Katalanischer Politiker Junqueras genießt trotz Haft Immunität
Barcelona/Madrid – Der spanische Staat hat nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einem inhaftierten katalanischen EU-Abgeordneten rechtswidrig seinen Mandatsantritt verweigert. Die Behörden hätten zulassen müssen, dass Oriol Junqueras den Eid auf die Verfassung schwört, weil er zu diesem Zeitpunkt bereits parlamentarische Immunität genoss, entschied der EuGH in Luxemburg am Donnerstag.
Junqueras, der frühere Vizepräsident der autonomen Regierung Kataloniens, wurde nach dem vom spanischen Verfassungsgericht verbotenen Unabhängigkeitsreferendum im Oktober 2017 zusammen mit anderen in U-Haft genommen und dann am 14. Oktober dieses Jahres zu 13 Jahren Haft verurteilt. Zuvor allerdings war er im Mai 2019 in das EU-Parlament gewählt worden.
Um das Mandat antreten zu können, schreibt das spanische Recht einen Eid auf die Verfassung vor. Junqueras durfte das Gefängnis zu diesem Zweck jedoch nicht verlassen. Da der Eid nicht geleistet wurde, erklärte die spanische Wahlkommission den Sitz Junqueras’ im EU-Parlament für vakant und setzte alle mit dem Amt verbundenen Rechte aus. Damit hat Spanien den Luxemburger Richtern zufolge gegen europäisches Recht verstoßen.
Strafe für Quim Torra
Ein Gericht in Barcelona entschied unterdessen, dass der aktuelle katalanische Regionalpräsident Quim Torra für 18 Monate keine öffentlichen Ämter ausüben darf. Die Strafe wurde mit der Begründung ausgesprochen, dass Torra im Frühjahr Anordnungen der spanischen Wahlbehörde missachtet habe. (AFP, red)