Höchstrichter arbeiten türkis-blaue Reformen ab
Nach Sicherheitspaket und Sozialhilfe steht die Karfreitagsregelung zur Prüfung an
Die Sozialversicherungsreform hat großteils gehalten, die neue Sozialhilfe und das Überwachungspaket sind hingegen gefallen: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) arbeitet derzeit Beschwerden gegen Maßnahmen der einstigen türkis-blauen Regierung ab.
Erst vergangene Woche haben die Höchstrichter weite Teile des türkis-blauen „Sicherheitspakets“für verfassungswidrig erklärt. Aufgehoben wurden unter anderem Bestimmungen über den „Bundestrojaner“
sowie über die automatische Auswertung von Video- und Section-Control-Daten von Autofahrern.
Auch andere türkis-blaue Gesetze stehen noch zur Prüfung an – und wackeln. So fechten etwa die betroffenen Kirchen und Arbeitnehmervertreter die Abschaffung des Karfreitags als Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten vor dem Höchstgericht an. Dass Gläubige am Karfreitag nicht mehr frei haben, sondern wie alle anderen Arbeitnehmer
einen „persönlichen Feiertag“aus dem bestehenden Urlaubskontingent nehmen müssen, wird als verfassungswidrig kritisiert.
Ein anderes Gericht, nämlich der Europäische Gerichtshof, könnte die Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder zu Fall bringen. Die EU-Kommission hat in dieser Angelegenheit bereits Mahnschreiben an Österreich geschickt. Über ein Verfahren entscheiden muss nun die EU-Behörde. (APA, red)