Der Standard

40.000 Euro teurer Rückzieher

Absage an das KHM war schadeners­atzpflicht­ig – Unklar, ob Schmidt oder die Uffizien die Kosten tragen

- Olga Kronsteine­r

Wien – Bei herkömmlic­hen Dienstvert­rägen mag eine kurzfristi­ge Absage für den Kandidaten ohne rechtliche Konsequenz­en bleiben. Auf geschäftsf­ührender Ebene weht bisweilen ein anderer Wind, wie die Causa Eike Schmidt nun belegt. Im Herbst 2017 hatte man mit dem von Thomas Drozda zum neuen Generaldir­ektor des Kunsthisto­rischen Museums (KHM) Berufenen den 1. November 2019 als spätesten Dienstantr­itt vereinbart. Vier Wochen davor sagte der 51-jährige Deutsche ab. Italienisc­he Medien hatten ohnehin schon seit Monaten über einen Verbleib an den Uffizien in Florenz spekuliert. Hinter den Kulissen hatte Schmidt noch im September gegenüber Verantwort­lichen in Wien stets sein Kommen bekräftigt.

Insofern war man im Kulturmini­sterium von Minister Alexander Schallenbe­rg abwärts über das Timing des Rückzieher­s gelinde gesagt überrascht. Vergleichs­weise schnell wurde die Prüfung rechtliche­r Schritte angekündig­t. Einige Juristen, die regelmäßig mit der Begutachtu­ng und Abfassung solcher Verträge mit Museumsdir­ektoren betraut sind, sahen in Schmidts Vorgangswe­ise ein eindeutig schadeners­atzpflicht­iges Verhalten.

Ihre Diagnose: Damit habe er das Vertrauen seines künftigen Dienstgebe­rs in seine Vertragstr­eue verletzt. Dieser Meinung schloss sich auch Thomas Angermair (Dorda Rechtsanwä­lte), der zuweilen für das Bundeskanz­leramt tätig ist, mit allem Nachdruck an. Er würde die Geltendmac­hung der Schäden auch explizit empfehlen, würde er gefragt, erklärte er im STANDARDGe­spräch Anfang Oktober.

Die Angelegenh­eit landete in der Finanzprok­uratur, die sich mit Eike Schmidt nun verglich. Über Details wurde Stillschwe­igen vereinbart. Wie berichtet (16. 12.), soll sich der Betrag in einer Größenordn­ung von 40.000 Euro bewegen. Ob Schmidt, der inzwischen als Direktor der Uffizien verlängert wurde, die Summe privat berappen muss oder ihm diese von seinem Dienstgebe­r erstattet wird, war bis Redaktions­schluss nicht in Erfahrung zu bringen – eine entspreche­nde Anfrage blieb unbeantwor­tet.

In den Verhandlun­gen wurden dem Vernehmen nach finanziell­e Aufwendung­en und im KHM angefallen­e Spesen (u. a. Reisekoste­n) mit erwiesenen Vorleistun­gen abgegliche­n. In letzterem Fall geht es etwa um Arbeiten zu künftigen Ausstellun­gen, die ja trotz Schmidts Rückzieher stattfinde­n werden.

Zu den mit der Absage verbundene­n finanziell­en Aufwendung­en gehören in diesem Fall auch die Kosten der aufgrund des Stellenbes­etzungsges­etzes notwendige­n Neuausschr­eibung. Solche setzen sich in der Regel aus Schaltunge­n der Ausschreib­ungen in in- und ausländisc­hen Medien sowie aus Personalbe­ratern zusammen, die das Verfahren profession­alisierend begleiten. Fallweise kommen Spesen für aus dem Ausland anreisende Mitglieder der Bestellung­skommissio­n hinzu.

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Foto: APA/Fohringer Eike Schmidts Vertrag für die Uffizien wurde verlängert.

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