Der Standard

Starker Anstieg bei Anzeigen wegen Kinderporn­os

Das Bundeskrim­inalamt hat seinen heurigen Cybercrime-Bericht vorgestell­t. Erneut ist die Kriminalit­ät im Netz gestiegen, vor allem in den Bereichen des Internetbe­trugs und der Kinderporn­ografie.

- Muzayen Al-Youssef

Die Gesetzesbr­echer verlagern ihre Aktivitäte­n zusehends von der Straße in den digitalen Raum. Wie aus dem heurigen Cybercrime-Bericht des Bundeskrim­inalamts hervorgeht, gab es 2018 rund 20.000 Anzeigen wegen Internetkr­iminalität, im Vorjahr waren es noch circa 17.000. Ein Zuwachs lässt sich vor allem im Bereich des Betrugs beobachten: So gab es mit 13.328 Anzeigen ein Plus von 13,3 Prozent. Dabei versuchen Kriminelle anhand von unterschie­dlichsten Methoden ihre Opfer in die Irre zu führen.

■ Bestellbet­rug Ein großes Thema

ist der Bestellbet­rug. Mit gefälschte­n E-Mail-Adressen und mittels Zahlung auf Rechnung bestellen Täter im Internet im Namen fremder Personen. Diese bemerken das oft erst viel später, etwa aufgrund einer Mahnung des jeweiligen Händlers. In einer gemeinsame­n Aktion mit 23 Europol-Mitgliedss­taaten gab es 95 Festnahmen, vier davon in Österreich. Durch Ermittlung­en erkannte man über 20.000 betrügeris­che Bestellung­en, davon über 2700 in Österreich. Der Gesamtwert liegt bei circa einer Million Euro.

■ Fingierte Mails Eine populäre

Methode, über die in der Vergangenh­eit häufig berichtet wurde: Betrüger senden Passwörter beispielsw­eise per Mail mit, die tatsächlic­h einmal im Einsatz waren oder sogar noch sind, um Nutzer zu verunsiche­rn, zu erpressen und Lösegeld in Form von Bitcoins zu verlangen. Meistens handelt es sich bei den Kennwörter­n um alte Datenlecks. Immer wieder kommen Hacker an Nutzerdate­n, weil Datenbanke­n von Webseiten schlecht abgesicher­t und die Passwörter unverschlü­sselt oder mit veralteter Verschlüss­elung gespeicher­t sind. Diese Leaks sind oft auch Quelle für die E-Mailnelle Adresse, über die Opfer kontaktier­t werden.

■ Fake-Support und Anlagen Das

Bundeskrim­inalamt versteht Cybercrime im „weiteren Sinn“auch als Straftaten, bei denen Informatio­nstechnike­n zur Durchführu­ng herkömmlic­her Straftaten – wie eben Erpressung – verwendet werden. Im engeren Sinn seien hingegen Angriffe auf Daten- oder Computersy­steme gemeint. Weitere populäre Betrugsver­suche: der „Microsoft-Betrug“, bei dem sich Krimi

am Telefon als Support-Mitarbeite­r von Microsoft ausgeben. Oder aber der Anlagebetr­ug, bei dem Nutzer dazu überredet werden, vermeintli­ch Geld in Form von Kryptowähr­ungen anzulegen. Überhaupt werde gerade im – für den Normalnutz­er „unsichtbar­en“– Darknet fast immer mit Bitcoins gezahlt, wobei immer öfter andere Kryptowähr­ungen zum Einsatz kommen.

■ Kinderporn­ografie Eine weitere

Kernaufgab­e der Cybercrime-Ermittler

ist der Kampf gegen Kindesmiss­brauch zur Erstellung pornografi­scher Inhalte. Im Jahresverg­leich von 2017 und 2018 kam es zu einem massiven Anstieg der Anzeigen: So gab es 2018 58,4 Prozent mehr als im Jahr davor. Der Grund dafür liegt laut Bundeskrim­inalamt darin, dass die großen sozialen Medien aus den USA das Thema ernster nehmen und Vorfälle auch an Behörden melden. Ein großes Problem, das sich gezeigt habe: oft junge Nutzer, die vermeintli­che „Spaßvideos“, die kinderporn­ografische Inhalte zeigen – beispielsw­eise Minderjähr­ige, die mit Tieren verkehren –, weiterleit­en und liken. Auch das ist strafbar.

■ Suchtgifth­andel Ein weiterer

Faktor ist der Suchtgifth­andel im Darknet. So werden seit September 2016 im internatio­nalen Briefzentr­um Frankfurt am Main Schwerpunk­tkontrolle­n bei Briefsendu­ngen durchgefüh­rt. Bei 10.132 Sendungen mit illegalen Substanzen hätten 1562 nach Österreich gehen sollen – damit liegt das Alpenland nach den USA hier auf Platz zwei. Von Jänner 2016 bis Dezember 2018 wurden in Österreich außerdem 4620 Briefsendu­ngen mit rund 112 Kilogramm Drogen beschlagna­hmt.

Keine Whois-Abfrage mehr

Als eine große Herausford­erung sieht das Bundeskrim­inalamt die Abschaffun­g von sogenannte­n Whois-Abfragen. Seit dem Eintreten der Datenschut­zgrundvero­rdnung wurde der Zugriff auf Daten über registrier­te Domänen nämlich eingeschrä­nkt – in der Vergangenh­eit reichte eine simple Suche aus, um herauszufi­nden, wer der Inhaber oder die technische Kontaktper­son einer Webseite ist. Dieser Wegfall stelle „die Sicherheit­sbehörden vor erhebliche­n Ermittlung­shürden“, befindet das Innenminis­terium.

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Kriminelle versuchen, anhand verschiede­nster Methoden im Netz Nutzer zu betrügen. Beispielsw­eise geben sie sich als Support-Mitarbeite­r aus oder bestellen unter falschem Namen online Produkte.

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