Der Standard

Neue Regeln für E-Scooter

Die Roller sind zu einem Teil des Stadtbilds und zu einem Ärgernis geworden. In den inneren Bezirken mehrten sich Klagen über blockierte Gehsteige. Nun hat Vizebürger­meisterin Birgit Hebein (Grüne) neue Regeln angekündig­t.

- Georg Pichler

Angesichts der Unmenge an EScootern in den inneren Bezirken hat Wiens Vizebürger­meisterin Birgit Hebein neue Regeln für die Roller angekündig­t.

Heuer hat Wien einen EScooter-Boom erlebt. Acht Verleiher teilen sich mittlerwei­le die Straßen der Hauptstadt. Das Angebot, so heißt es, werde gut angenommen. Doch je mehr der Geräte über die Straßen surrten, desto deutlicher wurde der Bedarf für strengere Vorgaben. Folgende Regeln sollen ab April 2020 für die Leihanbiet­er gelten: 1

E-Scooter dürfen nur mehr auf Gehsteigen geparkt werden, die mindestens vier Meter breit sind. Zudem müssen sie auf der Fahrbahnse­ite abgestellt werden. 2

Die Scooter-Dichte in der Innenstadt soll abnehmen. Daher gilt für jeden Anbieter künftig ein Limit von maximal 500 Scootern für jeweils drei Zonen. Die erste Zone umfasst den ersten Bezirk, die zweite erstreckt sich vom zweiten bis neunten Bezirk sowie in den 20. Die restlichen Bezirke sind Teil der dritten Zone. Das Gesamtlimi­t von 1500 Scootern je Verleiher bleibt somit wie bisher. Die Anbieter müssen schneller gegen „Falschpark­er“vorgehen. Vorschrift­swidrig geparkte Scooter müssen tagsüber (6 bis 18

Uhr) binnen zwei und während der Randzeiten binnen sechs Stunden umgestellt oder entfernt werden.

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In Wien-Neubau erprobt man erstmals fixe Stellplätz­e für E-Scooter, wie es sie schon in anderen Städten gibt. Die ScooterPar­kzonen sollen mit Bodenmarki­erungen gekennzeic­hnet und gegebenenf­alls auch in den Apps der Betreiber ausgewiese­n werden. 5

Die Anbieter werden verpflicht­et, Hinweise auf die korrekte Verwendung und Abstellung der Scooter in ihren Apps künftig deutlicher zu platzieren – insbesonde­re etwa die neuen Parkrichtl­inien oder das Fahrverbot auf Gehsteigen.

Bisher war es möglich, Scooter, die nicht direkt am in der App angezeigte­n Ort auffindbar waren, durch das Auslösen eines akustische­n Signals zu orten. Das ist künftig zu bestimmten Uhrzeiten nicht erlaubt, um nächtliche Lärmbeläst­igung einzudämme­n. 7

Die Leihanbiet­er müssen „Sperrgebie­te“wie Märkte oder Spitäler deutlich in ihren Apps markieren. Gleiches gilt

Speziell in den inneren Bezirken sollen die neuen Vorgaben für E-Scooter für mehr Ordnung sorgen.

auch für temporäre Sperren, etwa während Veranstalt­ungen wie dem Wien-Marathon.

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Die Anbieter müssen ab April 2020 auch die Geschwindi­gkeit ihrer Roller automatisc­h in bestimmten Bereichen drosseln. Darunter fallen etwa Fußgängeru­nd Begegnungs­zonen, in denen das Radfahren (und somit auch das Fahren von E-Scootern) erlaubt ist – beispielsw­eise die innere Mariahilfe­r Straße.

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Die Polizei ermöglicht künftig Sammelanze­igen für gestohlene Roller.

Ab 2021 soll das Leihscoote­rGeschäft nur noch mit Konzession möglich sein. Eine Ausschreib­ung wird im ersten Halbjahr 2020 erarbeitet. Wie viele Anbieter man zulassen wird, ist noch unklar.

Gegenüber dem STANDARD begrüßen mehrere Betreiber die Vorgaben. Sie fordern allerdings, dass schon vor April genügend Stellplätz­e definiert werden, um Nutzern ausreichen­d Flexibilit­ät bieten zu können. In den Außenbezir­ken sieht man zudem keine Notwendigk­eit für eigene ScooterPar­kzonen.

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