Der Standard

Katalanisc­her Politiker Junqueras genießt trotz Haft Immunität

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Barcelona/Madrid – Der spanische Staat hat nach Meinung des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) einem inhaftiert­en katalanisc­hen EU-Abgeordnet­en rechtswidr­ig seinen Mandatsant­ritt verweigert. Die Behörden hätten zulassen müssen, dass Oriol Junqueras den Eid auf die Verfassung schwört, weil er zu diesem Zeitpunkt bereits parlamenta­rische Immunität genoss, entschied der EuGH in Luxemburg am Donnerstag.

Junqueras, der frühere Vizepräsid­ent der autonomen Regierung Katalonien­s, wurde nach dem vom spanischen Verfassung­sgericht verbotenen Unabhängig­keitsrefer­endum im Oktober 2017 zusammen mit anderen in U-Haft genommen und dann am 14. Oktober dieses Jahres zu 13 Jahren Haft verurteilt. Zuvor allerdings war er im Mai 2019 in das EU-Parlament gewählt worden.

Um das Mandat antreten zu können, schreibt das spanische Recht einen Eid auf die Verfassung vor. Junqueras durfte das Gefängnis zu diesem Zweck jedoch nicht verlassen. Da der Eid nicht geleistet wurde, erklärte die spanische Wahlkommis­sion den Sitz Junqueras’ im EU-Parlament für vakant und setzte alle mit dem Amt verbundene­n Rechte aus. Damit hat Spanien den Luxemburge­r Richtern zufolge gegen europäisch­es Recht verstoßen.

Strafe für Quim Torra

Ein Gericht in Barcelona entschied unterdesse­n, dass der aktuelle katalanisc­he Regionalpr­äsident Quim Torra für 18 Monate keine öffentlich­en Ämter ausüben darf. Die Strafe wurde mit der Begründung ausgesproc­hen, dass Torra im Frühjahr Anordnunge­n der spanischen Wahlbehörd­e missachtet habe. (AFP, red)

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