Es bleibt ein Kreuz mit Hirschers Helm
Die Erste Bank hat Marcel Hirschers Skihelm und damit das Raiffeisen-Logo widerrechtlich verwendet
Wien – Raiffeisen gegen Erste Bank – das ist Brutalität. Nicht nur wenn es um die Vorherrschaft am Bankenmarkt geht, sondern auch in Werbefragen können sich die beiden Player ordentlich in die Haare kommen. Ein besonders hart ausgetragener Zwist, bei dem es nun eine neue Entscheidung gibt, betrifft Marcel Hirscher.
Und das kam so: Als der Skistar im September 2019 sein Karriereende bekanntgab, postete die Erste Bank „Danke für alles, Marcel“und versah den Eintrag auf Facebook mit einem Bild von Hirschers Helm und ihrem eigenen Werbeslogan #glaubandich. Es handelt sich um ein Dankeschön mit Folgen, denn es gibt ein nicht unwesentliches Problem: Auf dem Helm prangt das Giebelkreuz, das Logo von Werbepartner Raiffeisen, und Hirscher ist bekanntlich Raiffeisen-Testimonial. Die Genossenschaft sah ihr Markenrecht verletzt und klagte. Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung, mit dem der Ersten die neuerliche Verwendung des Logos untersagt werden sollte, blitzte Raiffeisen allerdings beim Handelsgericht Wien ab.
Wenn ein Unternehmen die Marke eines Konkurrenten aus derselben Branche verwendet, so ist dies grundsätzlich eine Markenverletzung. So unbegrenzt gelte das Recht auf eine Marke allerdings nicht, meinte die zuständige Richterin. Außerdem habe der Vertrag mit Hirscher mit seinem Rückzug geendet.
Raiffeisen ging in Berufung. Nun hat das Oberlandesgericht Wien anders entschieden und der einstweiligen Verfügung gegen die Erste Bank stattgegeben. Das
Wo Raiffeisen draufsteht, ist Hirscher drin. Das soll auch nach seinem Karriereende so bleiben.
Oberlandesgericht Wien zweifelte nicht daran, dass die Veröffentlichungen der Erste Bank den Zweck hatten, Werbung für das eigene Unternehmen zu betreiben. Da aber nur der Inhaber des Markenrechts das Zeichen benutzen dürfe, liege eine Verletzung des Markenrechts vor.
Zugpferd Hirscher
Salopp nacherzählt könnte man sagen, die Erste hätte nicht am Ruf von Raiffeisen mitnaschen wollen, sondern an jenem von Österreichs erfolgreichstem Skifahrer aller Zeiten, der 67 Weltcuprennen gewann.
Für die Erste könnte die Sache ein teures Nachspiel haben. Einen etwaigen Urteilsspruch will Raiffeisen veröffentlicht wissen – und zwar einen Monat lang auf dem Instagramund Facebook-Account der Bank und in der Kronen Zeitung in der Größe einer halben Seite an einem Donnerstag auf Seite sieben. (red)
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