Brutstätte des Ärgers
Ein Vogel narrt die Asfinag bei der Marchfeld-Schnellstraße S8. Der Gerichtssachverständige rät zum Schutz des gefährdeten Tieres. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht den Vogelschutz beurteilen.
Es sieht nicht gut aus für den staatlichen Autobauer Asfinag. Nicht die grüne Verkehrsministerin Leonore Gewessler, sondern ein Vogel könnte die Marchfeldschnellstraße (S8) nachhaltig vereiteln, zumindest in der derzeit geplanten Form. Heute, Mittwoch, findet die alles entscheidende Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) statt, in der mehr als ein Dutzend Bürgerinitiativen und Umweltschützer gegen die zwischen Verkehrsministerium, Land Niederösterreich und Anrainergemeinden ausgehandelte Trassenführung ankämpfen.
Rückenwind erhalten sie durch das Naturschutzfachliche Gutachten des Gerichtssachverständigen Georg Bieringer, das kritisch ausgefallen ist und die Realisierung der umstrittenen Schnellstraße zwischen dem „Regionenring“(S1) an der Wiener Stadtgrenze durch das westliche Marchfeld bis zur Anschlussstelle Gänserndorf–Obersiebenbrunn
in den Grundfesten erschüttern könnte.
Der Stein des Anstoßes: Der in Österreich vom Aussterben bedrohte Watvogel Triel hält sich nicht an die vor vielen Jahren festgelegten Grenzen des Vogelschutzgebietes am Wagram und brütet außerhalb – so nah an der geplanten S8, dass er nächtlichem Dauerlärm ausgesetzt und somit gefährdet wäre.
Brutpaar in Gefahr
„Der Erhalt dieses Brutpaars ist für das Erreichen der Erhaltungsziele des Europaschutzgebiets Sandboden und Praterterrasse unverzichtbar“, stellt der Gutachter klar und verweist auf den „ungünstigen Erhaltungszustand“des Triels. Auch sei die Naturverträglichkeitsprüfung in einem wesentlichen Punkt unvollständig. Auch das Zusammenwirken mit anderen Projekten sei nicht ausreichend geprüft worden, sie stütze sich lediglich auf bioakustische
Analyse, die keine präzisen Feststellungen erlaube.
Für Projektwerber Asfinag besonders enttäuschend: Die als Abhilfe bereitgestellten Ausgleichsflächen reichen nicht. Sie seien nett, aber als schadensbegrenzende Maßnahme nicht zu berücksichtigen, heißt es sinngemäß. Zwar beschädige die Straße nicht das Nest des Triels, die Ausgleichsflächen gewährleisteten aber nicht den Fortbestand der aktuellen „für den Bestand der Art herausragend bedeutenden“Fortpflanzungsstätte.
Spannend wird, wie die belangte Behörde, das Verkehrsministerium, vor Gericht ihren Bescheid verteidigt. „Wir gehen nicht davon aus, dass sich das Bundesverwaltungsgericht im wichtigsten offenen Teilbereich der Umweltverträglichkeitsprüfung über europäisches Naturschutzrecht genauso hinwegsetzt wie das Verkehrsministerium“, sagt Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation Virus.
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