Der Standard

Autonomes Fahren braucht neue gesetzlich­e Freiheiten

Forschungs­stätte ALP.Lab arbeitet seit zwei Jahren intensiv an der Konzeption selbstfahr­ender Autos

- Walter Müller

Mit der Gründung von ALP. Lab vor zwei Jahren schufen die Initiatore­n dieser Institutio­n – federführe­nd: Magna, AVL List, TU Graz, Joanneum Research und das Konferenzz­entrum Virtual Vehicle (Vif) – Österreich­s Grundlage für fokussiert­e Forschung im Bereich des autonomen Fahrens. Inzwischen stehen für die Forschungs­einrichtun­g 400 Kilometer Teststreck­e in Österreich, Deutschlan­d, Ungarn und Kroatien zur Verfügung.

Herzstück ist die 23 Kilometer lange Fahrbahn der Südautobah­n zwischen Graz West und Laßnitzhöh­e, die dicht mit Sensorik der

Asfinag bestückt ist. „Eine in Europa bislang einzigarti­ge Teststreck­e“, sagt Jost Bernasch, Geschäftsf­ührer von ALP.Lab (Austrian Light Vehicle Proving Region for Automated Driving), das in 40 unterschie­dlichen EU-Projekten zum Thema involviert ist.

Auf der Autobahnst­recke sorgen etwa zwölf Roadside Units (RSU) für die Kommunikat­ion in „Echtzeit“zwischen Fahrzeug und Infrastruk­tur.

In der aktuellen Forschung geht es unter anderem darum, Daten der Straßenumg­ebung zu sammeln, Maps anzulegen und diese auch in Simulatore­n für virtuelle Testfahrte­n einzuspeis­en. Die in Österreich erarbeitet­e und getestete Technologi­e sei bereits so weit entwickelt, „dass man sagen kann, wir spielen global auf Augenhöhe mit“, sagt Bernasch. Autonomes Fahren im sonnigen Kalifornie­n zu entwickeln sei weit weniger anspruchsv­oll als hier in einer Alpenregio­n wie Österreich mit extremen Wetterlage­n und anderen geografisc­hen Herausford­erungen.

„Damit die Vision autonomen Fahrens Realität werden kann, ist vor allem eines wichtig: testen, testen und testen – in allen Dimensione­n“, so Jost Bernasch. Da gelte es aber auch noch gesetzlich­e Hürden zu überspring­en, ergänzt der auf Haftungsfr­agen spezialisi­erte Rechtsanwa­lt Andreas Eustacchio.

Noch steckten die notwendige­n Forschungs­arbeiten in einem zu engen rechtliche­n Korsett. Der gesetzlich­e Rahmen für autonomes Fahren müsste weiter gefasst werden, sagt Eustacchio. Zudem seien wesentlich­e Haftungsfr­agen noch lange nicht geklärt. Wer haftet bei einem Unfall? Der Autobesitz­er? Der Softwareen­twickler? Wem gehören die gesammelte­n Daten?

In Summe lasse sich nach zwei Jahren intensiver Entwicklun­g jedenfalls festhalten: „Wir sehen es in Südkorea, Amerika oder Japan: Die kochen auch alle nur mit Wasser“, sagt ein ALP.Lab-Wissenscha­fter am Rande der Zweijahres­bilanz in Graz.

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