Autonomes Fahren braucht neue gesetzliche Freiheiten
Forschungsstätte ALP.Lab arbeitet seit zwei Jahren intensiv an der Konzeption selbstfahrender Autos
Mit der Gründung von ALP. Lab vor zwei Jahren schufen die Initiatoren dieser Institution – federführend: Magna, AVL List, TU Graz, Joanneum Research und das Konferenzzentrum Virtual Vehicle (Vif) – Österreichs Grundlage für fokussierte Forschung im Bereich des autonomen Fahrens. Inzwischen stehen für die Forschungseinrichtung 400 Kilometer Teststrecke in Österreich, Deutschland, Ungarn und Kroatien zur Verfügung.
Herzstück ist die 23 Kilometer lange Fahrbahn der Südautobahn zwischen Graz West und Laßnitzhöhe, die dicht mit Sensorik der
Asfinag bestückt ist. „Eine in Europa bislang einzigartige Teststrecke“, sagt Jost Bernasch, Geschäftsführer von ALP.Lab (Austrian Light Vehicle Proving Region for Automated Driving), das in 40 unterschiedlichen EU-Projekten zum Thema involviert ist.
Auf der Autobahnstrecke sorgen etwa zwölf Roadside Units (RSU) für die Kommunikation in „Echtzeit“zwischen Fahrzeug und Infrastruktur.
In der aktuellen Forschung geht es unter anderem darum, Daten der Straßenumgebung zu sammeln, Maps anzulegen und diese auch in Simulatoren für virtuelle Testfahrten einzuspeisen. Die in Österreich erarbeitete und getestete Technologie sei bereits so weit entwickelt, „dass man sagen kann, wir spielen global auf Augenhöhe mit“, sagt Bernasch. Autonomes Fahren im sonnigen Kalifornien zu entwickeln sei weit weniger anspruchsvoll als hier in einer Alpenregion wie Österreich mit extremen Wetterlagen und anderen geografischen Herausforderungen.
„Damit die Vision autonomen Fahrens Realität werden kann, ist vor allem eines wichtig: testen, testen und testen – in allen Dimensionen“, so Jost Bernasch. Da gelte es aber auch noch gesetzliche Hürden zu überspringen, ergänzt der auf Haftungsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Eustacchio.
Noch steckten die notwendigen Forschungsarbeiten in einem zu engen rechtlichen Korsett. Der gesetzliche Rahmen für autonomes Fahren müsste weiter gefasst werden, sagt Eustacchio. Zudem seien wesentliche Haftungsfragen noch lange nicht geklärt. Wer haftet bei einem Unfall? Der Autobesitzer? Der Softwareentwickler? Wem gehören die gesammelten Daten?
In Summe lasse sich nach zwei Jahren intensiver Entwicklung jedenfalls festhalten: „Wir sehen es in Südkorea, Amerika oder Japan: Die kochen auch alle nur mit Wasser“, sagt ein ALP.Lab-Wissenschafter am Rande der Zweijahresbilanz in Graz.