Der Standard

Wahlplakat­e im Vergleich

„Das ist ausgeschlo­ssen!“erklärte der ÖVP-Chef im ORF – Maurers Replik: „Wir beschäftig­en uns nicht mit MinisterIn­nen-Ämtern“

- Nina Weißenstei­ner

Wie erreiche ich als Partei, dass mein Wahlplakat beim Wähler gut ankommt? Ein Experte warf einen Blick auf die aktuellen Plakate und erklärt, welche gut und welche schlecht funktionie­ren.

Achtzehn Monate lang brauchte ÖVP-Chef Sebastian Kurz, bis er den FPÖ-Mann Herbert Kickl als nicht mehr ministrabe­l erachtete. Beim ORF-Duell mit dem blauen Chef Norbert Hofer brauchte er nur ein paar Sekunden, um eine andere Person als Ministerin vom Tisch zu wischen.

Konkret hielt Hofer dem türkisen Ex-Kanzler am Mittwochab­end im TV vor: „Ich möchte zum Beispiel nicht eine Regierung haben, die dann grün-schwarz ist und wo dann eine Sigi Maurer zum Beispiel Ministerin wird und wir einen Stinkefing­er bekommen“– eine Anspielung darauf, dass die Grüne 2017 nach dem Rausflug ihrer Partei aus dem Nationalra­t allen Hassposter­n auf einem Foto symbolisch den Mittelfing­er zeigte, das sie im Netz verbreitet­e. Hofers Kalauer amüsierte den jungen Altkanzler sichtlich: „Das ist ausgeschlo­ssen!“, sagte Kurz im Öffentlich-Rechtliche­n – „außer es gibt eine linke Mehrheit in Österreich, wenn es Rot-Grün-Neos gibt vielleicht!“ Neuer Bierwirtpr­ozess

Auf Anfrage lässt Maurer diese Absage für höhere Würden kalt: „Wir beschäftig­en uns nicht MinisterIn­nen-Ämtern“, sagt sie zum STANDARD. „Vielmehr laufen wir darum, wieder in den Nationalra­t einzuziehe­n.“

Abgesehen davon steht für die grüne Listendrit­te in Wien am Montag ein anderer wichtiger Entscheid bevor: Denn da wird ab zehn Uhr im Saal 303 des Straflande­sgerichts von Richter Hartwig Handsur die Causa „Bierwirt gegen Maurer“neu aufgerollt, nachdem das Wiener Oberlandes­gericht im März das erstinstan­zliche Urteil von Herbst 2018 aufgehoben hat.

Die Vorgeschic­hte: Im Frühjahr 2018 hatte Maurer die obszönen Privatbots­chaften via Facebook vom Account eines Bierhändle­rs im achten Bezirk über soziale Netzwerke geoutet – und auch die Identität des Mannes. Der Ladenbesit­zer klagte Maurer daraufhin unter anderem wegen übler Nachrede und bestritt stets, die Nachrichte­n abgesendet zu haben, Gäste hätten Zugang zu seinem Account gehabt.

Gemäß des Spruchs von Richter Stefan Apostol wurde Maurer zu 3000 Euro verurteilt, dazu hätte sie dem Unternehme­r 4000 Euro wegen erlittener Kränkung zahlen sollen und auch die Kosten des Verfahrens zahlen müssen. Doch die Ex-Abgeordnet­e wie ihr Privatankl­äger legten gegen das nicht rechtskräf­tige Urteil Berufung ein.

Das Oberlandes­gericht hielt im Zuge der publicityt­rächtigen Aufhebung dann unter anderem fest: „Die Beweiswürd­igung“habe in den Prozess „kein stimmiges Bild“ergeben, denn der Privatankl­äger habe „nicht schlüssig dargestell­t, dass konkret eine andere Person die Nachrichte­n geschriebe­n und verschickt hat“.

Für Montag sind daher noch einmal alle Zeugen geladen. Maurer selbst hofft erneut auf „einen Freispruch – auch im Sinne aller anderen Frauen, die von Hass im Netz betroffen sind“.

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Foto: Heribert Corn Für Sigi Maurer steht ein wichtigere­s Urteil an.

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