Der Standard

Polizei vor Gericht

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„Der Beschwerde­führer hatte angegeben, dass ihm bei der Auflösung einer Sitzblocka­de von der Polizei ein Gelenk überdehnt, mit der Faust in die Kehle gedrückt und in den Genitalber­eich geschlagen wurde. Bei dem Versuch, ihm Handschell­en anzulegen, habe es dann weitere Schläge in die Nierengege­nd gesetzt. Unterstric­hen wurden diese Anschuldig­ungen von mehreren Videos.“

So weit die nüchterne APAMeldung vom Gerichtste­rmin. Das Video, das vom Beschwerde­führer mitgebrach­t wurde, zeigt, wie sich ein Polizist auf den liegenden Mann fallen lässt und ein anderer die Faust gegen dessen Kehle drückt.

Was ist mit dieser Polizei los? Erst vor knapp einer Woche hat das Wiener Landesverw­altungsger­icht

festgestel­lt, dass die Polizei während derselben Demonstrat­ion gegen einen deutschen Studenten rechtswidr­ig vorgegange­n ist. Der Mann wurde in Bauchlage unter einen Polizeibus geschoben, sodass sein Kopf knapp vor dem Hinterrad lag. Der Wagen fuhr an (nachdem der Fahrer nach hinten geschaut hat und den liegenden Mann gesehen haben muss), der Student wurde von anderen Polizisten gerade noch weggezogen.

Im Fall des erstgenann­ten Beschwerde­führers gab es zunächst kein Urteil, weil die Richterin das Handyvideo genauer studieren wollte.

Unabhängig davon hat der neue Innenminis­ter / die Innenminis­terin hier wohl eine dringende Aufgabe.

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