Der Standard

Was Türkis-Grün ausspart

Bis 12. März muss die Suche nach Bewerbern anlaufen – Grüne präferiere­n Frau

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Warum im 328-seitigen Koalitions­papier der türkis-grünen Regierung von direkter Demokratie kein Wort steht.

Wien – Offiziell will man nichts bestätigen, unter der Hand kursieren aber schon Namen für die neue Vizepräsid­entin des Verfassung­sgerichtsh­ofs (VfGH). Wie berichtet, soll es nach Präferenz der Grünen ja eine Frau werden, die an die Seite des neuen VfGH-Präsidente­n Christoph Grabenwart­er tritt.

Und dass den Grünen hier von türkiser Seite aus niemand dreinreden wird, davon geht man bei den Grünen aus.

Noch ist die Stelle nicht ausgeschri­eben, bis spätestens 12. März muss das passieren. Anders als bei den übrigen Mitglieder­n des Gerichtsho­fs gilt für den Vizepräsid­enten

– wie auch für den Präsidente­n – die Auflage, dass er in den vergangene­n fünf Jahren weder Regierung noch Parlament noch einem sonstigen gesetzlich­en Vertretung­skörper angehört haben darf. Zudem darf die Regierung anders als das Parlament nur Personen vorschlage­n, die Richter, Jus-Professore­n oder Verwaltung­sbeamte sind. Drei Mitglieder müssen zudem außerhalb von Wien wohnen, damit auch Länderpers­pektiven in die Entscheidu­ngen einfließen können.

Professori­nnen auf der Liste

Als mögliche grüne Kandidatin­nen wurden etwa Verwaltung­srechtspro­fessorin Magdalena Pöschl von der Uni Wien und Verena Madner von der WU Wien genannt. Beide sind in ihren Gebieten höchstaner­kannte Wissenscha­fterinnen. Pöschl will sich gegenüber dem STANDARD zu den Gerüchten nicht äußern, Madner war bis Redaktions­schluss nicht erreichbar. (sterk)

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Lange Zeit war der Verfassung­sgerichtsh­of eine Männerdomä­ne, in jüngster Vergangenh­eit änderte sich das nach und nach.

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