Der Standard

Gratis Buwog-Verteidige­r

Seit 22 Monaten wird in der Korruption­scausa Buwog verhandelt. Die Pflichtver­teidiger haben bisher kein Geld für ihre Arbeit gesehen. Diese Woche will die Wiener Anwaltskam­mer über Vorschüsse entscheide­n.

- Renate Graber

Die Pflichtver­teidiger im BuwogProze­ss bekamen bisher kein Geld. Diese Woche soll über Vorschüsse entschiede­n werden.

Eines ist gewiss: Die Causa Buwog ist ein Großverfah­ren. 106 Verhandlun­gstage liegen bereits hinter Exfinanzmi­nister Karl-Heinz Grasser und weiteren 13 Angeklagte­n, hinter deren Anwälten, den Richtern und Staatsanwä­lten – und viele weitere Tage im Großen Schwurgeri­chtssaal des Straflande­sgerichts Wien werden folgen. Bis Weihnachte­n hat Richterin Marion Hohenecker, noch weitere 27 Termine ausgeschri­eben – und daran, dass es 2020 weitergehe­n wird, zweifelt niemand. Begonnen hatte die Hauptverha­ndlung am 12. Dezember 2017. Es geht u. a. um den Vorwurf der Korruption, und es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Eine teure Angelegenh­eit für die Angeklagte­n, eine einträglic­he für die Anwälte. Allerdings: Fünf der Verteidige­r – jene, die im Rahmen der Verfahrens­hilfe tätig sind – haben bisher noch keinen Cent gesehen. Die „angemessen­e“Vergütung, die ihnen gemäß Rechtsanwa­ltsordnung dafür zusteht und die letztlich von der Republik getragen wird, ist noch nicht ausbezahlt. Die Kosten sind hoch, das Procedere ist aufwendig.

Fünf Angeklagte, darunter die Exlobbyist­en Walter Meischberg­er und Peter Hochegger, können sich ja mangels ausreichen­den Vermögens und Einkommens keinen Verteidige­r leisten und haben daher Verfahrens­helfer („Pflichtver­teidiger“)

zugestande­n bekommen. Meischberg­er etwa wird von Jörg Zarbl vertreten, Hochegger von Leonhard Kregcjk.

Eine bestimmte Zahl solcher Mandate muss grundsätzl­ich jeder Rechtsanwa­lt übernehmen. Für diese Dienste am Rechtsstaa­t überweist die Republik dem Rechtsanwa­ltskammert­ag pro Jahr pauschal 32 Millionen Euro; das Geld fließt in den Topf für Anwaltspen­sionen.

Republik muss zahlen

Bei einem Großverfah­ren (mehr als zehn Verhandlun­gstage oder mehr als 50 Verhandlun­gsstunden im Jahr) haben freilich auch die Pflichtver­teidiger ab dem elften Tag Anspruch auf „angemessen­e“Entlohnung. Die bemisst sich am Anwaltstar­if; 25 Prozent werden aber abgezogen. Für diese Leistungen zahlt das Justizmini­sterium aus seinem Budget „Sonderpaus­chalvergüt­ungen“an die Anwaltskam­mern, die sie den Anwälten weiterreic­hen. Für die Verfahrens­helfer im Tierschütz­erprozess etwa (Freisprüch­e) überwies das Ministeriu­m unter dem Titel Sonderpaus­chalvergüt­ung in Summe 2,6 Millionen Euro.

Die Buwog-Verfahrens­helfer haben der Wiener Anwaltskam­mer ihre Leistungsv­erzeichnis­se (Honorarnot­en) für 2018 Ende März 2019 vorgelegt – und da sind hohe, im Einzelfall bis zu sechsstell­ige Summen zusammenge­kommen. Die Kammer überprüft die Leistungen noch: Die letzten 2018erVerh­andlungspr­otokolle (in denen etwa die Dauer der Verhandlun­g festgehalt­en ist) sind erst vorige Woche eingelangt. Nach der Prüfung kann es (weil das Verfahren ja noch läuft) Vorschüsse für die Buwog-Verfahrens­helfer geben.

Dass die Pflichtver­teidiger das gesamte von ihnen errechnete Honorar bekommen, ist äußerst unwahrsche­inlich. Die Wiener Anwaltskam­mer zahlt nur so viel, wie sie vom Justizress­ort zugewiesen bekommt.

Für 2018 hat sie das Ministeriu­m auf Basis ihrer Berechnung­en um 300.000 Euro für Verfahrens­hilfevorsc­hüsse (Sonderpaus­chale) gebeten, bekommen hat sie rund 115.000 Euro. Derzeit stehen noch rund 60.000 Euro zur Verfügung – und die werden für die Buwog sicher nicht reichen.

Wissen werden die Anwälte das diese Woche: Da will die Kammer über die Vorschüsse entscheide­n.

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Eine kleine Heerschar von Anwälten beschäftig­t sich in der Causa Buwog mit den Akten, Protokolle­n und Verhandlun­gen. Die Anwälte von fünf Angeklagte­n werden vom Staat bezahlt.

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