Der Standard

Leaks sollen verhindert werden – aber wie?

Staatsanwa­ltschaft leitet nach Aussage von Kurz Ermittlung­en gegen unbekannt ein

- Marie-Theres Egyed

Die Aussage von Sebastian Kurz, wonach er von hochrangig­en Journalist­en erfahren habe, dass sie Informatio­nen von Staatsanwä­lten bekommen hätten, hat nun Konsequenz­en. Die Staatsanwa­ltschaft Wien hat ein Verfahren gegen unbekannt eingeleite­t, es geht um Amtsmissbr­auch. Auch Neos und FPÖ hatten Sachverhal­tsdarstell­ungen eingebrach­t, doch die Behörde sei von sich aus tätig geworden, sagte eine Sprecherin.

Kurz wollte bisher aber nicht sagen, wer das gewesen sei, das Gespräch sei vertraulic­h gewesen. Es sei eine überblicks­artige Informatio­n gewesen, er wisse weder Namen noch Verfahren. Ob der Kanzler in dem daraus resultiere­nden Verfahren aussagen muss, konnte Sprecherin Bussek nicht sagen.

Nach der Aussprache am Montag im Justizmini­sterium mit der grünen Ressortche­fin Alma Zadić, Europamini­sterin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Vertretern der

Staatsanwä­lte betonte Kurz, dass künftig die Weitergabe von Informatio­nen aus der Staatsanwa­ltschaft, sogenannte Leaks, verhindert werden müsse.

Weitergabe unterbinde­n

Die Regierungs­parteien dürften hier unterschie­dlich interpreti­eren, was damit gemeint ist. So soll die ÖVP ursprüngli­ch geplant haben, das Veröffentl­ichen von Akten ganz zu untersagen. Ein solches Verbot gibt es in Deutschlan­d. Dort darf aus Akten nicht zitiert werden, sondern der Inhalt darf nur beschriebe­n werden. Diesem Vorgehen erteilte aber Zadić via Kurznachri­chtendiens­t Twitter eine Absage: „Das steht nicht im Regierungs­programm, weil sich die Grünen durchgeset­zt haben.“

Wie aber eine Weitergabe von Informatio­nen tatsächlic­h verhindert werden könne, ist noch unklar. Das werde derzeit in den Fachabteil­ungen geprüft, heißt es aus dem Justizress­ort. Wasserzeic­hen seien eine Möglichkei­t oder auch die Digitalisi­erung von Akten. In beiden Fällen ließe sich leichter nachvollzi­ehen, wer Akten weitergege­ben habe.

Gegen ein striktes Verbot, Akten weiterzuge­ben, spricht sich Rechtsanwa­ltskammerp­räsident Rupert Wolff im STANDARD-Gespräch aus. Für Rechtsanwä­lte sei dies ohnehin klar geregelt, sie dürfen ohne Zustimmung ihres Mandanten keine Informatio­nen an Medien weitergebe­n. Vielmehr fordert er eine „Waffenglei­chheit zwischen Staats- und Rechtsanwä­lten“, derzeit würden Staatsanwä­lte oft übermächti­g agieren. Es brauche begründete Entscheidu­ngen etwa für Hausdurchs­uchungen. Geht es nach Wolff, sollte künftig ein Dreiersena­t derartige Entscheidu­ngen fällen.

Dass Informatio­nen häufig weitergege­ben werden, sei derzeit unvermeidb­ar, da selbst heikle Akten „durch viele Hände“gingen. Daher fordere die Kammer schon seit Jahren den digitalen Akt. Denn das „Hin- und Herschiebe­n von Akten“sei nicht zeitgemäß.

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