Linz ohne Swap-Lizenz
Im Streit zwischen der Bawag und der Stadt Linz rund um ein Finanzgeschäft ist grundsätzlich eines geklärt: Der Vertrag war nie gültig. Fragen nach Schaden und Schuld sind noch offen.
Im Verfahren zwischen Linz und Bawag, bei dem es um ein Finanzgeschäft geht, gab’s ein Teilurteil: Der Vertrag dafür ist ungültig.
Das neue Jahr hat für die Bawag und die Stadt Linz mit einem juristischen Knalleffekt begonnen. Beide Parteien streiten sich seit 2013 vor dem Handelsgericht Wien. Grund dafür ist ein Swap, den die Bawag mit der Stadt Linz im Februar 2007 abgeschlossen hatte. Zuletzt ging es um die Frage, ob das umstrittene Finanzgeschäft überhaupt rechtsgültig abgeschlossen wurde.
Zu diesem Punkt hat Richter Andreas Pablik am Dienstag in einem Teilurteil nun verkündet, dass der Vertrag „nie Bestand“gehabt habe. Der Richter sei „sicher zum Entschluss gekommen“, dass die Gültigkeit des Vertrags nicht gegeben sei. „Das Geschäft war von Anfang an ungültig“, erklärte Pablik. Der damalige Linzer Finanzdirektor Werner Penn hatte das Geschäft im Rahmen einer Vollmacht abgeschlossen.
Im Jahr 2004 habe der Linzer Gemeinderat einen „ganz allgemeinen Beschluss“zu Finanzgeschäften gefasst, so der Richter. Zum Swap 4175 – der Gegenstand der Verhandlung ist – habe der Gemeinderat aber „überhaupt nichts getan“. Pablik sieht beim Swap eine Zuständigkeit des Gemeinderats, weil finanzielle Schwellen überschritten wurden. Der damalige Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) sei nicht befugt gewesen, Penn eine Vollmacht für derart riskante Finanzgeschäfte zu geben.
In Richtung der Bawag sagte der Richter, dass man sich beim Swap-Abschluss damals an die zuständigen Stellen – nämlich den Bürgermeister und den Gemeinderat – hätte wenden müssen und nicht nur an den Finanzdirektor. „Das haben Sie nicht getan.“Die Bank habe eine Rechtsabteilung gehabt, die „entsprechend agieren“hätte können.
Erleichterung in Linz
Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) zeigte sich nach dem Teilurteil freilich erleichtert. Die Bawag hingegen hat Berufung angemeldet. Damit ist das Teilurteil nicht rechtskräftig. Die Frage nach Rechtsgültigkeit des Swaps wandert nun in die nächste Instanz an das Oberlandesgericht Wien.
Das Verfahren zwischen der Bawag und der Stadt Linz ist damit noch lange nicht beendet. Zu klären ist noch, ob und wem in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist und ob es wechselseitige Ansprüche gibt. Auch die Frage, wer für den Abschluss des Swaps letztlich verantwortlich war und – damit verbunden – möglicherweise auch (persönlich) haftbar ist, ist noch zu klären.
Dafür gibt es zwei Optionen: Richter Pabilk gab am Dienstag beiden Parteien eine Woche Zeit, innerhalb derer sie entscheiden müssen, ob sie die offenen Fragen gleich weiterverhandeln wollen oder den Instanzenzug zur Rechtsgültigkeit abwarten wollen.
Rückabwicklung