Millionen für die Standort-Sicherer
Die Staatsholding Öbag hat beim Einsatz für den Wirtschaftsstandort wohl Limits, kann aber aus dem Vollen schöpfen. Das Finanzministerium hat kaum Mitsprache, aber volles Risiko.
Im Lichte der Vorgänge rund um die Casinos Austria und ihres staatlichen Kernaktionärs Öbag sowie ihrer Proponenten rückt auch die neue Rolle der Öbag als Haftungs- und Kreditgeber für strategisch bedeutsame österreichische Unternehmen ins Blickfeld. Denn im Gegensatz zu ihren Vorgängerinnen ÖIAG und Öbib darf die Öbag nicht nur ihre Anteile – von OMV über Post und Telekom Austria bis zu Verbund und Bundesimmobiliengesellschaft – verwalten, sondern auch Unternehmen zukaufen.
Allerdings nur Minderheitsbeteiligungen. Mehrheitsübernahmen etwa eines vor einem Takeover durch einen ausländischen Konzern stehenden Unternehmens sind der Öbag untersagt. Das steht auch in der von Finanzminister Eduard Müller am 25. Juli veröffentlichten Mitteilung.
Bewegen lässt sich freilich auch mit Sperrminoritäten (25 Prozent plus eine Aktie) einiges, denn die Öbag könnte sich mit anderen Investoren(gruppen) zusammentun und so ihren auf den ersten Blick eher schwachen Hebel deutlich verstärken. Im Syndikat mit anderen Aktionären darf die Öbag nämlich sehr wohl eine Anteilsmehrheit oder eine kontrollierende Mehrheit erlangen.
Heuer könnte die Öbag aus diesem Titel rund 350 Millionen Euro in die Hand nehmen. Denn laut Müllers Mitteilung steht für Standortmaßnahmen „der Durchschnitt der von der Öbag in den vorangegangenen beiden Geschäftsjahren an den Bund ausgeschütteten Dividenden“zur Verfügung. Dieser wird um den direkt an den Bund ausgeschütteten VerbundGewinn aufgedoppelt. Denn die Öbag verwaltet zwar die VerbundAnteile, sie ressortieren aber beim Finanzministerium.
Das macht schon was her, zumal die Berechnungsgrundlage in einem Geschäftsjahr um hundert Prozent überschritten werden kann. Im Fall des Falles darf die Öbag also doppelt so viel ausgeben. Das allerdings nicht ad infinitum. Denn Müller hat in Punkt 3.3 ein Gesamtlimit festgeschrieben, das nie überschritten werden darf. „Das Gesamtvolumen des für sämtliche Standortmaßnahmen (...) eingesetzten Kapitals darf zu keinem Zeitpunkt 150 Prozent der Berechnungsgrundlage überschreiten“, heißt es wörtlich.
Ausgelagertes Risiko
Dafür sind Minderheitsbeteiligungen, Kredite, Garantien und sonstige Finanzierungen zusammenzuzählen und ein eigener Rechnungskreis einzurichten, über den gegenüber dem Bundesminister für Finanzen alljährlich (bis spätestens Ende April) Rechenschaft abzulegen ist. Wie die Öbag-Bilanz ist auch dieser Report vom Wirtschaftsprüfer zu prüfen, und er hat „spezifische Informationen betreffend Einbringlichkeit und Risikogehalt zu enthalten“. Sanierungsfälle darf die Öbag übrigens nicht kaufen.
Allein darf der gegenüber seinem Vorgänger an Einfluss und Macht deutlich aufgewertete Öbag-Alleinvorstand Thomas
Schmid dabei übrigens nicht schalten und walten. Wohl ist kein Regierungsbeschluss notwendig, aber bei der Öbag ist ein vom Öbag-Aufsichtsrat unabhängiges Beteiligungskomitee einzurichten. Selbiges kann sich ÖbagVorstand Thomas Schmid praktischerweise selbst einrichten. Er muss dabei zwar das Aufsichtsratspräsidium unter Vorsitz von Präsident Helmut Kern einbinden, die Ministerialbürokratie ist aber außen vor. Das sahen bereits vor der Gesetzwerdung sowohl Justizminister Josef Moser (ÖVP) kritisch als auch Arbeiterkammer und ÖGB, denn das Finanzministerium bekommt weniger Dividenden aus den Staatsbeteiligungen, kann beim Einsatz der Mittel aber nur eingeschränkt mitreden.
Wer diese fünf bis neun „von den Organen der Öbag unabhängigen Personen mit einschlägiger Erfahrung“sind, war am Montag nicht in Erfahrung zu bringen. Der Besetzung des Beteiligungskomitees sei Ibiza in die Quere gekommen, heißt es.