RBI setzt sich gegen Finanzaufsicht durch
Die Finanzmarktaufsicht muss der Raiffeisen Bank International 2,7 Millionen Euro zurückzahlen. Sie habe ein im Verwaltungsstrafrecht zentrales Gebot missachtet, lautet die Begründung. Die Chancen, dass auch die Hypo Vorarlberg vom Verwaltungsgerichtshof
Es ist ein etwas verspätetes Weihnachtsgeschenk, das der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) der Raiffeisen Bank International (RBI) beschert: 2,7 Millionen Euro erhält die Bank zurückerstattet. Der VwGH hat die von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) im Nachgang zu den Enthüllungen rund um die Panama Papers gegen die RBI verhängte Verwaltungsstrafe in letzter Instanz aufgehoben.
Das Höchstgericht folgte damit nach Ansicht der Bank ihrer Sichtweise, sei die RBI doch „bisher immer schon der Auffassung gewesen, dass sie alle rechtlichen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche erfüllt hat und die gegenständlichen Anforderungen der FMA überschießend sind“. Tatsächlich hat der VwGH sich gar nicht inhaltlich mit der Sache beschäftigt, sondern den Bescheid wegen eines Formalfehlers aufgehoben. Die Begründung: Die Behörde habe gegen ein im Verwaltungsstrafrecht zentrales Gebot, das sogenannte Bestimmtheitsgebot, verstoßen.
Was so viel heißt, wie sie hätte nicht klar genug formuliert, worin die Verstöße der Bank tatsächlich bestehen – womit diese sich nicht zur Wehr setzen könne, sagt ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs dem STANDARD. Zur
Erinnerung: Die Strafe der Finanzmarktaufsicht (FMA) stand indirekt im Zusammenhang mit Enthüllungen durch die Panama Papers im Jahr 2016, wodurch neben zahlreichen anderen Unternehmen die RBI und die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank (Hypo Vorarlberg) ins Visier der Behörde geraten sind.
Die FMA prüfte, ob die Banken unter anderem bei der Vergabe von Offshore-Krediten an Unternehmen die für Offshore-Geschäfte geltenden, besonderen Sorgfaltspflichten eingehalten hatten. Die Behörde hatte etwa damit im Zusammenhang die mangelhafte Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers von Hochrisikokunden festgestellt und ortete einen Verstoß gegen die „Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“.
Die RBI fasste im März 2018 mit den 2,7 Millionen Euro die höchste in Österreich verhängte Strafe für ein solches Vergehen aus. Die Hypo Vorarlberg kam mit einer Strafe von 414.000 Euro davon. Beide Institute zeigten sich von allem Anfang an von der Rechtmäßigkeit ihrer Geschäfte überzeugt. Auch die Hypo Vorarlberg hat sich an den Verwaltungsgerichtshof gewandt. Mit einer Entscheidung ist in Kürze zu rechnen. (rebu)