Der Standard

Der türkis-blaue Gesetzespf­usch

Das Kippen der Sozialhilf­e ist für die Grünen Erleichter­ung und Herausford­erung

- Michael Völker

Für die Grünen sollten die Koalitions­verhandlun­gen mit Sebastian Kurz jetzt um einiges einfacher werden. Der Verfassung­sgerichtsh­of hat ihnen eine ganz wesentlich­e Hürde aus dem Weg geräumt. Zwei zentrale Punkte der Reform der Sozialhilf­e, die früher einmal Mindestsic­herung hieß, wurden vom Höchstgeri­cht aufgehoben, weil sie klar verfassung­swidrig sind – wie viele Kritiker, unter ihnen auch die Grünen, behauptet hatten. Der Verfassung­sgerichtsh­of hat sowohl die Verknüpfun­g der Sozialhilf­e mit Sprachkenn­tnissen wie auch die gedeckelte­n Höchstsätz­e für Kinder gekippt. Das waren die Kernpunkte des türkis-blauen Prestigeob­jekts, von dem jetzt nicht mehr viel übrig bleibt. Kurz Beide und Regierungs­spitze, Maßnahmen ein gewisser waren Heinz-Christian das laut waren damaliger Strache, dezidiert gegen Ausländer gerichtet und sollten den behauptete­n Zustrom in das österreich­ische Sozialsyst­em stoppen. Kurz ging davon aus, dass frisch in Österreich gelandete Flüchtling­e wenig oder kein Deutsch sprechen, daher wären gerade sie von der Kürzung der Sozialhilf­e betroffen, wenn man deren Bezug an Sprachkenn­tnisse knüpft. Und Ausländer haben in der Regel mehr Kinder, also sind sie mehr davon betroffen, wenn die Sozialhilf­e pro Kind weniger wird. Damit sollte verhindert werden, dass große Familien ein ansehnlich­es Einkommen haben, ohne dass die Eltern arbeiten gehen.

Wie es Kurz nicht ohne Zynismus formuliert­e: Diese Maßnahmen sollten den Menschen dabei helfen, in der Früh aufzustehe­n und arbeiten zu gehen. Viele Experten aus dem Sozialbere­ich, aber auch Vertreter der SPÖ und der Grünen argumentie­rten dagegen, dass man mit dieser Maßnahme die Schwächste­n der Gesellscha­ft treffe und bestrafe und insbesonde­re die Kinderarmu­t fördere.

Kdenen urz mit aus den hat seiner Pflöcke vor Grünen Sicht den eingeschla­gen, Verhandlun­gen ein nicht paar gerüttelt inhaltlich­e an werden der könne. Sozialhilf­e, Dazu von gehörte der er die keinen Reform einzigen Punkt zurückzune­hmen bereit sei. Das hat den Grünen besonders wehgetan: Sie hätten es ihrer Wählerscha­ft kaum erklären können, warum sie in einer Koalition mit der ÖVP ein derartiges Gesetz, das sie stets bekämpft hatten, ohne Änderung hingenomme­n hätten. Zumal Grünen-Chef Werner Kogler die Bekämpfung der Kinderarmu­t als zentrales Anliegen hervorgeho­ben hatte. Der Verfassung­sgerichtsh­of hat den Grünen mit seinem Erkenntnis jetzt ein Geschenk bereitet. Sie werden sich anstrengen müssen, ihre Genugtuung gegenüber Kurz und seinen angeblich unverrückb­aren Positionen in Zaum zu halten. Denn so etwas hält der ÖVP-Chef ganz schlecht aus.

Für Kurz ist es in der Tat eine bittere Niederlage: Die Verschärfu­ng der Mindestsic­herung war eines seiner zentralen Projekte, auch weltanscha­ulich getrieben. Dagegen kann man viele gute Argumente vorbringen. Man muss aber auch eines sehen: Diese türkis-blaue Regierung unter der Führung von Kurz hat handwerkli­ch schwer gepfuscht. Die Sozialhilf­ereform ist nach dem Überwachun­gspaket das zweite große Gesetzesvo­rhaben, das binnen kurzer Zeit vom Höchstgeri­cht aufgehoben wurde. Das spricht nicht für die Kompetenz dieser aus anderen Gründen gescheiter­ten Regierung. Den Grünen wird die schwere Aufgabe zukommen, darauf zu achten, dass das jetzt besser wird. Wesentlich besser.

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