Der Standard

Armer Rechtsstaa­t

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Der Justiz fehlt es an Geld, die Regierung hat versproche­n, das zu ändern. Wenigstens das haben die Verwerfung­en rund um des Kanzlers Kritik an der Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft gebracht. Die Warnung des Übergangsj­ustizminis­ters („Die Justiz stirbt einen stillen Tod“) hatte ja keinen hinterm Ofen hervorgelo­ckt. War halt kein sexy Wahlkampft­hema. Nun soll also Geld fließen, für Personal und Strafvollz­ug, wo teilweise rechtsstaa­tsunwürdig­e Zustände herrschen. Man wird sehen, was der Finanzmini­ster rausrückt.

Vielleicht bleibt dann ja auch ein bisserl Geld für jene fünf Anwälte übrig, die in der Causa Buwog ihre Mandanten als Verfahrens­helfer vertreten. Nur zur Erinnerung: Es geht um den größten Korruption­sfall der Zweiten Republik, in dem unter anderen dem einstigen Finanzmini­ster Karl-Heinz Grasser der Prozess gemacht wird. Seit Dezember 2017 bereits, heute findet der 137. Verhandlun­gstag statt. Die fünf Verteidige­r, deren Mandanten sich ihre Rechtsvert­retung nicht (mehr) leisten können, werden vom Staat bezahlt, via Anwaltskam­mer – theoretisc­h.

Denn bislang lassen Justizmini­sterium und Anwaltskam­mer die Verfahrens­helfer samt ihren Kanzleien durch die Finger schauen. Die Anwälte haben ihre Honorarnot­en, wie vorgeschri­eben, Ende März 2019 gelegt – überwiesen wurde ihnen bisher trotz Urgenzen: nichts.

Auch so geht Rechtsstaa­t in Österreich.

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