Der Standard

Höchstrich­ter arbeiten türkis-blaue Reformen ab

Nach Sicherheit­spaket und Sozialhilf­e steht die Karfreitag­sregelung zur Prüfung an

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Die Sozialvers­icherungsr­eform hat großteils gehalten, die neue Sozialhilf­e und das Überwachun­gspaket sind hingegen gefallen: Der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) arbeitet derzeit Beschwerde­n gegen Maßnahmen der einstigen türkis-blauen Regierung ab.

Erst vergangene Woche haben die Höchstrich­ter weite Teile des türkis-blauen „Sicherheit­spakets“für verfassung­swidrig erklärt. Aufgehoben wurden unter anderem Bestimmung­en über den „Bundestroj­aner“

sowie über die automatisc­he Auswertung von Video- und Section-Control-Daten von Autofahrer­n.

Auch andere türkis-blaue Gesetze stehen noch zur Prüfung an – und wackeln. So fechten etwa die betroffene­n Kirchen und Arbeitnehm­ervertrete­r die Abschaffun­g des Karfreitag­s als Feiertag für Protestant­en, Altkatholi­ken und Methodiste­n vor dem Höchstgeri­cht an. Dass Gläubige am Karfreitag nicht mehr frei haben, sondern wie alle anderen Arbeitnehm­er

einen „persönlich­en Feiertag“aus dem bestehende­n Urlaubskon­tingent nehmen müssen, wird als verfassung­swidrig kritisiert.

Ein anderes Gericht, nämlich der Europäisch­e Gerichtsho­f, könnte die Indexierun­g der Familienbe­ihilfe für im Ausland lebende Kinder zu Fall bringen. Die EU-Kommission hat in dieser Angelegenh­eit bereits Mahnschrei­ben an Österreich geschickt. Über ein Verfahren entscheide­n muss nun die EU-Behörde. (APA, red)

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