Sollen Feuerwerke verboten werden?
Privat abgeschossene Raketen und Böller sind zu Silvester ein Gesetzesverstoß, sofern der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin nicht eine Ausnahme erlaubt. In Innsbruck und Graz wird auf öffentliche Feuerwerke verzichtet.
Es knallt in den Städten, es knallt in den Dörfern. Zu Silvester werden in Österreich jedes Jahr rund zehn Millionen Euro in Form von Raketen und Knallkörpern „in die Luft geblasen“, wie das Umweltbundesamt durchaus kritisch anmerkt. Verwiesen wird auch auf Schwermetallpartikelund Feinstaubhöchstwerte in vielen Städten. Was weniger bekannt ist: Zu Silvester werden in puncto Feuerwerke auch hundertfach Gesetze gebrochen.
Frage: Was ist zu Silvester in Österreich erlaubt – und was verboten?
Antwort: Der Umgang mit Silvesterknallern und Feuerwerkskörpern ist strikt geregelt. So ist bereits die Verwendung von Pyrotechnik ab der Kategorie F2 im Ortsgebiet oder bei Menschenansammlungen verboten. Wirkungsstarke Raketen fallen unter F3, Feuerwerksbomben unter F4: Für beide Kategorien benötigt man einen eigenen Pyrotechnikausweis.
Frage: Was bedeutet Kategorie F2?
Antwort: In dieses Segment fallen bereits Schweizerkracher, Babyraketen und Blitzknallkörper. Jede privat abgeschossene Rakete und jeder Böller – abgesehen von Knallerbsen der Kategorie F1 – ist damit auch zu Silvester, etwa in ganz Wien, ein Gesetzesverstoß. Wer das Verbot missachtet, dem droht eine Geldstrafe bis zu 3600 Euro oder eine Anzeige. Bürgermeister können aber eine für Silvester temporär begrenzte Ausnahme des Verbots pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 erlassen. Im Vorjahr sprach zum Beispiel der Bürgermeister der Stadt Salzburg, Harald Preuner (ÖVP), noch eine solche Genehmigung aus – und verwies auf eine jahrzehntelange Praxis.
Frage: Wie sieht es diesmal aus?
Antwort: Heuer sind private Feuerwerke sowie das Abschießen von Krachern oder Böllern in Salzburg erstmals verboten. Der Gemeindemehr rat hat sich dazu entschlossen, nachdem bei einer Online-Umfrage 60 Prozent für ein Verbot waren. Auf öffentlichem Grund wurden auch keine Verkaufsmöglichkeiten für Raketen und Böller genehmigt. Mitarbeiter der Stadt haben Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Für die Kontrollen des Verbots ist die Polizei zuständig. Ganz aufs Feuerwerk verzichten müssen die Salzburger nicht: Über der Festung wird das offizielle Feuerwerk abgeschossen.
Frage: Welchen Weg gehen andere Städte?
Antwort: Der Trend geht zu weniger Ausnahmeregelungen für privat abgeschossene Pyrotechnik. In Innsbruck und Graz wird selbst auf ein öffentliches Feuerwerk, das von der Exekutive genehmigt werden kann, in der Innenstadt bewusst verzichtet. In Innsbruck ist stattdessen eine Wassershow am Inn kurz nach Mitternacht geplant. Diese kostet um einiges
als das bisherige Feuerwerk. Offiziell geschossen wird aber von der Seegrube. In Graz gibt es auf dem Hauptplatz erneut eine Lasershow statt des Feuerwerks über dem Schloßberg. Die Stadt erklärt, dass der Verzicht aufs Feuerwerk mit der Feinstaubproblematik zu tun hat. In Wien ist das vorerst kein Thema: Wie im Vorjahr sind laut Polizei fünf Feuerwerke genehmigt: Rathauspark, Stadtpark, Coburgbastei, Riesenradplatz und Am Mühlwasser. Private Knallereien sind in Wien seit Jahren verboten. Das gilt auch für den großen Silvesterpfad in der Innenstadt.
Frage: Wie gefährlich sind privat abgeschossene Böller und Raketen?
Antwort: Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) gibt an, dass sich jedes Jahr um Weihnachten und Silvester rund 200 Personen so schwer verletzen, „dass sie im Spital behandelt werden müssen“. In Wien wurde am Samstag ein Zehnjähriger durch die Explosion
eines Böllers in einer Wohnung schwer an den Händen verletzt. Auch die Polizei hatte schon im Vorfeld von Silvester allerhand zu tun: In Wien sprengten zwei Burschen mit illegalen Böllern aus Tschechien mehrere Zeitungskassen. Sie wurden angezeigt. Beim Bahnhof Rottenegg in Oberösterreich sprengten Unbekannte mit Böllern eine Telefonzelle.
Frage: Wann beginnt eigentlich das neue Jahr?
Antwort: Wer Lust hat, gemeinsam mit den Insulanern des Pazifikstaats Kiribati auf 2020 anzustoßen, kann dies in Österreich schon um elf Uhr vormittags tun. Weitere Gelegenheiten folgen stündlich – und sind zu Mitternacht noch lange nicht vorbei: Am Neujahrstag um 11.00 Uhr, wenn die Wiener Philharmoniker im Musikverein langsam ihre Instrumente richten, knallen die Korken und Raketen in Honolulu auf Hawaii.
Türkis-Grün ist eine Koalition der Extreme, zumindest wenn es um das Innenleben der Parteien geht. Während sich Sebastian Kurz bei seinem Antritt als Retter der ÖVP weitreichende Durchgriffsrechte ausbedungen hat, muss Werner Kogler bei manchen wichtigen Entscheidungen erst das Parteivolk um Erlaubnis fragen. So der Fall kommendes Wochenende: Nicht der Parteichef hat das letzte Wort über den Regierungspakt mit Kurz’ Türkisen, sondern der Bundeskongress aus 276 Delegierten vom kleinen Bezirksfunktionär aufwärts.
Mit einem mehrheitlichen Nein ist nach derzeitigem Stand, also vor Kenntnis des Koalitionsprogrammes, angesichts des quer durch die Partei verbreiteten Regierungswillens nicht zu rechnen. Doch es geht für die grüne Führung am Samstag ja nicht nur ums nackte Überleben, sondern um einen möglichst breiten Rückhalt für die heikle Liaison mit einem ehemaligen politischen Erzfeind. Die für Widerspenstigkeit berüchtigte Basis hat sich in der Vergangenheit des Öfteren als unberechenbar entpuppt – und Kogler selbst hat bereits vor dem Showdown Vertrauen untergraben.
Grüne Funktionäre beschweren sich zu Recht darüber, dass sie über ein Programm abstimmen sollen, das sie zu diesem Zeitpunkt wohl erst zwei Tage kennen werden. Nicht dass es unmöglich ist, von Donnerstag bis Samstag gut 200 Seiten – so viel soll das türkis-grüne Konvolut umfassen – zu lesen. Doch bei einmaliger Lektüre erschließt sich mitunter noch lange nicht, was substanziell hinter manch verklausulierter Formulierung steckt. Autoren von Regierungsprogrammen haben ja nicht gerade die Angewohnheit, mit dem Textmarker auf Stellen hinzuweisen, die politische Sprengkraft bergen.
Die mit erfahrenen Experten besetzte Arbeiterkammer hat vor zwei Jahren drei Tage gebraucht, ehe sie eine fundierte Analyse des türkis-blauen Programms vorgelegt hat. Ähnlich lange dauerte es, bis sich mancher Aufreger herauskristallisierte. So sickerte in der Öffentlichkeit erst nach und nach dank der Bewertung durch Fachleute durch, dass sich hinter einer technokratisch verfassten Passage zur Arbeitsmarktpolitik nicht viel anderes als eine Reform nach dem berüchtigten Hartz-IVModell in Deutschland verbarg.
Dass sich die grünen Verhandler vor dem Kongress den Delegierten für Frage und Antwort stellen, ist löblich, aber kein echter Ersatz: Wer am Programm selbst mitgeschrieben hat, wird dieses verteidigen und bietet keine unabhängige Expertise.
Doch ist die Verpflichtung zur Abstimmung über den Pakt überhaupt klug? Es gibt bedenkenswerte Argumente gegen Basisdemokratie in derartigen Fragen. In der breiten Funktionärsmasse kann es leicht passieren, dass einzelne, emotionale Fragen das große Ganze überschatten. Auf die konkrete Situation umgelegt: An einer
Grauslichkeit im Fremdenrecht könnte im Extremfall der komplette Pakt scheitern – mit der Folge, dass wieder die FPÖ in die Regierung kommt und viel Schlimmeres durchsetzt.
Aber wenn sich eine Partei schon der Basisdemokratie verschrieben hat, muss sie dieses Prinzip auch sauber durchziehen – und nicht im schlampigen Eilmarsch. Fühlen sich die kleinen Funktionäre, die für die Partei gerannt sind, als eine Regierungsbeteiligung unendlich weit entfernt schien, gefrotzelt, ist der Keim für Aufruhr in koalitionären Krisenzeiten gepflanzt. Und diese kommen bestimmt.