Polen schlägt ein neues Kapitel der Justizreform auf
Opposition kritisiert „Maulkorbgesetz“, das am Freitag in Kraft trat – Regierung von Kritik unbeeindruckt
Eine polnische E-Mail-Kampagne sorgte diese Woche für Erstaunen in Brüssel. Tausende Mails mit gleichem Inhalt erreichten seit Dienstag Europaabgeordnete, Mitarbeiter der EU-Kommission und Journalisten. Ihr Inhalt buhlt um Unterstützung für die Änderungen am polnischen Justizsystem. „Polen fühlen sich Europäer (sic), demzufolge wollen sie kein Justizsystem, das ein kommunistisches Relikt ist“, steht etwa in dem – auch sonst in holprigem Deutsch gehaltenen – Text. Die Kampagne provoziert, zumal die Regierung in Warschau ihre sogenannte „Justizreform“gerade kompromisslos vorantreibt.
Am 4. Februar unterschrieb Präsident Andrzej Duda einen Gesetzesentwurf, der die Bestrafung kritischer Richter erleichtert. Gegen den Entwurf regte sich internationaler Protest. Er veranlasste Věra Jourová, die aus Tschechien stammende Vizepräsidentin der EU-Kommission, dazu, eine stärkere Bindung der EU-Mittel an die Rechtsstaatlichkeit zu fordern. Polens nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) lenkte trotzdem nicht ein – und wird das vorerst auch nicht tun. Das verdeutlicht nicht zuletzt die E-MailKampagne, die die PiS-Politikerin Beata Dróżdż mitorganisierte, zu der sich aber bisher kein Regierungspolitiker geäußert hat.
Die Opposition nennt das Gesetz, das gestern, Freitag, in Kraft getreten ist, „Maulkorbgesetz“. Richter dürfen die Justizreform, also die zahlreichen Umstrukturierungen im Justizsystem, die seit vier Jahren andauern, nicht länger kritisieren. Sie riskieren eine Strafe, wenn sie sich politisch äußern, und müssen ihre Mitgliedschaften in Verbänden offenlegen. Die Richter lehnen das Gesetz ab. Stanisław Zabłocki, Präsident der Strafkammer am obersten Gericht, trat am Freitag freiwillig in den Ruhestand, weil er die „neuen Standards“nicht ohne Gewissenskonflikte einhalten könne.
Einschüchterung von Gegnern
Das Gesetz richtet sich gegen kritische Richter und Richterinnen wie Olimpia Barańska-Małuszek. Seit Jahren schon werden sie mit Disziplinarverfahren eingeschüchtert. Barańska-Małuszek war eine der ersten, die das zu spüren bekamen, nachdem sie bei einer Podiumsdiskussion im Sommer 2018 die Justizreform kritisiert hatte. Nun ist die Richterin am Regionalgericht im westpolnischen Gorzów die erste, die suspendiert werden soll, weil sie auf Twitter auch an Justizminister Zbigniew Ziobro Kritik übte.
Zwar urteilte ein Breslauer Gericht kürzlich zu ihren Gunsten: Gegen Regionalrichter wie sie dürfen die Disziplinarsprecher keine Verfahren führen. Aber das neue Gesetz weitet deren Kompetenzen nun auf alle Richter aus. „Ich kann mir gut vorstellen, dass sie bald einen Grund finden, um mir ein neues Disziplinarverfahren aufzudrücken“, sagt BarańskaMałuszek und lacht zynisch. Zum Argument der Regierung, man wolle Richter aus kommunistischen Zeiten loswerden, sagt sie: „Ich war damals noch ein Kind, so wie fast alle polnischen Richter!“
Laut einem EuGH-Urteil vom November und einem darauf aufbauenden Urteil des Obersten Gerichts in Warschau widerspricht die neu geschaffene Disziplinarkammer, die gegen BarańskaMałuszek vorgeht, europäischem Recht, weil sie nicht politisch unabhängig sei. Auch der Landesjustizrat, eine Institution, die alle Richter Polens beruft und ebenfalls umstrukturiert wurde, sei demnach rechtswidrig. Dennoch arbeiten Disziplinarkammer und Landesjustizrat weiter, als wäre nichts gewesen.
Das zeigt auch der Fall der Richterin Aleksandra Janas, die am Berufungsgericht in Katowice arbeitet. Janas wollte stets vermeiden, dass ihre Urteile gegen europäisches Recht verstoßen. Ab Mitte Dezember sollte sie mit einem neu berufenen Richter an mehreren Fällen arbeiten. „Ich fürchte, dass sich seine Urteile als ungültig erweisen könnten“, sagt sie. „Sind die Urteile eines Richters, der durch eine rechtswidrige Institution berufen worden ist, rechtswidrig?“, fragte sie deshalb sinngemäß das Oberste Gericht in Warschau. Seitdem läuft ein Disziplinarverfahren gegen Janas, auch sie könnte suspendiert werden.
Auf Konfrontationskurs
Die EU-Kommission kritisiert die Verfahren gegen Richterinnen wie Barańska-Małuszek und Janas scharf und beantragte bereits im Oktober beim EuGH eine einstweilige Verfügung gegen die Disziplinarkammer, um „Richter vor politischer Kontrolle zu schützen“. Regierungssprecher Piotr Müller twitterte, der Antrag der Kommission sei ungültig, weil er auf ein Verfassungsorgan abziele. Auch, wenn die Aufregung im Inund Ausland derzeit groß ist: Warschau bleibt vorerst auf Konfrontationskurs.
Istanbul – Die türkische Schriftstellerin und Bürgerrechtsaktivistin Aslı Erdoğan ist von einem Gericht in Istanbul vom Vorwurf des Terrorismus freigesprochen worden. Die Richter befanden Erdoğan als der „Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung“sowie „Zersetzungsversuchen“nicht schuldig, wie am Freitag bekannt wurde. Das Gericht ordnete auch die Einstellung eines Verfahrens wegen Terrorpropaganda an.
Ihr war wegen ihrer Tätigkeit für die im August 2016 geschlossene kurdische Zeitung Özgür Gündem Propaganda für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vorgeworfen worden.
Erdoğan (nicht mit dem gleichnamigen türkischen Präsidenten verwandt) lebt derzeit in Deutschland. Zwischen 2012 und 2013 war sie „Writer in Exile“in Graz. Sie ist Trägerin des Bruno-Kreisky-Preises für Verdienste um die Menschenrechte und des Grazer Menschenrechtspreises. (APA)