Gen-Soja-Gegner scheitern vor Gericht
ÖVP und FPÖ haben den Weg für die Senkung des Sozialversicherungsbeitrags freigemacht. Bei Arbeitnehmern profitieren nur Geringverdiener. Bei Bauern und Selbstständigen auch alle anderen.
Ende April hatten sich FPÖ und ÖVP politisch auf die Eckpfeiler einer mehrjährigen Steuerentlastung geeinigt, eines Projektes also, dass beiden Parteien vermutlich viel Rückenwind gebracht hätte. Inklusive des bereits wirksamen Familienbonus sollten Bürger und Unternehmen ab 2022 insgesamt um gut 7,5 Milliarden Euro entlastet werden.
Türkis-Blau streute schon wie Vorgängerregierungen, dass es sich dabei um die größte Steuerentlastung aller Zeiten handeln würde. Immerhin war tatsächlich geplant, die Steuertarife kräftig zu senken. Der Eingangssteuersatz, der ab 11.000 Euro greift, wäre von 25 auf 20 Prozent gesenkt worden. Doch dann kamen bekanntlich Ibiza und das Ende der Koalition.
Im Nationalrat haben sich die früheren Koalitionäre aber doch noch zusammengerauft und bringen den ersten Schritt der geplanten Entlastungsmaßnahmen auf den Weg. Der wichtigste Punkt bei der Einigung der beiden Parteien im Budgetausschuss am Donnerstag: Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, Pensionisten, Selbstständige und Bauern werden sinken.
Dabei gibt es Unterschiede, wann wer wie stark profitiert. Bei den Arbeitnehmern ist eine Senkung der Sozialversicherungsabgaben, genau genommen handelt
es sich um die Krankenversicherung, nicht so einfach möglich. Wer den Krankenversicherungen Geld wegnimmt, muss es ihnen nämlich auf der anderen Seite geben – die Versorgung von Patienten wird nicht billiger. Damit müsste also der Finanzminister laufend Zuschüsse zahlen.
Entlastung ab 2021
Um das zu vermeiden, wird die Senkung der Versicherung für unselbstständige Arbeitnehmer über den nachträglichen Steuerausgleich geregelt. Die Beitragssenkung soll ab 2020 gelten. Die Arbeitnehmer können also bei ihrer Steuerveranlagung 2021 die Gutschrift vom Finanzamt einfordern. Der sogenannte Sozialversicherungsbonus bringt ihnen bis zu 300 Euro im Jahr, bei Pensionisten bis zu 200 Euro. Insgesamt macht die steuerliche Entlastung gut 700 Millionen Euro aus.
Wer keine Lohnsteuern zahlt, weil er so wenig verdient, wird den Bonus über die schon bestehende Negativsteuer ausbezahlt bekommen. Die Negativsteuer ist eine Gutschrift, die Geringverdiener bekommen.
Nicht alle Arbeitnehmer werden profitieren: Die Abgabensenkung wirkt nur bis zu einer Grenze von einem Jahreseinkommen in Höhe von 21.500 Euro. Zur Erklärung: Da in Österreich Einkommen bis 11.000 Euro steuerfrei sind, können Kleinverdiener nur via Sozialversicherungsbeiträge finanziell entlastet werden. Genau das geschieht nun.
Wobei es noch einen großen Unterschied gibt. Die Entlastung kommt auch Selbstständigen und Bauern zugute, sie profitieren aber schon im kommenden Jahr von der Reduktion. Denn bei Landwirten und Selbstständigen werden die Krankenversicherungsbeiträge im Sozialversicherungsrecht direkt gesenkt. Das wirkt sich für die beiden Gruppen bereits im kommenden Jahr aus. Selbstständige veranlagen nicht, hier gibt es auch keine Negativsteuer – daher dieser Weg. Auch bei Bauern wird die Einkommensteuer anders als bei Unselbstständigen abgeführt.
Bei Selbstständigen und Bauern ist die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge nicht auf niedrige Einkommen beschränkt, sondern es kommt zu einer allgemeinen Reduktion des Satzes von 7,65 auf 6,8 Prozent. Das hat bereits im Vorfeld der Maßnahme zu Kritik geführt, etwa aus der SPÖ, deren Abgeordneter Jan Krainer sagt, dass bei Selbstständigen vor allem Besserverdiener profitieren.
Weitere fixierte Änderungen: Unternehmen können künftig Ausgaben für „geringwertige Wirtschaftsgüter“bis 800 Euro sofort absetzen, bisher lag die Grenze bei 400 Euro. Zudem wird die Normverbrauchsabgabe stärker nach dem CO2-Ausstoß der Pkws gestaffelt. Die Änderung ist aufkommensneutral. Die Maßnahmen sollen im Nationalrat endgültig in der Woche vor den Wahlen beschlossen werden.
– Gentechnisch veränderte Sojabohnen von Monsanto dürfen in der Europäischen Union weiterhin in Lebensmittel und Tierfutter verwendet werden. Der Europäische Gerichtshof wies eine Klage von drei Nichtregierungsorganisationen gegen die EU-Zulassung einer gentechnisch veränderten Sojabohne der BayerTochter in Lebens- und Futtermitteln zurück. Die NGOs scheiterten damit in letzter Instanz. (APA) Ex-SPÖ-Politikerin
zieht mit Jänner 2020 in den Vorstand der Wiener Städtischen Versicherung ein. Dort übernimmt die gebürtige Steirerin das seit längerem interimistisch vom Generaldirektor geleitete Vertriebsressort. Steßl ist seit Juli 2018 Landesdirektorin der Assekuranz in Graz.