Der Standard

Seisenbach­ers Flucht ist zu Ende

Nach zweieinhal­bjähriger Flucht wurde Peter Seisenbach­er an der Grenze zwischen der Ukraine und Polen festgenomm­en und bereits nach Österreich ausgeliefe­rt. Hier wartet auf den ehemaligen Judoka ein Prozess wegen des Verdachts auf Missbrauch unmündiger Mä

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Die Flucht von Peter Seisenbach­er ist zu Ende. Der ehemalige Judoka und Doppelolym­piasieger, dem in Österreich der Missbrauch Unmündiger vorgeworfe­n wird, soll beim Versuch, aus der Ukraine nach Polen zu reisen, festgenomm­en worden sein, wie die Kronen Zeitung am Donnerstag berichtete. Er war bereits von Lemberg aus nach Österreich ausgeliefe­rt worden, wo er sich im Dezember 2016 durch Flucht einem Strafproze­ss entzogen hatte und später in der Ukraine zuerst auf- und danach wieder untergetau­cht war. In der Ukraine hatte er zuletzt einen Asylantrag gestellt, der aber abgelehnt worden war.

Das Landesgeri­cht Wien bestätigte am frühen Abend, dass Peter Seisenbach­er mit dem Flugzeug abgeholt worden sei und er in der Justizanst­alt Josefstadt erwartet werde. Heute, Freitag, werde eine U-Haft-Verhandlun­g stattfinde­n, kündigte Gerichtssp­recherin Christina Salzborn an.

Schon einmal festgenomm­en

Schon einmal, am 1. August 2017, war Seisenbach­er auf Grundlage eines internatio­nalen Haftbefehl­s von ukrainisch­en Polizisten in Kiew festgenomm­en worden. Aus der von der österreich­ischen Justiz erhofften baldigen Auslieferu­ng wurde jedoch nichts: Nachdem die Behörden in Kiew zur Überzeugun­g gelangt waren, dass der Seisenbach­er in Österreich vorgeworfe­ne schwere sexuelle Missbrauch Unmündiger unter Ausnutzung eines Autoritäts­verhältnis­ses zwischen 1997 und 2004 nach ukrainisch­em Recht verjährt war, entließen sie ihn aus der Haft und lehnten das österreich­ische Auslieferu­ngsbegehre­n formal ab.

Als offensicht­lich freundlich­e Geste ermöglicht­e das ukrainisch­e Justizmini­sterium jedoch damals Vertretern der österreich­ischen Botschaft in Kiew, zwei Pässe des ExSportler­s für ungültig zu erklären. Ohne Hilfe österreich­ischer Behörden, die neue Reisedokum­ente hätten ausstellen müssen, war eine Ausreise Seisenbach­ers aus der Ukraine somit praktisch nicht mehr möglich. Das dürfte ihm nun auch bei seiner geplanten Einreise nach Polen zum Verhängnis geworden sein.

Vorwürfe reichen weit zurück

Nach dem Ende seiner aktiven Karriere war Seisenbach­er als Trainer seinem Sport treu geblieben. In seinem Wiener Judo-Verein soll er – so die Vorwürfe der Staatsanwa­ltschaft Wien – zwischen 1997 und 2004 zwei im Tatzeitrau­m jeweils unmündige Mädchen missbrauch­t haben. Eine weitere Jugendlich­e wehrte ihn laut Anklage ab, als er zudringlic­h wurde – die Staatsanwa­ltschaft hat ihn aufgrund dessen wegen versuchten Missbrauch­s eines Autoritäts­verhältnis­ses angeklagt.

Seisenbach­er selbst hat sich zu den Anschuldig­ungen bisher noch nie in der Öffentlich­keit geäußert. Für ihn gilt die Unschuldsv­ermutung. (red)

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Peter Seisenbach­er, hier auf einem Archivbild aus dem Jahr 2012, hätte sich in Österreich wegen des Missbrauch­s Minderjähr­iger verantwort­en müssen, hat sich aber vor dem Prozess abgesetzt.

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