Der Standard

RBI setzt sich gegen Finanzaufs­icht durch

Die Finanzmark­taufsicht muss der Raiffeisen Bank Internatio­nal 2,7 Millionen Euro zurückzahl­en. Sie habe ein im Verwaltung­sstrafrech­t zentrales Gebot missachtet, lautet die Begründung. Die Chancen, dass auch die Hypo Vorarlberg vom Verwaltung­sgerichtsh­of

-

Es ist ein etwas verspätete­s Weihnachts­geschenk, das der Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH) der Raiffeisen Bank Internatio­nal (RBI) beschert: 2,7 Millionen Euro erhält die Bank zurückerst­attet. Der VwGH hat die von der Finanzmark­taufsichts­behörde (FMA) im Nachgang zu den Enthüllung­en rund um die Panama Papers gegen die RBI verhängte Verwaltung­sstrafe in letzter Instanz aufgehoben.

Das Höchstgeri­cht folgte damit nach Ansicht der Bank ihrer Sichtweise, sei die RBI doch „bisher immer schon der Auffassung gewesen, dass sie alle rechtliche­n Verpflicht­ungen zur Verhinderu­ng von Geldwäsche erfüllt hat und die gegenständ­lichen Anforderun­gen der FMA überschieß­end sind“. Tatsächlic­h hat der VwGH sich gar nicht inhaltlich mit der Sache beschäftig­t, sondern den Bescheid wegen eines Formalfehl­ers aufgehoben. Die Begründung: Die Behörde habe gegen ein im Verwaltung­sstrafrech­t zentrales Gebot, das sogenannte Bestimmthe­itsgebot, verstoßen.

Was so viel heißt, wie sie hätte nicht klar genug formuliert, worin die Verstöße der Bank tatsächlic­h bestehen – womit diese sich nicht zur Wehr setzen könne, sagt ein Sprecher des Verwaltung­sgerichtsh­ofs dem STANDARD. Zur

Erinnerung: Die Strafe der Finanzmark­taufsicht (FMA) stand indirekt im Zusammenha­ng mit Enthüllung­en durch die Panama Papers im Jahr 2016, wodurch neben zahlreiche­n anderen Unternehme­n die RBI und die Vorarlberg­er Landes- und Hypotheken­bank (Hypo Vorarlberg) ins Visier der Behörde geraten sind.

Die FMA prüfte, ob die Banken unter anderem bei der Vergabe von Offshore-Krediten an Unternehme­n die für Offshore-Geschäfte geltenden, besonderen Sorgfaltsp­flichten eingehalte­n hatten. Die Behörde hatte etwa damit im Zusammenha­ng die mangelhaft­e Überprüfun­g der Identität des wirtschaft­lichen Eigentümer­s von Hochrisiko­kunden festgestel­lt und ortete einen Verstoß gegen die „Sorgfaltsp­flichten zur Verhinderu­ng von Geldwäsche­rei und Terrorismu­sfinanzier­ung“.

Die RBI fasste im März 2018 mit den 2,7 Millionen Euro die höchste in Österreich verhängte Strafe für ein solches Vergehen aus. Die Hypo Vorarlberg kam mit einer Strafe von 414.000 Euro davon. Beide Institute zeigten sich von allem Anfang an von der Rechtmäßig­keit ihrer Geschäfte überzeugt. Auch die Hypo Vorarlberg hat sich an den Verwaltung­sgerichtsh­of gewandt. Mit einer Entscheidu­ng ist in Kürze zu rechnen. (rebu)

 ?? Foto: APA/Fohringer ?? Die Finanzmark­taufsicht muss Geld zurückzahl­en.
Foto: APA/Fohringer Die Finanzmark­taufsicht muss Geld zurückzahl­en.

Newspapers in German

Newspapers from Austria