Der Standard

Streit um Zeugen gegen Trump

Impeachmen­t-Verfahren nun formell im US-Senat

- Michael Völker

Washington/Kiew – Während das Amtsentheb­ungsverfah­ren gegen US-Präsident Donald Trump durch die Übergabe der Anklagesch­rift an den Senat in eine neue Phase getreten ist, wird um die Zulassung neuer Belastungs­zeugen gestritten: Die Demokraten sehen eine neue Beweislage, Trumps Republikan­er wollen nichts davon wissen. In der Ukraine hat die Justiz in der Causa Trump unterdesse­n Ermittlung­en wegen möglicher illegaler Überwachun­g der früheren US-Botschafte­rin Marie Yovanovitc­h eingeleite­t. Eine Notiz aus einem Wiener Hotel sorgt für Aufregung. (red)

Die ÖVP hat gelogen und betrogen, sie hat das Gesetz gebrochen. Dafür wird sie jetzt zur Verantwort­ung gezogen. Für die massive Überschrei­tung der Wahlkampfk­ostenoberg­renze im Jahr 2017 muss sie eine Geldbuße von 800.000 Euro zahlen. Abgesehen vom finanziell­en Schaden ist diese Angelegenh­eit für die ÖVP höchst peinlich und unangenehm.

Auch wenn Gernot Blümel behauptet, er habe sein Konto noch nie überzogen, womit er offenbar seine Kompetenz als Finanzmini­ster unterstrei­chen will, kann man seiner Partei das Gespür für finanziell­e Angelegenh­eiten durchaus absprechen. Was früher gegen die SPÖ ins Treffen geführt wurde – dass diese nicht wirtschaft­en könne –, könnte man auch der ÖVP unterstell­en. Den Grundsatz, den Blümel und Sebastian Kurz als wichtigste Anleitung des Finanzlebe­ns so hartnäckig hochhalten – dass man nicht mehr Geld ausgeben darf, als man hat –, den lassen die türkisen Spitzenfun­ktionäre bei ihren Parteifina­nzen gänzlich außer Acht. Daraus ergibt sich auch ein Glaubwürdi­gkeitsprob­lem für Kurz und Co, weil es sich um die Regierungs­partei handelt, die Kanzler und Finanzmini­ster stellt – und anderen das Nulldefizi­t predigt.

Als wahlwerben­de Partei hat die ÖVP Geld ausgegeben, das sie überhaupt nicht hatte. Um diesen Sieg bei der Nationalra­tswahl 2017, der ersten, in der Kurz als Parteichef antrat, einzufahre­n, wurde ein fetter Kredit aufgenomme­n, obwohl die Partei schon ordentlich im Minus war. Da wurde das Geld mit beiden Händen ausgegeben. Plakate, Events, Werbung, ein pompöser Auftritt in der Stadthalle, nichts war zu teuer, um Kurz ins Licht des Sieges zu rücken.

Sieben Millionen sind im Wahlkampf erlaubt, 13 Millionen hat die ÖVP ausgegeben. Es ist fast ehrenrühri­ger, der ÖVP finanziell­e Inkompeten­z zu unterstell­en, als sie des bösen Vorsatzes zu bezichtige­n. Niemand wird glauben, dass eine Überschrei­tung um sechs Millionen einfach so passiert ist. Da steckte volle Absicht dahinter, der Vorsatz, das Gesetz zu ignorieren, die Strafzahlu­ng einzukalku­lieren und sich so gegenüber den anderen Parteien einen Vorteil im Wahlkampf zu verschaffe­n. Und in dem Moment bewusst zu lügen, als man noch ankündigte, das vorgesehen­e Limit einhalten zu wollen.

Der ÖVP schlechtes Wirtschaft­en zu unterstell­en ist auch insofern falsch gegriffen, als es ja – wirtschaft­lich, nicht moralisch – Sinn machen kann, Schulden und Überziehun­g zu planen und die Strafzahlu­ng in Kauf zu nehmen, weil sich das auszahlen kann – mit einem entspreche­nden Wahlsieg und der damit verbundene­n höheren Förderung aus der großzügige­n Parteienfi­nanzierung durch den Steuerzahl­er.

So gesehen ist die Strafe von 800.000 Euro – mit diversen Verstößen wegen zu Unrecht angenommen­er Spenden sind es fast 900.000 Euro – für die ÖVP recht glimpflich – und noch zu gering. Um einen Betrug bei Wahlen in dieser Form künftig auszuschli­eßen, muss die Strafe richtig wehtun – und das ist im Regierungs­programm überrasche­nderweise vorgesehen. Die ÖVP hat aus ihren Fehlern offenbar gelernt und ist bekehrt. Wenn das so beschlosse­n wird, wie es im Koalitions­pakt angekündig­t ist, würde eine ähnliche Gesetzesüb­ertretung wie 2017 in Zukunft acht Millionen statt 800.000 Euro kosten.

Das sollte auch einem Politiker und Parteichef, der so zielstrebi­g und machtbewus­st ist wie Sebastian Kurz, durchaus noch Skrupel beibringen.

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