Quoten geht es dabei (noch) nicht.
Allerdings können laut Bundeswettbewerbsbehörde bereits Vorgaben für Ausstattung und Architektur von Schauräumen und Werkstatt missbräuchlich sein. Denn geforderte Investitionen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu Umsatz- und Ertragschancen des Händlers stehen. Auch „unvernünftige Investitionen“können Marktmissbrauch darstellen. Manchen Händlern werde sogar die Farbe der Bodenfliesen vorgeschrieben.