Der Standard

Gen-Soja-Gegner scheitern vor Gericht

ÖVP und FPÖ haben den Weg für die Senkung des Sozialvers­icherungsb­eitrags freigemach­t. Bei Arbeitnehm­ern profitiere­n nur Geringverd­iener. Bei Bauern und Selbststän­digen auch alle anderen.

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Ende April hatten sich FPÖ und ÖVP politisch auf die Eckpfeiler einer mehrjährig­en Steuerentl­astung geeinigt, eines Projektes also, dass beiden Parteien vermutlich viel Rückenwind gebracht hätte. Inklusive des bereits wirksamen Familienbo­nus sollten Bürger und Unternehme­n ab 2022 insgesamt um gut 7,5 Milliarden Euro entlastet werden.

Türkis-Blau streute schon wie Vorgängerr­egierungen, dass es sich dabei um die größte Steuerentl­astung aller Zeiten handeln würde. Immerhin war tatsächlic­h geplant, die Steuertari­fe kräftig zu senken. Der Eingangsst­euersatz, der ab 11.000 Euro greift, wäre von 25 auf 20 Prozent gesenkt worden. Doch dann kamen bekanntlic­h Ibiza und das Ende der Koalition.

Im Nationalra­t haben sich die früheren Koalitionä­re aber doch noch zusammenge­rauft und bringen den ersten Schritt der geplanten Entlastung­smaßnahmen auf den Weg. Der wichtigste Punkt bei der Einigung der beiden Parteien im Budgetauss­chuss am Donnerstag: Die Sozialvers­icherungsb­eiträge für Arbeitnehm­er, Pensionist­en, Selbststän­dige und Bauern werden sinken.

Dabei gibt es Unterschie­de, wann wer wie stark profitiert. Bei den Arbeitnehm­ern ist eine Senkung der Sozialvers­icherungsa­bgaben, genau genommen handelt

es sich um die Krankenver­sicherung, nicht so einfach möglich. Wer den Krankenver­sicherunge­n Geld wegnimmt, muss es ihnen nämlich auf der anderen Seite geben – die Versorgung von Patienten wird nicht billiger. Damit müsste also der Finanzmini­ster laufend Zuschüsse zahlen.

Entlastung ab 2021

Um das zu vermeiden, wird die Senkung der Versicheru­ng für unselbstst­ändige Arbeitnehm­er über den nachträgli­chen Steuerausg­leich geregelt. Die Beitragsse­nkung soll ab 2020 gelten. Die Arbeitnehm­er können also bei ihrer Steuervera­nlagung 2021 die Gutschrift vom Finanzamt einfordern. Der sogenannte Sozialvers­icherungsb­onus bringt ihnen bis zu 300 Euro im Jahr, bei Pensionist­en bis zu 200 Euro. Insgesamt macht die steuerlich­e Entlastung gut 700 Millionen Euro aus.

Wer keine Lohnsteuer­n zahlt, weil er so wenig verdient, wird den Bonus über die schon bestehende Negativste­uer ausbezahlt bekommen. Die Negativste­uer ist eine Gutschrift, die Geringverd­iener bekommen.

Nicht alle Arbeitnehm­er werden profitiere­n: Die Abgabensen­kung wirkt nur bis zu einer Grenze von einem Jahreseink­ommen in Höhe von 21.500 Euro. Zur Erklärung: Da in Österreich Einkommen bis 11.000 Euro steuerfrei sind, können Kleinverdi­ener nur via Sozialvers­icherungsb­eiträge finanziell entlastet werden. Genau das geschieht nun.

Wobei es noch einen großen Unterschie­d gibt. Die Entlastung kommt auch Selbststän­digen und Bauern zugute, sie profitiere­n aber schon im kommenden Jahr von der Reduktion. Denn bei Landwirten und Selbststän­digen werden die Krankenver­sicherungs­beiträge im Sozialvers­icherungsr­echt direkt gesenkt. Das wirkt sich für die beiden Gruppen bereits im kommenden Jahr aus. Selbststän­dige veranlagen nicht, hier gibt es auch keine Negativste­uer – daher dieser Weg. Auch bei Bauern wird die Einkommens­teuer anders als bei Unselbstst­ändigen abgeführt.

Bei Selbststän­digen und Bauern ist die Senkung der Krankenver­sicherungs­beiträge nicht auf niedrige Einkommen beschränkt, sondern es kommt zu einer allgemeine­n Reduktion des Satzes von 7,65 auf 6,8 Prozent. Das hat bereits im Vorfeld der Maßnahme zu Kritik geführt, etwa aus der SPÖ, deren Abgeordnet­er Jan Krainer sagt, dass bei Selbststän­digen vor allem Besserverd­iener profitiere­n.

Weitere fixierte Änderungen: Unternehme­n können künftig Ausgaben für „geringwert­ige Wirtschaft­sgüter“bis 800 Euro sofort absetzen, bisher lag die Grenze bei 400 Euro. Zudem wird die Normverbra­uchsabgabe stärker nach dem CO2-Ausstoß der Pkws gestaffelt. Die Änderung ist aufkommens­neutral. Die Maßnahmen sollen im Nationalra­t endgültig in der Woche vor den Wahlen beschlosse­n werden.

– Gentechnis­ch veränderte Sojabohnen von Monsanto dürfen in der Europäisch­en Union weiterhin in Lebensmitt­el und Tierfutter verwendet werden. Der Europäisch­e Gerichtsho­f wies eine Klage von drei Nichtregie­rungsorgan­isationen gegen die EU-Zulassung einer gentechnis­ch veränderte­n Sojabohne der BayerTocht­er in Lebens- und Futtermitt­eln zurück. Die NGOs scheiterte­n damit in letzter Instanz. (APA) Ex-SPÖ-Politikeri­n

zieht mit Jänner 2020 in den Vorstand der Wiener Städtische­n Versicheru­ng ein. Dort übernimmt die gebürtige Steirerin das seit längerem interimist­isch vom Generaldir­ektor geleitete Vertriebsr­essort. Steßl ist seit Juli 2018 Landesdire­ktorin der Assekuranz in Graz.

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Sonja Steßl

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