Neue Regeln für E-Scooter
Die Roller sind zu einem Teil des Stadtbilds und zu einem Ärgernis geworden. In den inneren Bezirken mehrten sich Klagen über blockierte Gehsteige. Nun hat Vizebürgermeisterin Birgit Hebein (Grüne) neue Regeln angekündigt.
Angesichts der Unmenge an EScootern in den inneren Bezirken hat Wiens Vizebürgermeisterin Birgit Hebein neue Regeln für die Roller angekündigt.
Heuer hat Wien einen EScooter-Boom erlebt. Acht Verleiher teilen sich mittlerweile die Straßen der Hauptstadt. Das Angebot, so heißt es, werde gut angenommen. Doch je mehr der Geräte über die Straßen surrten, desto deutlicher wurde der Bedarf für strengere Vorgaben. Folgende Regeln sollen ab April 2020 für die Leihanbieter gelten: 1
E-Scooter dürfen nur mehr auf Gehsteigen geparkt werden, die mindestens vier Meter breit sind. Zudem müssen sie auf der Fahrbahnseite abgestellt werden. 2
Die Scooter-Dichte in der Innenstadt soll abnehmen. Daher gilt für jeden Anbieter künftig ein Limit von maximal 500 Scootern für jeweils drei Zonen. Die erste Zone umfasst den ersten Bezirk, die zweite erstreckt sich vom zweiten bis neunten Bezirk sowie in den 20. Die restlichen Bezirke sind Teil der dritten Zone. Das Gesamtlimit von 1500 Scootern je Verleiher bleibt somit wie bisher. Die Anbieter müssen schneller gegen „Falschparker“vorgehen. Vorschriftswidrig geparkte Scooter müssen tagsüber (6 bis 18
Uhr) binnen zwei und während der Randzeiten binnen sechs Stunden umgestellt oder entfernt werden.
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In Wien-Neubau erprobt man erstmals fixe Stellplätze für E-Scooter, wie es sie schon in anderen Städten gibt. Die ScooterParkzonen sollen mit Bodenmarkierungen gekennzeichnet und gegebenenfalls auch in den Apps der Betreiber ausgewiesen werden. 5
Die Anbieter werden verpflichtet, Hinweise auf die korrekte Verwendung und Abstellung der Scooter in ihren Apps künftig deutlicher zu platzieren – insbesondere etwa die neuen Parkrichtlinien oder das Fahrverbot auf Gehsteigen.
Bisher war es möglich, Scooter, die nicht direkt am in der App angezeigten Ort auffindbar waren, durch das Auslösen eines akustischen Signals zu orten. Das ist künftig zu bestimmten Uhrzeiten nicht erlaubt, um nächtliche Lärmbelästigung einzudämmen. 7
Die Leihanbieter müssen „Sperrgebiete“wie Märkte oder Spitäler deutlich in ihren Apps markieren. Gleiches gilt
Speziell in den inneren Bezirken sollen die neuen Vorgaben für E-Scooter für mehr Ordnung sorgen.
auch für temporäre Sperren, etwa während Veranstaltungen wie dem Wien-Marathon.
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Die Anbieter müssen ab April 2020 auch die Geschwindigkeit ihrer Roller automatisch in bestimmten Bereichen drosseln. Darunter fallen etwa Fußgängerund Begegnungszonen, in denen das Radfahren (und somit auch das Fahren von E-Scootern) erlaubt ist – beispielsweise die innere Mariahilfer Straße.
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Die Polizei ermöglicht künftig Sammelanzeigen für gestohlene Roller.
Ab 2021 soll das LeihscooterGeschäft nur noch mit Konzession möglich sein. Eine Ausschreibung wird im ersten Halbjahr 2020 erarbeitet. Wie viele Anbieter man zulassen wird, ist noch unklar.
Gegenüber dem STANDARD begrüßen mehrere Betreiber die Vorgaben. Sie fordern allerdings, dass schon vor April genügend Stellplätze definiert werden, um Nutzern ausreichend Flexibilität bieten zu können. In den Außenbezirken sieht man zudem keine Notwendigkeit für eigene ScooterParkzonen.