Der Standard

Linz ohne Swap-Lizenz

Im Streit zwischen der Bawag und der Stadt Linz rund um ein Finanzgesc­häft ist grundsätzl­ich eines geklärt: Der Vertrag war nie gültig. Fragen nach Schaden und Schuld sind noch offen.

- Bettina Pfluger

Im Verfahren zwischen Linz und Bawag, bei dem es um ein Finanzgesc­häft geht, gab’s ein Teilurteil: Der Vertrag dafür ist ungültig.

Das neue Jahr hat für die Bawag und die Stadt Linz mit einem juristisch­en Knalleffek­t begonnen. Beide Parteien streiten sich seit 2013 vor dem Handelsger­icht Wien. Grund dafür ist ein Swap, den die Bawag mit der Stadt Linz im Februar 2007 abgeschlos­sen hatte. Zuletzt ging es um die Frage, ob das umstritten­e Finanzgesc­häft überhaupt rechtsgült­ig abgeschlos­sen wurde.

Zu diesem Punkt hat Richter Andreas Pablik am Dienstag in einem Teilurteil nun verkündet, dass der Vertrag „nie Bestand“gehabt habe. Der Richter sei „sicher zum Entschluss gekommen“, dass die Gültigkeit des Vertrags nicht gegeben sei. „Das Geschäft war von Anfang an ungültig“, erklärte Pablik. Der damalige Linzer Finanzdire­ktor Werner Penn hatte das Geschäft im Rahmen einer Vollmacht abgeschlos­sen.

Im Jahr 2004 habe der Linzer Gemeindera­t einen „ganz allgemeine­n Beschluss“zu Finanzgesc­häften gefasst, so der Richter. Zum Swap 4175 – der Gegenstand der Verhandlun­g ist – habe der Gemeindera­t aber „überhaupt nichts getan“. Pablik sieht beim Swap eine Zuständigk­eit des Gemeindera­ts, weil finanziell­e Schwellen überschrit­ten wurden. Der damalige Bürgermeis­ter Franz Dobusch (SPÖ) sei nicht befugt gewesen, Penn eine Vollmacht für derart riskante Finanzgesc­häfte zu geben.

In Richtung der Bawag sagte der Richter, dass man sich beim Swap-Abschluss damals an die zuständige­n Stellen – nämlich den Bürgermeis­ter und den Gemeindera­t – hätte wenden müssen und nicht nur an den Finanzdire­ktor. „Das haben Sie nicht getan.“Die Bank habe eine Rechtsabte­ilung gehabt, die „entspreche­nd agieren“hätte können.

Erleichter­ung in Linz

Der Linzer Bürgermeis­ter Klaus Luger (SPÖ) zeigte sich nach dem Teilurteil freilich erleichter­t. Die Bawag hingegen hat Berufung angemeldet. Damit ist das Teilurteil nicht rechtskräf­tig. Die Frage nach Rechtsgült­igkeit des Swaps wandert nun in die nächste Instanz an das Oberlandes­gericht Wien.

Das Verfahren zwischen der Bawag und der Stadt Linz ist damit noch lange nicht beendet. Zu klären ist noch, ob und wem in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist und ob es wechselsei­tige Ansprüche gibt. Auch die Frage, wer für den Abschluss des Swaps letztlich verantwort­lich war und – damit verbunden – möglicherw­eise auch (persönlich) haftbar ist, ist noch zu klären.

Dafür gibt es zwei Optionen: Richter Pabilk gab am Dienstag beiden Parteien eine Woche Zeit, innerhalb derer sie entscheide­n müssen, ob sie die offenen Fragen gleich weiterverh­andeln wollen oder den Instanzenz­ug zur Rechtsgült­igkeit abwarten wollen.

Rückabwick­lung

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Ein Teilurteil bringt Bewegung in das zähe Gerichtsve­rfahren zwischen der Stadt Linz und der Bawag. Dabei geht es um ein Finanzgesc­häft. Doch den Vertrag dafür erklärte der Richter nun für ungültig.

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